in welchem Bundesland wollen sie das Neubauvorhaben realisieren?
Was mir ohne groß zu überlegen einfällt:
- Tilgungssatzänderungsoptionen?
- Haben sie die Option Darlehensmittel die sie nicht benötigen ohne Nichtabnahmegebühren zurück zu geben?
- Warum keine KfW Subventionierung? 0,25 % müssen sie KfW Mittel günstiger angeboten werden
- Wie lang ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?
- Bei dem KfW Darlehen wäre zu überlegen aus den unsubvenzionierten 1,4 % (1,15% subventioniert) eine 1 % (0,75%) zu machen, in dem man die Laufzeit 10 Jahre wählt. Nach 10 Jahren dann die Tilgung des ersten Darlehens um die eingesparte Zins-, und Tilgungsleistung erhöhen. Wenn sie dann das Risiko (Restschuld aus dem KfW Darlehen) belassen wollen, können sie sich noch 50.000 Euro KfW 124 Wohneigentumprogramm beimischen, die dann subventioniert 1,45 % ausmachen. Da amotisiert sich dieser Baustein mit ihrem ersten Konzept, aber es steht dann das Programm KfW 153 zinssicher (da in 10 Jahren abbezahlt) mit 0,75 %, diese 50.000 Euro nehmen sie dann nicht zu unnötigen 2,2 % auf!
vielen Dank für die schnelle Antwort und die zahlreichen Hinweise!
Gebaut werden soll in Niedersachen.
- Tilgungsänderungsoptionen: Ein wertvoller Tipp... bisher hat mich keine Bank auf diese Möglichkeit hingewiesen. Ich werde den Punkt aber auf jeden Fall vor Vetragsunterzeichnung ansprechen (Im Angebot steht diesbezüglich jedenfalls nichts).
- Übrige Darlehensmittel: Im Gespräch wurde gesagt, dass alles was nicht abgerufen wird auch nicht bezinst wird... Nichtabnahmegebühren stehen auch nicht im Angebot, deshalb denke ich sind diese nicht zu zahlen, werde hier aber auch nochmal explizit nachfragen.
- KFW Subventionierung (-0,25 %): Können Sie diesen Punkt näher erläutern oder mir einen Link schicken, der dies beschreibt? Um ehrlich zu sein höre ich das erste mal hiervon...
- Bereitstellungsfreie Zeit: Beträgt 1 Jahr (Anschließend werden Bereitstellungszinsen von 0,25 %/Monat = 3 %/Jahr fällig. Angeblich handhabt es die Bank aber auch wohl so, dass die Möglichkeit besteht sich nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit noch nicht abgerufenes Geld auf ein Konto auzahlen zu lassen und dann hierauf nur die 2,2 % zu zahlen.
- letzter Punkt: Hört sich interessant an... bedingt aber, dass die Bank eine Tilgungsänderung zulässt.
Tilgungssatzänderungsoptionen gehören kostenfrei in jedes Angebot.
Üblich ist die Aussage "alles was nicht abgerufen wird auch nicht bezinst wird" überhaupt nicht, vielmehr müssen die Darlehensmittel abgerufen werden. Dies auch immer gegen Nachweis, kann dieser nicht erfolgen und die Bank nicht auszahlen fällt eine Nichtabnahmegebühr an.
Insofern wundert mich auch absolut, dass im Zuge der bereitstellungszinsfreien Zeit Diskussion gesagt wird, zahlen wir mal eben so aus, damit der Regelzins anfällt.
Naja, das bestimmen sie ja ganz alleine, alleine schon mit der Auswahl der Bank! KfW wird ihnen ihre Bank kaum subventionieren, 2 KfW Bausteine auch nur ungern anbieten wollen, Tilgungssatzänderungsoption ist Pflicht!
So sieht ein augearbeitetes Konzept aus:
1)80.000 Euro 20 Jahre fest, Zinssatz nom. 2,20% eff. 2,22% Tilgung 2,00 % BZ frei 12 M Belastung 281,33 Euro
2)50.000 Euro 10 Jahre fest, Zinssatz nom. 0,75% eff. 0,76% Tilgung 10,74% BZ frei 12 M Belastung 478,91 Euro (nach 10 Jahren getilgt, Belastung wird frei für Tilgung 1)
3)50.000 Euro 10 Jahre fest, Zinssatz nom. 1,45% eff. 1,46% Tilgung 2,28 % BZ frei 04 M Belastung 155,30 Euro (Verlauf wie bei ihrem derzeitigen Angebot) -----------------------
Gesamt 915,54 Euro
Baustein 1) hat 10 % Sondertilgungsrecht und die Tilgungssatzänderungsoption 1-5%.
Baustein 3 ) läuft in Bezug und Restschuld und Zinsrisiko nach 10 Jahren genauso wie ihr angebotenes KfW
Baustein 1) ist nach zuätzlicher Tilgung der freiwerdenden Mittel aus 2) nach 10 Jahren wesentlich eher abbezahlt, als bei ihrem dargetellten Modell.