ich habe einen Bausparvertrag mit den folgenden Konditionen / Daten.
Bausparsumme: 15.000 Euro
Basisverzinsung: 2 %
Bonusverzinsung: 2,75 %
aktuelle Guthaben ohne Bonus: ca 11.800
Bonusguthaben: ca. 2.600
Guthaben inclusive Bonus ca. 14.400
Ich bespare diesen Vertrag seit Mitte 2014 nicht mehr. Die BSQ hat mich zwar darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet bin einen Mindestsparbeitrag zu leisten, allerdings wurde meine Argumentation akzeptiert, dass ich vorher höhere Sparleistungen geleistet habe und diese nach ABB als Sonderzahlungen anzurechnen sind.
Mail von der BSQ:
Unter Berücksichtigung Ihrer bereits eingezahlten Einzahlungen haben Sie den Regelsparbeitrag für ca. 173 Monate geleistet. Sollten Sie bis dahin keine anderslautende Mitteilung von der Bausparkasse aufgrund Überschreitung der Bausparsumme erhalten, wäre die nächste Einzahlung des Regelsparbeitrages ab Dezember 2017 wieder notwendig.
Im Oktober hat mich die BSQ angeschrieben, dass bei einer routinemäßigen Kontrolle aufgefallen sei, dass ich den Bauparvertrag nicht mehr bespare und mich aufgefordert bis Ende Januar 2016 eine Nachzahlung zu leisten.
Mein Hinweis auf ihre Mail wurde akzeptiert und ich gehe davon aus, das mir der Bausparvertrag nicht wegen fehlender Sparraten gekündigt wird.
Brief von der BSQ
Wir verzichten auf eine Nachzahlung und bitten Sie unser Schreiben vom ... als gegenstandslos zu betrachten.
Nun meine Fragen:
Mein Vorgehen erst im Dezember 2017 wieder mit der Besparung zu beginnen sollte keine Kündigung wegen fehlender Sparraten auslösen? (Ansonsten denke ich, dass ich genügend Beweise für einen Rechtsstreit habe.)
Wird bei der Prüfung ob die Bausparsumme überschritten wurde nur das "reine" Bausparguthaben genommen oder das Bausparguthaben inclusive Bonuszinsen?
AW: BSQ Bauspar AG / Quelle Bausparkasse Q12 Bonus
Hallo,
Leider hat auf meine bisherigen Fragen niemand geantwortet. Trotzdem setze ich meine neue Frage in den gleichen Thread.
Meine Frage zum 31.12.2016:
Das Guthaben auf dem Bausparvertrag wird durch die Bruttozinsen am Ende des Jahres die Bausparsumme überschreiten (normales Guthaben + Bonusguthaben)
Durch die Zinsabschlagssteuer wird das Guthaben aber wieder unter die Bausparsumme sinken.
Ist es richtig, dass es zu keiner Kündigung aufgrund Überschreitens der Bausparsumme zum 31.12.2016 kommen kann?
Meine Fragen zum Jahr 2017
In den allgemeinen Bausparbedingungen steht §3(3)
Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende
des Kalenderjahres gutgeschrieben, bei Auszahlung des gesamten
Bausparguthabens zu diesem Zeitpunkt.
https://bsq-bausparkasse.de/uploads/...gen_Q12_01.pdf
Ist es richtig, dass ich den Vertrag erst im Dezember 2017 kündigen muss, da erst am Ende des nächsten Jahres die Zinsen gutgeschrieben werden? Oder kann die Bausparkasse einfach früher die Zinsen gutschreiben um eine Überschreitung der Bausparsumme zu erreichen?
Einige weitere Angaben:
Mir ist bewusst, dass es zweifelhaft ist, ob das Bonusguthaben mit angerechnet werden darf. Darauf möchte ich aber nicht bauen.
Zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift der Bonuszinsen habe ich in den ABB keine definitive Aussage gefunden. In den Anmerkungen auf alten Kontoauszügen steht aber
Bonuszinsen
Hier werden die seit Vertragsbeginn angefallenen
Bonuszinsen ausgewiesen. Bonuszinsen werden jährlich auf
einem Sonderkonto gebucht. Im Jahr der Gutschrift sind die
Bonuszinsen steuerpflichtig und werden im Kontoauszug
ausgewiesen. In der Steuerbescheinigung sind sie als
steuerpflichtige Zinsen berücksichtigt.
Ich gehe daher davon aus, dass auch diese nur am Ende des Jahres gutgeschrieben werden.
Auf den Bausparvertrag werden zur Zeit keine Einzahlungen gemacht. Ich beabsichtige diesen aber bis auf 1,00 Euro durch eine Einzahlung aufzufüllen nachdem ich den genauen Saldo per 31.12.2016 kenne.