ich bin seit diesem Jahr Selbstständig, und stehe nun kurz vor der ersten Steuererklärung.
Ende des Monats kommt ein Steuerberater zu mir, und er macht mit mir alles fertig. Er würde vorher jedoch gerne eine grobe Bilanz von mir haben, im Bereich ausgaben und Einnahmen. Damit er nicht alle Quittungen einzeln durch gehen muss.
Soweit so gut, jetzt habe ich aber von einer komischen Regelung gehört, dass die Betriebsausgaben je nach Betrag gestaffelt sind.
Da würde mich mal interessieren, wie genau ist es gestaffelt?
Beispiel:
Ich bin im Medien Bereich tätigt, und habe mir einen Computer gekauft (700€), einen Monitor (180€), dann noch eine Drohne für Luftaufnahmen (600€), und eine Kamera samt Objektive (1750€)
Ich selber bin laut Kleinunternehmer Regelung bis zu einem Jahres Betrag von 17.500€ steuerfrei, ich komme aber auch ohne die Ausgaben noch nicht ganz an diesen Betrag ran, da ich bis August noch in der schulischen Ausbildung war.
Ich weiß dass es die Möglichkeit gibt zu sagen z.B Kamera (1750€) soll 3 Jahre genutzt werden, dann teile ich den Betrag durch drei und hab meine Ausgabe für 2015,2016 & 2017.
Aber ist es auch Pflicht, oder kann ich auch einfach die kompletten 1750€ für das Jahr 2015 als Betriebsausgabe geltend machen?
Und wenn nicht, ab welchem Beträgen gilt welche Regelung? :/
ich bin seit diesem Jahr Selbstständig, und stehe nun kurz vor der ersten Steuererklärung.
Sicher meinst Du das abgelaufene Jahr.
Zitat von maro
jetzt habe ich aber von einer komischen Regelung gehört, dass die Betriebsausgaben je nach Betrag gestaffelt sind.
Da würde mich mal interessieren, wie genau ist es gestaffelt?
Ich bin zwar nicht der Fachmann, weis aber aus eigener Erfahrung, dass man bei bei Arbeitsmitteln, die incl. MwSt nicht mehr 487,90 € kosten, von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) spricht. GWG können im Jahr der Anschaffung voll abgeschreiben werden. Arbeitsmittel, die mehr als 487,90 € incl. USt kosten, müssen über die Jahre der üblichen Gebrauchsdauer abgeschrieben werden.
Zitat von maro
Ich bin im Medien Bereich tätigt, und habe mir einen Computer gekauft (700€), einen Monitor (180€), dann noch eine Drohne für Luftaufnahmen (600€), und eine Kamera samt Objektive (1750€)
Hier wäre der Monitor ein GWG. Ist er aber nicht, da er zusammen mit dem PC angeschafft wurde und nur (?) mit diesem genutzt wird.
Zitat von maro
Ich selber bin laut Kleinunternehmer Regelung bis zu einem Jahres Betrag von 17.500€ steuerfrei, ich komme aber auch ohne die Ausgaben noch nicht ganz an diesen Betrag ran, da ich bis August noch in der schulischen Ausbildung war.
Die Kleinunternehmerregelung gilt für die Umsatzsteuererklärung und bewirkt, dass man beim Unterschreiten der Grenze von 17.500 € im Folgejahr nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Sie hat also recht wenig mit der Einkommenssteuerpflicht zu tun.[/QUOTE]Mein Rat ist der eines Laien und erstzt nicht den Steuerfachmann.
Das ist doch irgendwo etwas blöd geregelt oder? :/
Wenn ich z.B 8000€ in dem letzten Jahr verdient habe, und 1750€ von meinem Geld für ein Kamera Set ausgebe, dann fehlen mir ja diese 1750€ für das ganze Jahr. Da ich die ja für meinen beruflichen Zweck ausgegeben habe.
Dann müsste das doch 6250€ Gewinn ergeben.
Ist ja schön und gut wenn man den Betrag auf die Nutzungsdauer rechnen kann, aber im Endeffekt fehlen mir diese 1750€ ja als Gewinn für das Jahr 2015
Ist ja schön und gut wenn man den Betrag auf die Nutzungsdauer rechnen kann, aber im Endeffekt fehlen mir diese 1750€ ja als Gewinn für das Jahr 2015
Das ist doch gut. In der Anfangsphase macht man in der Regel wenig Gewinn, deshalb bringt in dieser Zeit eine Abschreibung wenig oder keine Steuerersparnis. Wenn Du neben den 8.000 € nicht noch andere Einkünfte hast, dann zahlst Du für das Jahr eh keine Steuer und kannst froh sein, dass sich die Abschreibung auf andere Jahre verteilt.
Du kannst die Kamera aber nicht 3 Jahre nutzen, sondern 36 Monate. Somit kannst du im Jahr 2015 nur 4 Monate (wenn du sie im September gekauft hast) nutzen, also 4/36 vom Kaufpreis absetzen. 2016 und 2017 dann 12/36 und 2018 8/36.
Wie Hanomag schon geschrieben hat, ist das positiv für dich und nennt man Abschreibung. Das was du in deiner Steuererklärung angibst sind dann die Absetzung für Abnutzung (AfA). Um Nutzungsdauern herauszufinden einfach mal AfA Tabelle bei Google eingeben.
Zusätzlich heißt das für die Folgejahre, dass du Steuern sparst. Denke immer dran, dass der Grenzsteuersatz höher als der Durchschnittssteuersatz ist. Somit bringt die Kappung deiner "Gewinnspitzen" (3 Jahre lang 5.000 € weniger) insgesamt eine größere Steuerersparnis, wie wenn du einmal einen hohen Betrag (1 Jahr 15.000 €) absetzen könntest.
Du solltest nicht auf Jahressicht arbeiten/leben, sondern dich und dein Unternehmen auf die Dauerhaftigkeit ausrichten.
Klar, wenn du jetzt wüsstest, dass du 2017 weniger Umsatz machst, weil du in Elternzeit bist oder 6 Monate Urlaub machen willst, solltest du versuchen Kosten auf 2016 vorzuziehen oder nach 2018 zu verschieben, aber das ist ja erstmal nicht geplant.