Wenn die Prüfung durch Widerruf erfolgt ist, dann können Sie nur raus - ohne die ETW zu verkaufen - wenn die vermutlich 10 Jährige Sollzinsbing abläuft. Dann dürfen Sie mit einem anderen Bankpartner sogar nur den Zwischenkredit ablösen. Und sogar über das Bausparguthaben verfügen. Oder das Bausparguthaben wird mit dem Zwischenkredit doch verrechnet.
Frage. Wann wurde hier das Darlehen ausgezahlt? Wann endet die Sollzinsbindung des Bausparvertrages?
ich suche Hilfe, um aus einem Kreditvertrag gekoppelt mit einem BSV herauszukommen ohne die Eigentumswohnung, die vermietet ist, zu verkaufen.
Die Koppelung mit dem Bausparvertrag kann man sicherlich lösen, wenn man anderweitige Sicherheiten anbieten kann.
Ich selbst kann einfach nicht verstehen, dass sich immer noch so viele den nachteiligen Weg einer Zwischenfinanzierung über einen BSV gehen. Oder existierte dieser bereits vor der Finanzierung und wurde nur eingebunden?
Wenn der Kreditvermittler Dir diesen BSV im Zusammenhang mit der Finanzierung der ETW aufgewatzt hat, dann solltest Du Gründe finden, ihn wegen Falschberatung zu verklagen. Möglicherweise hast Du das Eigenkapital des BSV per Kredit finanziert. Dann zahlst Du - im Vergleich zu den Habenzinsen, die man nicht einmal mit dem Sparerfreibetrag verrechnen kann - unnötig viel Zins.
Ob Du auf diesem Wege die gesamte Finanzierung kippen kannst, vermag ich nicht zu beurteilen, aber Du solltest Dich entsprechend informieren. Möglicherweise läßt sich auch über den Ombudsmann etwas machen.
Zitat von Bankkaufmann
Wann endet die Sollzinsbindung des Bausparvertrages?
Danke für die Antwort. Der BSV Berater hat mir das so erklärt 10 Jahre 2,5 % , dann 1,5 %. Ausdiesem Grunde habe ich das abgeschlossen ohne bei der Bank alles durchzulesen. Ich habe erst vor kurzem gemerkt, in was ich da reingerutscht bin.
Inwieweit könnte ich den Bausparvertrag rauslassen.
Darf ich Ihnen mal die wichtigsten Unterlagen zusenden?
Wie wollen sie die BSV rauslassen? Das ist die Tilgung für das Vorausdarlehen, ohne die BSV hätten sie wohlmöglich den Zinssatz von 2,5 % nicht bekommen.
Wenn sie bereit sind eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, stellen sie eine Darlehensanfrage die abgelehnt wird, dann könnnen nach BGB § 490 kündigen und umschulden.
Die Koppelung mit dem Bausparvertrag kann man sicherlich lösen, wenn man anderweitige Sicherheiten anbieten kann.
Ich selbst kann einfach nicht verstehen, dass sich immer noch so viele den nachteiligen Weg einer Zwischenfinanzierung über einen BSV gehen. Oder existierte dieser bereits vor der Finanzierung und wurde nur eingebunden?
Wenn der Kreditvermittler Dir diesen BSV im Zusammenhang mit der Finanzierung der ETW aufgewatzt hat, dann solltest Du Gründe finden, ihn wegen Falschberatung zu verklagen. Möglicherweise hast Du das Eigenkapital des BSV per Kredit finanziert. Dann zahlst Du - im Vergleich zu den Habenzinsen, die man nicht einmal mit dem Sparerfreibetrag verrechnen kann - unnötig viel Zins.
Ob Du auf diesem Wege die gesamte Finanzierung kippen kannst, vermag ich nicht zu beurteilen, aber Du solltest Dich entsprechend informieren. Möglicherweise läßt sich auch über den Ombudsmann etwas machen.
Du meinst sicher dessen Zwischenfinanzierung.
Warum? Wenn die Gesamtkostenrechnung stimmt? Oder ist es wegen der Ungewissheit des Zuteilungsdatums?
Danke für die Antwort. Der BSV Berater hat mir das so erklärt 10 Jahre 2,5 % , dann 1,5 %. Ausdiesem Grunde habe ich das abgeschlossen ohne bei der Bank alles durchzulesen. Ich habe erst vor kurzem gemerkt, in was ich da reingerutscht bin.
Und in was? Sind doch gute Zinsen? Oder wo ist der Hase begraben?
Ich war nicht informiert, dass wenn ich nur 80,-- monatl. in den BSV einzahle, ich ja nicht in 10 Jahren mit dem BSV ablösen kann. Ich müsste über 100,00 mehr bezahlenn.
Ich würde klagen, aber meine RS Versicherung zahlt dies nicht.
In 2014 "sollte" die WRB eigentlich okay sein. Fürchte da gibt es in der Tat nicht viel zu machen.
Nun habe ich einmal überlegt - 80 Euro im Monat um die vermietete Wohnung abbezahlen? das sind im Jahr immerhin erhebliche 960 Euro. Wenn die Wohnung nur 10/15..000 Euro gekostet hat ist das doch kein Problem. Ansonsten könnte es mit 80 (oder auch 100) Euro schwer werden, sollten einmal die Zinsen steigen.
Gegen VFE (siehe oben) ist ein Ausstieg sicherlich möglich, aber relativ teuer...