Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

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  1. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Moin,

    ich habe den ersten Steuerbescheid aus meiner Selbstständigkeit. Wegen der vielen Anlaufkosten hat mein Steuerberater mich richtig runterechnen können. Ich zahle fast keine Steuern.

    Nun habe ich die KKH angeschrieben: ich hatte den Höchstsatz gezahlt, das war viel zu hoch wie man jetzt im Nachhinein sieht. Bin freiwillig gesetzlich versichert, als Freiberufler.

    Wenn ich die Suchmaschine nutze, heißt es: war der Beitrag zu niedrig muss man nachzahlen, war der Beitrag zu hoch kriegt man nichts zurück. Dann würde man nur für die Zukunft niedriger eingestuft werden.......

    Kann mir jemand zu diesen Thema sagen, hat jemand Erfahrungne. Mensch, ich hätte demnach jeden Monat ca. 300 Euro zu viel bezahlt und kriege nichts zurück.

    Gruss

  2. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Gibt dann doch im Alter auch mehr Rente, wenn man freiwillig mehr bezahlt.

  3. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Zitat Zitat von bananalars01
    Wenn ich die Suchmaschine nutze, heißt es: war der Beitrag zu niedrig muss man nachzahlen, war der Beitrag zu hoch kriegt man nichts zurück. Dann würde man nur für die Zukunft niedriger eingestuft werden.......
    Ich bin mir nicht sicher, ob das im auch ersten Jahr gilt. Für die Folgejahre ist es meines Wissens richtig. Aber tröste Dich, die zuviel bezahlten Krankenversicherungsbeiträge haben auch Deine Steuerlast vermindert.
    Zitat Zitat von xlarge
    Gibt dann doch im Alter auch mehr Rente, wenn man freiwillig mehr bezahlt.
    Welche Krankenversicherung stockt die Renten auf

  4. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Moin, also laut Recherche mit Suchmaschinen steht meistens das es so ist wie beschrieben. Also: wenn die geschätzte Vorauszahlung zu niederig war - zahlt man nach.

    War sie zu hoch: kriegt man NICHTS zurück.

    Bei mir ist es nun so: es sind 4.600 Euro die ich zuviel bezahlt have das ist gerade bei Eingsteigern in die Selbstständigkeit verdammt viel.

    Ich habe allerdings auch Kommentare gefunden das man im ersten Jahr was zurückfordern kann, aber so richtig genau weiß das wohl keiner.

    Die KKH habe ich jedenfalls gestern angeschrieben und um Rückerstattung gebeten. Finde es schon ungerecht wenn man zuviel zahlt und nichts zurück kriegt.
    Kommt nichts zurück, dann hole ich mir aus Trotz die 'Kohle' durch viel Ärztebesuche zurück

    Sind hier keine Versicherungskaufleute?

  5. Avatar von brainy
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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Die gesetzlichen Kranken"versicherung" ist keine richtige Versicherung.

    SoFas sind hier keine unterwegs, oder?

    Mit den vielen Ärztebesuchen schädigst du nur die Ärzte, denn die bekommen für einen GKV-Versicherten nur eine Quartalspauschale, egal wie häufig man hingeht. Hätte man als intelligenter Mensch doch auch so geregelt, oder?

    Beschäftige dich bloß nicht mit dem "System". Es ist der perfekte Selbstbedienungsladen. Selbst SoFas (Sozialversicherungsfachangestellte) sind m.E. völlig überbezahlt.

  6. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Probiers mal hier: https://www.krankenkassenforum.de/

    Viel Erfolg!

  7. Avatar von Forecaste
    Forecaste ist offline

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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Ich meine mal gelesen zu haben, dass die zu viel gezahlten Beiträge erstattet werden. Ob die Kassen dazu verpflichtet sind, keine Ahnung. Mich würde das aber auch interessieren. Bitte gibt doch hier Bescheid, was die Kasse auf deine Anfrage geantwortet hat.

  8. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    Probiers mal hier: https://www.krankenkassenforum.de/

    Viel Erfolg!
    danke, ich habe mich dort registriert. Schreiben ist auch raus, melde mich was draus geworden ist. Insbesonders im ersten Jahr könnte vielleicht doch was möglich sein.

  9. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline
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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Moin,

    erstmal ein frohes Neues.

    Nach dem Urlaub komme ich nun zurück und habe das Antwortschreiben der KKH in der Hand.

    Beitragsrückerstattung wird wie erwartet abgelehnt, ich hätte meine Einnahmen ja selbst so hoch eingeschätzt, so argumentieren sie.

    Gleichzeitig kommt nun eine Beitragserhöhung für 2016.

    Ich mache mich jetzt schlau wie es mit der Kündigungfrist aussieht, also ob es möglich ist zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln.

    Bin verägert über dieses Verhalten und freue mich nun auf mein Kündigungsschreiben das ich entsprechend begründen werde.

  10. Avatar von testfahrer
    testfahrer ist offline

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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Das Thema ist zwar schon älter aber nicht unaktuell.
    Ich bin bzw. war lange Leidtragender der GKV-Einschätzungen.
    Es ist definitiv so mit dem Nachzahlen bei zu niedriger Prämie, aber Futschijama bei zuviel gezahlten Beiträgen.

    Zudem habe ich selbst noch ein bittere Erfahrung gemacht. im Einkommenssteuerbescheid des FA steht zbs. zu versteuerndes Einkommen im Jahre xxxxx zbs. 22000 Euro, kommt die GKV und guckt im Bescheid nach Einnahmen aus V+V. Weist der Bescheid zbs. da 44000 Euro auf, sagt die GKV, wir setzen ihre Beiträge nicht anhand der 22000 fest, sondern anhand der 44000. Also steht die GKV diesbezüglich sogar über dem FA

    Da ich zbs. Einzelunternehmer bin und Einnahmen aus V+V ebenfalls nur in die eine Tasche von mir gehen, denn ich bin im Geschäft und im V+V jeweils identische Person mit Ausnahem, dass ich meine Immos nicht der Vorsteueroption zugeführt habe.

    So konnte ich dieser doch aus meiner Sicht ungerechten Form der Beitragseinstufung der GKV durch Gestaltungsaktivitäten entgegenwirken.
    Ich habe somit intern Personalkosten in die V+V verlagert, dass es damit stimmiger wird

    Da gibt es soviele Möglichkeiten für hausmeisterähnliche Tätigkeiten usw.usw. ...

    .....und ich habe den Eindruck, dass die GKV diesbezüglich sogar mächtiger ist, als das FA, das sich ja mit dem zu versteuernden Einkommen begnügt.......

    Ich bin jedenfalls wieder vom Höchtsbeitrag runter, auch wenn es etwas gedauert (-und gekostet) hat bis ich kreatorisch fündig wurde

  11. Avatar von FrankBaumann
    FrankBaumann ist offline

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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Klingt gut, aber was ist V+V?

  12. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

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  13. Avatar von Geldbaum
    Geldbaum ist offline

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    Standard AW: Freiwillig gesetzlich versichert, Beitragserstattung möglich

    Zitat Zitat von testfahrer
    Das Thema ist zwar schon älter aber nicht unaktuell.


    .....und ich habe den Eindruck, dass die GKV diesbezüglich sogar mächtiger ist, als das FA, das sich ja mit dem zu versteuernden Einkommen begnügt.......
    Damit haben Sie vollkommen recht.

    Die GKV ist gieriger als das Finanzamt und für die GKV zählt die "gesamte wirtschaftliche Leistung" einer Person - zumindest bei der freiwilligen, bei der Pflicht ist es etwas milder...! Viele Ruheständler staunen auch nicht schlecht, wenn sie sehen, was die freiwillige GKV alles verbeitragt und zwar dann mit dem vollen Beitrag!

    Gestaltungsmöglichkeiten gibt es immer, man muss es nur wissen, das ist wahr! Wenn aber jemand völlig Gesund ist und in die Private wechseln kann, gibt es keinen Grund, dies nicht zu tun... Bin selbst seit meinem 23. LJ privat versichert, im Laufe der Zeit kamen Frau und 2 Kinder hinzu... alles kein Problem...

    Wichtig ist nur, dass man nicht nur auf den Beitrag schaut. Langfristig ist der Aufbau von Rückstellungen wichtig. Außerdem bildet ein Top Tarif insgesamt mehr Rückstellungen, als ein Tarif, welcher an die Leistungen er GKV angelehnt ist... Das hat im Ruhestand wiederum seine Vorteile, vor allem, wenn man die Leistungen und/ oder den Beitrag reduzieren muss/ möchte...

    Die KV ist ein lebenslanger Begleiter und eine Entscheidung sollte wohl überlegt sein!

    Viel Erfolg!

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