Hallo, wozu dieser neue Thread? Unter "Widerrufsjoker - Erfahrungen" steht alles, was Du wissen möchtest (siehe auch weitere Threads zum Thema in meiner Signatur).
Der Zinssatz im Angebot ist lächerlich. Bei der grottenfalschen WRB aus 2007/2008 ("frühestens" und "Eingang ... bei der ING-DiBa AG", Details siehe o.g. Thread) wurden schon 1,7% angeboten oder der komplette Ausstieg aus dem Vertrag (zur Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank) - jedoch gegen eine verminderte VFE (min. 6.000€, wie ich hörte), also immer noch nichts im Vergleich zu einer korrekten Rückabwicklung. Außerdem stehen die Chancen nicht schlecht, gerichtlich einen noch viel besseren Vergleich zu erzielen. Du kannst davon ausgehen, dass die Bank eine Niederlage bzw. überhaupt Publicity fürchtet und mit allen Mitteln versucht, ein rechtskräftiges Urteil zu verhindern. Und genaus aus diesem Grund macht sie Dir überhaupt ein Angebot (Salamischeibchen-weise, d.h. wenn Du nachhakst, wirst Du noch bessere Angebote bekommen, auch ohne RA, wenn die WRB sehr fehlerhaft ist).
Und schau Dir einmal dieses jüngste rechtkräftige (eine Rarität gegen die ING-DiBa!) Urteil des LG Frankfurt vom 26.10.2015 (Az. 2-27 O 173/15) an - siehe auch Beitrag #9009 im anderen Thread.
Was Deinen konkreten Fall betrifft, wirst Du noch ein paar mehr Details nennen müssen, vor allem auch den Wortlaut Deiner WRB.
Eine RSV wird bei einer vermieteten Immobilie in der Tat keine Deckungszusage geben, weil dies üblicherweise gemäß der ARBen ein ausgeschlossener Punkt ist.
Zur Vermeidung von Wiederholungen empfehle ich Dir, Deine Fragen im o.g. Thread zu stellen und - wenn es konkret um die Frage nach der Rechtsfehlerhaftigkeit Deiner WRB geht (Du kannst den Text gerne dort einstellen - abgetippt oder als anonymisierten Scan) - im Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam?". Danke und viel Erfolg!