Wie Finanzierung absichern bei Tod des Ehepartners welcher in keine RLV kommt?
Hallo zusammen,
meine Frau (34) und ich (33) planen aktuell ein Haus zu bauen bzw. zu finanzieren. Die Finanzierung bei der Sparkasse steht soweit auch. Lediglich die Frage was passiert wenn jemand mal stirbt bereitet mir Kopfzerbrechen.
Die Kredithöhe ist 450 000 Euro, da wenig Eigenkapital vorhanden beträgt die monatliche Rate 1700 Euro (2,5% Tilgung wird mindestens verlangt), mit 15 Jahren Zinsfestschreibung. Der Zinssatz liegt bei 2,25%.
Soweit alles gut, unsere Gehälter sind ausreichend (je ca. 2500 netto) um dieses Betrag zu stemmen, sogar Sonderzahlungen sind noch drin. Problematisch wird es aber, wenn jemand von uns vorzeitig sterben würde, da wir die 1700 Rate dann alleine nicht mehr stemmen könnten. Konkret würden ca. 500 Euro im Monat fehlen.
Hier würde man natürlich sagen, dass man das mit einer Risikolebensversicherung absicher kann. Hier ist das Problem, dass meine Frau chronisch krank ist (keine Lebensverkürzung zu erwarten) und keine Versicherung sie aufnehmen würde. Ich könnte sie schon absichern, da keine Erkrankungen vorhanden, nur sie mich nicht.
Ich denke dass wir genug Erspartes hätten, um ca. ein Jahr die Rate alleine zu erbringen. In dieser Zeit müsste ich dann das Haus verkaufen.
Hier hätte ich eine Frage zu:
1.) Ist ein Verkauf wärend eines laufenden Vertrages möglich, wenn der Erlös dann Zugunsten der Bank gehen würde?
2.) Zeigen sich Banken in so einem Fall ggf. kulant und man kann als Notlösung geringer tilgen oder beharren sie auf den Vertrag und versteigern/verkaufen lieber das Haus?
3.) Bestehen Banken (z.B. Sparkasse) im allgemeinen auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung?
4.) Kennt jemand noch einen anderen Notfallplan in so einem Fall, wenn man keine Risikolebensversicherung bekommt?
AW: Wie Finanzierung absichern bei Tod des Ehepartners welcher in keine RLV kommt?
Hallo Klaus....
1) Das Haus kann jederzeit verkauft werden und der Erlös zurück geführt werden, allerdings müssen sie der Bank den Zinsschaden für die vorzeitige Rückzahlung begleichen und das wird teuer.
2) Eine Absicherung für den Todesfall ist nicht zwingend notwendig
3) Vereinbaren sie eine Tilgungssatzänderungsoption zwischen 1-5 %, diese ist bei guten Angeboten eine Selbstvestäbdlichkeit.
4) Es gibt Lebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen, aber das wird wohl zu teuer werden. Wohl eher interessant ist ein Angebot einer Bank anzunehmen, die eine Restschuldversicherung mit anbietet, mindestens aber eine Absicherung im Todesfall. Hier kann eine Absicherung "Verzicht der Vorfälligkeitsentschädigung im Todesfall bei anschließendem Verkauf" interessant sein.
Wie hoch sind denn die Gestehungskosten (Gesamtkosten ohne Makler, GeSt. und Notar) im Verhältnis zu der Finanzierungssumme?
AW: Wie Finanzierung absichern bei Tod des Ehepartners welcher in keine RLV kommt?
Hallo,
zu 1.) Ja ein Verkauf ist natürlich jederzeit möglich. Bei der Bank fällt dann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die je nach Restlaufzeit des Darlehens nicht unerheblich ist. Es besteht allerdings nach 10 Jahren ein gesetzliches Kündigungsrecht, so dass nicht die 15 Jahre Zinsbindung zum tragen kämen.
zu 2.) Ja im Falle solch eines Ereignisses wird dir eine Bank sicherlich durch Stundung o.ä. entgegenkommen. Das ist eine Individualentscheidung und natürlich nicht pauschal zu beantworten.
zu 3.) Nein, eine Risiko LV gehört nicht zu einer klassischen Baufi dazu.
zu 4.) Um den Todesfall eines Kreditnehmers abzusichern wüsste ich spontan keine Alternative zu einer Risiko LV. Eine Möglichkeit wäre noch eine Änderungsoption für den Tilgungssatz in den Darlehensvertrag mit einzubauen, über dieses Instrument lässt sich auch losgelöst vom worst case (=Todesfall) der Kapitaldienst im Zweifel mal der geänderten Lebenssituation anpassen.
AW: Wie Finanzierung absichern bei Tod des Ehepartners welcher in keine RLV kommt?
Hallo klaus82,
hast du das einmal prüfen lassen, ob deine Frau versicherbar ist oder gehst du einfach davon aus? Beim letzeren könnt ihr einfach eine vorab Gesundheitsprüfung beim Versicherer machen lassen, im schlimmsten Fall kommt eine Ablehnung. Hängt natürlich auch von der Krankheit ab, aber auf den Versuch würde ich es an eurer Stelle mal ankommen lassen.
AW: Wie Finanzierung absichern bei Tod des Ehepartners welcher in keine RLV kommt?
Hallo und guten Abend,
eben erst gesehen. Daher nur schnell: Es gibt einen namhaften Versicherer, der stellt bis 200.000 Todesfallsumme nur eine einfache Gesundheitsfrage:
(Naja, eigentlich sind es schon mehrere in einer Frage verpackt, aber evtl. passt es ja)
"Hiermit erkläre ich,
- dass ich zur Zeit voll arbeitsfähig bin und dass ich in den letzten 2 Jahren nicht länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war und
- dass in diesem Zeitraum auch keine der folgenden Erkrankungen bei mir festgestellt oder behandelt wurden:
Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Diabetes und Lebererkrankungen, psychische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS."
Wenn man diese Erklärung abgeben kann, den Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen hat UND man bei Antragstellung nicht älter als 45 Jahre ist,
wäre das zumindest eine Teillösung.
Und günstig ist der Versicherer auch noch, sollte man auf alle Fälle prüfen (lassen), bevor man weitere Versicherer anfragt.
Viel Erfolg.
AW: Wie Finanzierung absichern bei Tod des Ehepartners welcher in keine RLV kommt?
Es gibt im Markt eine Lösung einen Todesfallschutz bis 50.000 Euro abzuschließen ohne Gesundheitsfragen. Allerdings
ist dass mit der Altersvorsorge gekoppelt. Evtl. nicht verkehrt für ihre Frau.