Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Hallo,
ich (29 Jahre) möchte mir gerne ein Haus kaufen und habe mir schon erste Gedanken gemacht und würde gerne eure/Ihre Meinung hören und Finanzierungsvorschläge erhalten.
Das Haus gehört zum Teil der bevormundeten Mutter und zum Teil Ihrer Tochter. Der Angebotspreis liegt bei 189.000 €, ich habe 160.000 € geboten und die Tochter hat den Preisvorschlag an das Vormundschaftsgericht weitergegeben.
Das Haus liegt auf einen 635 qm großen Erbbau-Hanggrundstück mit 416 € Erbpacht im Jahr (Laufzeit noch 37 Jahre).
Auf dem Grundstück muss einiges an Grünzeug weg, eine Drainage an der Seite, die unter der Erde ist angelegt werden und Parkplätze geschaffen werden.
Im EG (77 qm) muss quasi alles gemacht werden (Bad in Küche, offene Küche in Esszimmer, Fenster, Böden, Zentralheizung (für KG, EG und später evtl OG) etc.). Dort würde ich dann auch einziehen.
In der DG (69 qm) wurde alles (Etagenheizung, Küche, Bad, Böden...) um 1995 gemacht und ist zur Zeit für 440 € vermietet, sodass für mich zunächst kein Handlungsbedarf besteht.
Im KG würde ich gerne eine zusätzliche Mietwohnung (65 qm - 2,15 m Raumhöhe) einrichten - höherer Standard als DG - 585 € Kaltmiete. 2016 bekomme ich knapp 10.000 € Festgeld und Steuerrückzahlungen zurück, sodass ich nicht sofort auf die Mieteinnahmen angewiesen bin.
Von den Arbeiten würde ich möglichst viel selbst in die Hand nehmen. Mein Opa war Schreiner, mein Vater hat bei uns daheim den Badbau selbst vorgenommen und mein Bruder eine Küche gekachelt und selbst bin ich handwerklich nicht unbegabt - und man hat ja noch Freunde.
Kaufpreis inkl. Nebenkosten teilt sich (KG) 54.300 € (EG) 64.500 € und (OG) 57.700 € auf.
Die Sanierungen 20.000 € / 40.000 € / 10.000 €
Die zusätzlichen Renovierungskosten auf 5.000 € / 15.000 € / 0 €.
Somit komme ich auf einen Gesamtkapitalbedarf von 266.500 €.
An Vermögen hätte ich zur Zeit rund 100.000 € als Sicherheit zur Verfügung.
Ich werde nächstes Jahr 1940 € Netto erhalten (im öffentlichen Dienst, 2018 Stufenaufstieg -> 150 € mehr) , meine Partnerin gibt 350 € hinzu.
Aktuell spare ich 365 € (Rente, Fonds, Bausparen), gebe für Versicherungen 100 € (KFZ, Motorrad, BU, HP) und fürs Wohnen 702 € (500 € Kaltmiete) aus.
Meine expliziten Fragen:
Wenn es geht, würde ich aber möglichst wenig eigenes Vermögen einsetzten wollen. Ein Teil des Vermögens würde ich mir kurzzeitig von meiner Mutter leihen, ein anderer Teil ist relativ fest für ein Auto eingeplant, sodass mir nur 35.000 bis 50.000 € für den Hauskauf, die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten zur Verfügung stehen. Von welchen Werten geht nun die Bank bei Ihren Grenzen aus?
Welchen KFW-Standard ich erreiche weiß ich natürlich nicht, im Angebot steht etwas von erschreckenden 406,9 kwa/m² x Jahr - kann ich da ohne Außendämmung mit einer einer Förderung von über 7,5% rechnen? Die im OG bezahlen zur Zeit rund 60 € für ihr Gas für Heizung und Warmwasser - das aufgesetzte Satteldach im ungenutzten Dachboden ist mit einfacher Dämmwolle gedämmt.
Ist etwas zu beachten, wenn das Haus 3 statt 2 Wohneinheiten besitzt?
Aus steuerlichen Gründen würde ich das Haus und die Finanzierung in einen miet- (147.000 €) und einen selbst bewohnten (119.500 €) Anteil aufteilen. Kann ich dort auch die Kaufnebenkosten des Mietanteils absetzen?
Die Sanierungen liegen über 15% vom Kaufpreis -> 2% abschreibbar - ist es unter so geringen Investitionskosten für das KG sinnvoll 3 Jahre mit dem Ausbau warten und auf Mieteinnahmen und höherer Absetzung der Kaufnebenkosten zu verzichten?
Um in den ersten 3 Jahren finanziell mehr Luft zu haben würde ich gerne auf KFW124 (20/3/5) zurückgreifen.
Für die Sanierungen KFW151 (10/10/10) heranziehen und in 10 Jahren mit einem bestehenden BHW 50.000 € BSV ablösen, den ich weiterhin besparen würde.
Den Rest über 15 Jahre mit einem Volltilger Darlehen finanzieren (Commerzbank 50% 1,66% Zinsen).
Ich weiß, ziemlich viele Infos und viele Besonderheiten, deswegen nochmal zusammengefasst.
Kredit von max. 230.000 € für eine Person.
Monatliche Einnahmen 3.415 € (Gehalt: 1940 €, Zinsen: 100 €, Miete: 440 € + 585 € = 1025 €, Partnerin: 350 €)
63 % vermietet 37 % selbstgenutzt
416 € Erbpacht leicht steigend für weitere 37 Jahre
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Hallo BennG,
1) Einen 50iger Auslauf wird es in der Finanzierung niemals geben, in sofern sind die Konditionen der Commerzbank utopisch. KfW wird nicht aus dem Beleihungswert rausgerechnet.
2) Kapitalanlegerkriterien erfüllen sie nicht. Dadurch wird die Auswahl der Banken sehr beschränkt.
3) Ist der Erpachtgeber öffentlich, die Kirche oder Privat? Bei privatem Erbbaurechtsgeber ist die Auswahl zuätzlich eingeschränkt.
4) KfW Programm 151 läuft nur mit Energeiberater, zudem müssen die Arbeiten von Fachfirmen über Rechnung ausgeführt werden, Eigenleistung ist dann nicht möglich.
5) Zu empfehlen wäre die Aufteilung des Kaufpreises entsprechend der Vermietungsquote unter Abzug des Grundstückswertes. 2 % AfA gibt es nur auf den Gebäudewert. Anteilig auf die Vermietungsquote können alle Kosten auf 50 Jahre (deshalb 2 % AfA im Jahr) abgesetzt werden.
6) 37 Jahre Restlaufzeit der Erbpacht bedeutet bei den meisten Banken dass die längste kalkulatorische Darlehenslaufzeit 27 Jahre sein darf, entsprechend muss die Tilgung (hoch) ausgelegt werden.
7) Was die Partnerin zur Finanzierungsbelastung dazu gibt interessiert und zählt nicht!
8) Angesetzt wird nur das eingesetzte Eigenkapital, weiteres Vermögen zählt beleihungsauslaufsenkend nur wenn es abgetreten (Geld) oder beliehen (Immobilie) werden kann.
9) Ob es ratsam ist den BSV der BHW weiter zu besparen, hängt davon ab welche Bedingungen (Guthabenszins, Mindestansparung/erforderliches Minestsparguthaben zur Zuteilung, Darlehenszins) er hat. Bei entsprechendem Guthaben kann es Sinn machen das Guthaben von der beabsichtigten Finanzierungssumme in Abzug zu bringen (Erhhöhung Eigenkapital) und einen neuen, zeitgemäßeren Bausparvertrag zu zeichnen.
Mit diesem Satz
......die Sanierungen liegen über 15% vom Kaufpreis -> 2% abschreibbar - ist es unter so geringen Investitionskosten für das KG sinnvoll 3 Jahre mit dem Ausbau warten und auf Mieteinnahmen und höherer Absetzung der Kaufnebenkosten zu verzichten?.......
kann ich nun ganz und gar nichts anfangen, da stecken mehrere falsche Annahmen drin.
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Danke für die Antwort.
1) und 8) 17.500 € halte ich für ein Auto in der Hinterhand, 11.000 € sind in der Altersvorsorge, 9.000 € in BSV, 2.000 € sind als Volksbankanteile und 5.000 € als Festgeld bis November 2016 vorhanden, macht eben 44.500 €, die ich zwar habe, aber nicht verwenden kann.
35.000 € könnte ich so aufbringen.
20.000 € könnte mir meine Mutter leihen, was ich aber nur ungern einsetzen würde.
Was wirkt also alles Beleihungswertsenkend?
2) Warum stehen mir nicht "alle" Banken zur Verfügung? Wäre finanztechnisch sinnvoller das Haus als Zweifamilienhaus zu belassen?
4) und 9) unnötige Kosten will ich natürlich nicht produzieren, um dann 7,5 % erstattet zu bekommen.
5) Wie hoch wird der Grundstückswert angesetzt? 635 qm x 200 €/qm = 127.000 € wäre ja etwas hoch.
6) länger als 27 Jahre will ich auch gar nicht mit der Rückzahlung brauchen.
7) der Zuschuss würde nur etwas bringen, wenn wir einen Mietvertrag abschließen würden und ich diese Einnahmen entsprechend versteuern würde?
Mit dem zitierten Satz wollte ich wissen, ob es mehr Sinn macht gleich nach Kauf das KG in eine Wohnung umzugestalten und dann über 50 Jahre abzuschreiben oder ob es sinnvoller ist 3 Jahre zu warten, dann Bad und Küche erschaffe und dann auf einmal abschreibe.
Immerhin kann ich durch zusätzliche 30.000 € eine Miete von 585 € erzielen und 63% statt 47% des Hauses als vermietbar geltend machen.
Was sollte ich also an meinem Projekt ändern um eine bessere Ausgangslage zu schaffen?
Wie läuft die Auszahlung denn generell ab, wenn ich bei der Bank einen Kredit aufnehmen würde und die Renovierungskosten erst in den folgenden Monaten anfallen. Bekomme ich dann am Anfang alles ausgezahlt oder muss ich dann quasi nach jedem Einkauf mit den Rechnungen zur Bank gehen (oder einsenden) und bekomme den Betrag auf meine Konto ausbezahlt (unter Beachtung der Bereitstellungszinsen)?
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Es ist nicht sie Frage was beleihunsgsenkend wirkt, sondern vielmehr was wertsteiegernd angesetzt werden kann. Hier spielen die Modernisierungen und Sanierungen eine große Rolle, denn viele Banken setzen nur 50% dieser Maßnahmen wertsteigernd an. Hat man dann den Beleihungswert ermittelt, wird der Finanzierungsbedarf ins Verhältnis gesetzt, dass ist dann der Beleihungsauslauf. Addieren sie mal zu dem Kaufpreis 50 % der Maßnahmen, setzen sie zu dieser Summe (Beleihungswert) mal den Finanzierungsbedarf ins Verhältnis (teilen sie den FB durch den BW), schauen sie mal was da dann raus kommt, berücksichtigt die Bank auf den Beleihungswert noch einen 10%igen Abschlag landen sie schnell über 100 %! Viel Geld ihres Eigenkapitals ist dann verpufft, zumal die Erwerbsnebenkosten ohenhin schon keine wertsteigernde Berücksichtigung finden, entsprechend alleine schon erst mal vorhanden sein müssen, um bei 100% zu landen!
2) Warum stehen mir nicht "alle" Banken zur Verfügung? Wäre finanztechnisch sinnvoller das Haus als Zweifamilienhaus zu belassen? Einige machen keine Erbpacht, zu dem muss bei vielen Banken bei Vermietung (Kapitalanlage) ein ausreichendes Einkkommen da sein, um auch als Kapitalanlager zu gelten, dies ist bei ihnen nicht der Fall.
4) und 9) unnötige Kosten will ich natürlich nicht produzieren, um dann 7,5 % erstattet zu bekommen. Zu 9) können zusätzliche Kosten (Abschlussgebühr bei einem neuen BSV) günstiger sein, als den alten weiter laufen zu lassen!!! Zu dem kommt dann das derzeitige Kapital/Bausparguthaben gleich zum Einsatz, was Zinskosten einspart. 10 Jahre ist eine lange Zeit, da holen sie mit dem entsprechenden Tarif schnell die schon erworbenen Liegezeiten des alten Vertrages schnell wieder auf! Die Parameter 1% Guthabenszins, nur 30% Ansparung (mit wenig eigenem Geld viel Darlehen abgrenzen) und ein Darlehenszins von 2 % können die meisten Bausparveträge gar nicht leisten, insbesondere der niedrige Anspargrad schafft Freiraum für die Tilgung teurer Gelder, denn das Geld muss nicht angespart werden, um den Vertrag zur Zuteilung zu bringen. Was nützt mir ein Darlehenszins in 10 Jahren von 1,5 % wenn dafür 50 % Ansparung benötigt wird, wo es auf die Ansparung vielleicht noch 0,25 oder 0,5 % Guthabenszins gibt! Das rechnet sich nicht!! Zu 4) sei gesagt, der Energieberater kostet mind. 1500 Euro, zu dem können sie durch Eigenleistung keine Einsparung erreichen, mindestens diese beiden Mehrkosten müssen durch den Zinssatz von 0,75 % wieder eingespart werden, das ist meistens - so man denn vieles selber tätigen kann - nicht annähernd der Fall.
5) Wie hoch wird der Grundstückswert angesetzt? 635 qm x 200 €/qm = 127.000 € wäre ja etwas hoch. Natürlich nicht, Erbpachtzins per anno mal einem für ihre Region vom Finanzamt festgelegten Faktor, in unserer Region wäre der bei 18.
6) länger als 27 Jahre will ich auch gar nicht mit der Rückzahlung brauchen. Dann passt das, allerdings muss die dafür nötige Zins-, und Tilgungsleistung auch in die Haushaltsberechnung der Bank passen. Auf der Habenseite kommen dann ca. 75 % der Kaltmieten zu ihrem Nettolohn hinzu, auf der Sollseite ggf. (je nach Bank) 2 Euro der qm Bewirtschaftungskosten für die vermieteten Wohnflächen, die Haushaltspauschalen, weiteren Kreditraten, 2,50 Euro Bewirtschaftungskosten auf den eigengenutzen Anteil und mind noch die Erbpacht, sollte es keine weiteren Verpflichtungen (private Krankenversicherung, Unterhaltszahlungen usw.) geben. Da kann die Luft dünn werden.
7) der Zuschuss würde nur etwas bringen, wenn wir einen Mietvertrag abschließen würden und ich diese Einnahmen entsprechend versteuern würde? Nein, der bringt gar nichts, denn wenn ihre Freundin auszieht haben sie diese Einnahme nachhaltig für die Bank nicht! Solche Beteiligungen werden von den Banken nie als nachhaltiges Einkommen angesehen/angesetzt.
Mit dem zitierten Satz wollte ich wissen, ob es mehr Sinn macht gleich nach Kauf das KG in eine Wohnung umzugestalten und dann über 50 Jahre abzuschreiben oder ob es sinnvoller ist 3 Jahre zu warten, dann Bad und Küche erschaffe und dann auf einmal abschreibe. Auf einmal abschreiben können sie solche hohen Summen sowieso nicht! Da gibt es kleine Pauschalsummenfür.
Immerhin kann ich durch zusätzliche 30.000 € eine Miete von 585 € erzielen und 63% statt 47% des Hauses als vermietbar geltend machen. Schlage vor sie informieren sich da bei einem Steuerberater.
Natürlich kann und wird die Investition in Wohnraum der vermietet wird sinnvoll sein, auch werden dadurch weitere Einnahmen generiert, auch bleibt in der Nachsteuerbetrachtung "was hängen", aber die Investition muss in der Vorsteuerbetrachtung erst mal erbracht werden.
Was sollte ich also an meinem Projekt ändern um eine bessere Ausgangslage zu schaffen?
Wie läuft die Auszahlung denn generell ab, wenn ich bei der Bank einen Kredit aufnehmen würde und die Renovierungskosten erst in den folgenden Monaten anfallen. Bekomme ich dann am Anfang alles ausgezahlt oder muss ich dann quasi nach jedem Einkauf mit den Rechnungen zur Bank gehen (oder einsenden) und bekomme den Betrag auf meine Konto ausbezahlt (unter Beachtung der Bereitstellungszinsen)? Niemals aufs Konto! Vorrangig muss das Eigenkapital komplett eingestzt werden, ein Teil kann ihnen belassen werden, damit sie die ersten Arbeiten beginnen können. Haben sie diese getätigt senden sie wenn das Geld verbraucht ist Fotos und Quitttungen an die Bank und fordern die nächste Tranche auf ihr Konto an. Größere Rechnungen von Firmen lassen sie ja direkt durch die Bank begleichen. Sind die Spielregeln von vorne herein bekannt und mit der Bank kommuniziert, funktioniert das einwandfrei.
Wichtig wird sein:
1) kein Sicherheitsabschlag vom Beleihungswert
2) 100%iger Wertansatz der Modernisierungen
3) Aufteilung Selbstnutzung/vermieteter Anteil gemäß der Quote im Kaufvertrag
4) Eine Bank berücksichtigen, die die Kapitalanlegerkriterien nicht ansetzt
5) Vorabauszahlungen aufs Konto für Modernisierungsmaßnahmen in Eigenleistung, ggf. kleiner Erhalt des Eigenkapitals nach Zahlung Erwerbsnebenkosten und Belegung Kaufpreis
6) Überlegung KfW 151, günstiger Zins von 0,75 % ins Verhälnis setzen zu den Energieberaterkosten und den Kosten die durch die Beauftragung einer Firma entstehehn, bzw. sich durch Eigenleistung nicht einsparen lassen.
7) Endfälliges Darlehen (Tilgungsaussetzung mit geringen Tilgungsanteil gegen einen geeigneten Bauspartarif - Signal Iduna F60) für den vermieteten Anteil, Annuitätendarlehen mit größerem Tilgungsanteil auf den selbstgenutzten Anteil.
8) Ggf. ausreichend genügend bereiststellungsfreie Zeit, Endfälliges Darlehen kurze BZ freie Zeit (davon wird der Kaufpreis belegt), Annuitätendarlehen mit etwas längerer bereitstellungsfreier Zeit (ggf. kleiner Zinsaufschlag) versehen, da Teilauszahlungen etwas später die nach und nach erfolgen.
Naja und das dann alles bei der Bank mit den besten Konditionen Ist eigenlich alles ganz einfach.
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Moin,
mir sind einige Dinge aufgefallen die in meinen Augen nicht ganz stimmig sind und vielleicht eine zweite Überlegung wert sein sollten.
0. Die Kosten für die Modernisierungen sind mit 20.000 / 40.000 / 10.000 angegeben. Ich vermute, dass das Kellerwohnung / Erdgeschosswohnung / Dachgeschosswohnung sein soll. Wie wurden die Kosten ermittelt? Besonders für die Kellerwohnung kommt es mir gering vor.
1. Die Kellerwohnung soll zu einem höheren Quadratmeterpreis als die Dachgeschosswohnung vermietet werden (Höherer Standard). Die Deckenhöhe soll aber nur 2,15 m betragen. Das ist für mich alles andere als höherer Standard. Ist diese Deckenhöhe überhaupt zulässig?
2. Die Umbauarbeiten sollen zum großen Teil als Eigenleistungen ausgeführt werden. Hat der Mieter im Dachgeschoss Lust längere Zeit über zwei Baustellen zu wohnen oder besteht die Gefahr das diese Einnahme in der Bauphase wegbricht?
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Danke Herr Buhmann für die Tipps!
Hallo Fury,
zu 0. die Aufteilung haben Sie richtig angenommen. Die Kosten habe ich aus verschiedenen Quellen und Erfahrungswerte. Zwei Kellerräume haben schon neue Fenster/Türen und sind quasi sofort bewohnbar, als Küche würde ich meine bisherige installieren, das Bad muss natürlich komplett neu gemacht werden.
zu 1. Graubereich, wenn der Mieter mit 2,15m unterschreibt, geht es durch. Wohnraum zwischen Heidelberg und SAP ist knapp. Den höherem Standard meine ich im Verhältnis zur DG-Wohnung. Also evtl. Fußbodenheizung, hochwertigerer Boden, komfortableres Bad.
zu 2. keine Ahnung - bisher habe ich mich nicht mit den Mietern unterhalten. Es ist ein paar Anfang 30, sie sind vor 4 Jahren eingezogen. Damals wohnte im Erdgeschoss noch die 85 jährige Vermieterin in einer total veralterten Wohnung - also wie gesagt keine Ahnung, aber mit einer umfangreicheren Renovierungsmaßnahme hätten sie beim Einzug rechnen können.
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Nach knapp 1,5 Monaten habe ich immer noch keine Rückmeldung, ob das Vormundschaftsgericht die Preissenkung akzeptiert.
Hat jemand eine grobe Zeitspanne die es sich lohnt zu warten?
Kurz nochmal die Hintergrundinformationen:
1/3 besitzt eine von der Tochter beformundete Dame, 2/3 besitzt die Tochter.
Der ursprüngliche Kaufpreis liegt bei 189.000 €, ich will 160.000 € für zahlen.
Wenn man davon ausgehen kann, dass das Vormundschaftsgericht mit 63.000 € zufrieden ist, könnte ich dann für das Drittel der Mutter 63.000 € bezahlen und für die Zweidrittel der Tochter 97.000 € oder muss der Kaufpreis immer im Verhältnis 1/3 - 2/3 geteilt sein?
Wie kann man den Kaufpreis auf aufteilen?
Das Obergeschoss vermietet ist und ich ja noch eine weitere Wohneinheit zur Vermietung schaffen will wäre die folgende Aufteilung für mich sinnvoll, wenn ich z.B. in den Keller (Handlage) ziehen würde.
Könnte ich im Kaufvertrag explizit sagen, das Grundstück wird für 10.000 € (bei einen angenommenen Faktor von 24), der Keller für 20.000 €, das EG für 50.000 € und das OG und Dach für 80.000 € gekauft?
Oder wird nach Quadratmetern geteilt, wie geht man dann mit der Nutzfläche im Keller um (die ich in meine Wohnung verwandeln würde).
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Das hat ja mit können nichts zu tun, sondern mit müssen, will man nachher eine ordentliche Trennung und Dokumentation für die Steuer haben und Diskussionen vermeiden.
Es gibt einen Gesamtkaufpreis, im Kaufvertrag wird festgelegt welcher Kaufpreisanteil auf welche Wohneinheit mit Nennung der Quadratmeterzahlen entfällt. Des Weiteren wird der Grundstückswert separiert (wegen AfA, die nur auf den Gebäudewert möglich ist). So ist in dem Kaufvertrag eine gute Basis gelegt, die entsprechenden Wohneinheiten die vermietet sind abzusetzen. Die Darlehen sollten natürlich auch entsprechend der Kaufpreisanteile aufgeteilt bzw. in der Höhe separiert sein.
AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Aber ein Quardratmeter einer 1993 sanierten (Bad, Einbauküche, Gasetagenheizung, Heizkörpern, Balkonüberdachnung) Wohnung iat ja mehr Wert, als der einer Wohnung, die 1955 errichtet wurde und an der fast nichts (ein altes Holzfenster, Lüftungsölzentralheizung, Kohleherd in der Küche, außer betrieb gesetzte Gastherme zur Wassererhitzung, Bad von 1955, Terrassenfließen krumm und schepp etc.) erneuert wurde.
Diese wiederum hat einen höheren Quadratmeterwert als der nackte Keller.
Entsprechend unterschiedlich muss ja auch in die einzelnen Etagen gesteckt werden, um diese bewohnen zu können.
Da ich ja vermutlich sowieso einen Architekten benötige um den Sanierungsaufwand und die Eigenleistung abschätzen zu können, kann dieser auch abschätzen, was die einzelnen Etagen Wert sind und relativen Wert zum Kaufpreis entsprechend im Kaufvertrag vermerken?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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noelmaxim
Erfahrener Benutzer
07.03.2010
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noelmaxim
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07.03.2010
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AW: Finanzierung 2-Familienhaus mit Erbpachtgrundstück
Wenn die Werte fundiert ermittelt sind umso besser, entsprechend - wie vom mir dargestellt - im Kaufvertrag die Werte separieren.
Ging mir nicht um Werte, sondern um Aufteilung dieser entsprechend mit Nennung der Wohneinheiten im Kaufvertrag und der Separierung des Grundstückanteils.