kann man eigentlich ein gepfändetes konto kündigen, um pfändung zu entfliehen bzw. zu stoppen ?
denn sonst läuft die kontogehühren ja unendlich weiter.
Das ist insofern auch ärgerlich, weil man ja selbst in dem Moment, in dem der Gerichtsvollzieher mit einem "normalen" Vollstreckungsauftrag vor der Tür steht, immer noch einen gewissen Spielrahmen hat, um das Problem zu lösen. Ist erst ein Haftbefehl in der Welt, wird dieser Rahmen sehr , sehr eng ...Zitat von Bankkaufmann
Ich hab da eine Frage, die in die gleiche Richtung geht. Deswegen spare ich mir mal einen neuen Thread. Kann sich die Bank weigern, ein einfaches Basiskonto einzurichten oder ein P-Konto einzurichten, auf Wunsch des Kontoinhaber und falls Sie es machen, ist da die Verbraucherzentrale wirklich der beste Ansprechpartner ( Quelle: https://www.schuldnerberatung.de/kontopfaendung/ )? Hintergrund ist ein Kontopfändungsschutz einrichten zu wollen...
Das kommt darauf an , wie die Frage gemeint ist ...
Ein bestehendes Konto muss in ein P-Konto umgewandelt werden . Hierzu gibt es einen Rechtsanspruch .
Auch für ein neues Konto als Basis- oder P-Konto gibt es grundsätzlich einen Anspruch . Allerdings darf die Bank aus bestimmten Gründen binnen 10 Tage nach Antragseingang die Neueinrichtung ablehnen , wenn zwingende Gründe bestehen . Schulden an sich sind kein Ablehnungsgrund , theoretisch aber zum Beispiel , wenn früher schon eine Geschäftsbeziehung bestand und diese Seiten der Bank beendet wurde . In jedem Fall ist die Abkehnung schriftlich zu begründen ...
Hallo viktor,
mal abgesehen davon das es nicht gerade Gentleman light ist sich vor Verantwortung zu drücken oder gar zu fliehen wie du es nanntest, ist es bei den meisten Banken eh so das dein Konto dir gekündigt wird wenn du nichts machst.
Die Variante die du ansprichst ist ein Pfändungsschutz Konto und da kann nur wenn du mehr als eine bestimmte Summe (wie viel genau weiß ich nicht) Guthaben hast, die Differenz gepfändet werden soviel ich weiß
Lg Tilan