Hallo,
habe im April 2012 meinen Priestervertrag gekündigt. Auszahlung der Einlagen erfolgte dann im Mai 2012.
Nun wird von der deutschen Rentenversicherung folgendes mitgeteilt: Bescheid über die Festsetzung des Rückzahlungsbetrages nach §94 Abs. 2 EStG
Ist das auch nach mehr als 3 Jahren ok?
Was für Möglichkeiten hab ich evtl.?
Danke für eure Antworten
Ja,die gesetzlich festgelegte Frist verwirkt erst nach 4 Jahren,beginnend allerdings erst mit Ablauf des Jahres,in dem die Auszahlung erfolgt ist.In deinem Fall also erst Ende 2016.