Hallo,
ich habe in 2009 einen Bausparvertrag teilweise abgelöst und mußte 4.500 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen;
in 2013 habe ich den Vertrag im Rahmen einer Umschuldung auf eine andere Bank ganz abgelöst und mußte nochmals 4.000 Euro zahlen um aus dem Vertrag zu kommen.
Ich habe bereits 2013 um eine detaillierte Aufstellung gebeten um evtl.selbst zu prüfen ob die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung korrekt war - diese Aufstellung habe ich nicht erhalten.
Der Bausparvertrag stammt aus 1997, die Bausparkasse sagt nun, damals gab es noch keine gesetzliche Vorgabe für eine Widerrufsbelehrung, daher habe man diese auch nicht in den Vertrag eingebaut.
Seltsam, im Bausparantrag aus 1997 war eine Widerrufsbelehrung enthalten.
Ich gehe davon aus, die Sache mit der Widerrufsbelehrung bringt mich nicht weiter.
Zudem ist wohl die Vorfälligkeitsentschädigung aus 2009 verjährt.
Nun stellen sich mir folgende Fragen,
gibt es eine Widerrufsmöglichkeit oder sonstige Möglichkeit wenn die Vorfälligkeitsentschädigung in 2009 und 2013 zu hoch berechnet wurde?
Welche Möglichkeit hat der Kreditnehmer überhaupt wenn die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch berechnet wurde?
Gibt es eine auch für den Laien einfache Möglichkeit, in etwa nachzurechnen ob die Entschädigung korrekt berechnet wurde?