ich habe einen Kredit von Fortis, mit dem Versicherungspaket. Mein Arbeitgeber hat mich nun vor die Wahl gestellt Arbeitslos zu werden, oder Kurzarbeit zu machen.
Da evtl. die Möglichkeit besteht, das ich nach 6-8 Wochen wieder beschäftigt werden kann (was keinesfalls sicher ist) würde ich mich erstmal für die Kurzarbeit entscheiden.
Jedoch werde ich von den (67%) Tariflohn, die ich dann bekommen würde keinesfalls den Kredit bedienen können.
(die freiwilligen Zulagen fallen dann ja auch weg :O)
Es ist jetzt schon alles ziehmlich knapp und ich muss mich sehr einschränken.
Weiss jemand ob diese Versicherung auch bei Kurzarbeit greift? Oder muss man dazu "richtig" arbeitslos sein?!
Hallo Ferdinand,
du meinst sicherlich die Restschuldversicherung mit einer
Zusatzversicherung Arbeitslosenversicherung?
Hast du denn keine Unterlagen von dieser Versicherung?
Da müsste drin stehen unter welchen Voraussetzungen
diese greift.
Die Versicherung gilt nur wenn du arbeitslos bist und leistet
die vereinbarten Zahlungen nur für eine kurze Zeit (1-2 Jahre).
Selbst verschuldete Arbeitslosigkeit zum Beispiel bei eigener
Kündigung oder verhaltensbedingter Kündigung ist meist
nicht versichert.
Ja, ich habe Unterlagen! Es ist genau die Versicherung die du meinst, jedoch steht in den Bedingungen nichts von Kurzarbeit... nur Arbeitslosigkeit...
Also selbst verschuldet habe ich nichts... der Betrieb hat einfach keine Aufträge mehr, und ich kann nun wählen zwischen Kurzarbeit (d.h. ich bleibe bei 60% Tariflohn (!!!) zu Hause) oder eben die Kündigen mich...
Muss ich mich jetzt quasi Kündigen lassen, damit die Versicherung zahlt? mit dem Kurzarbeitergeld kann ich unmöglich die Raten bezahlen... und die Kann sich bis zu 18 Monaten hinziehen...
Diese Versicherung, die auf die Laufzeit gesehen mehr als 7000 EUR kostet sieht max. 12 Mon. pro Fall vor...
Der Kredit war auch nur für sehr kurze Zeit gedacht, und sollte mittels eines Grundstücksverkaufs nach 6 Mon. zurückbezahlt werden...
Leider hat der Käufer trotz notariellem Vorvertrag von dem Kauf abstand genommen....
Do solltest Dich unbedingt zuerst mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen
und ihm mitteilen, das du in einer schwierigen Situation bist. Die Versicherungsunterlagen
solltest Du mitnehmen. Ich denke so findet ihr zusammen eine Lösung.
Die Versicherung solltest Du erst dann informieren, wenn du von Deinem Arbeitgeber
schriftlich ein Schreiben über eine Kündigung/Kurzarbeit bekommst.
Arbeitslos - Was nun? Greift die Arbeitslosenversicherung?
Vielen hat es wie Dich getroffen. Jetzt kannst Du nur noch hoffen,
das Deine Versicherung mitspielt.
Du hast doch eine Arbeitslosenversicherung. Dann solltest Du dich
schriftlich an Deine Versicherung wenden mit Kopie der Kündigung!
Wie lange bezahlt denn Deine Versicherung? Bekommst Du den vollen
Monatsgehalt? Kläre alles im Vorfeld ab.