ich bin stolzer Besitzer eines recht alten Bausparvertrages aus dem Jahre 1989, der zur Zeit zu etwa 90% angezahlt ist.
Vor einigen Tagen besuchte mich ein Berater und kündigte mir an, dass der Vertrag demnächst von der BHW abgerechnet werden würde. Nun gäbe es die Möglichkeit, vor der Abrechnung eine Nachverzinsung zu beantragen, durch die sich der Guthaben Zins von 3% auf 4% erhöhen würde. Insgesamt würde ich dadurch etwa 20% mehr Geld ausbezahlt bekommen. Die Nachverzinsung müsste aber so schnell wie möglich beantragt werden, da sie nach der Abrechnung, die von der BHW schon sehr bald durchgeführt werden würde, nicht mehr möglich wäre. Durch den Antrag würde sich ansonsten nichts ändern, es gäbe also nichts weiter zu bedenken. Allerdings würde ich so die Vertragssumme überschreiten, so dass der Vertrag von der BHW sofort abgelöst werden würde.
Es macht mich stutzig, dass ich durch einen einfachen Antrag plötzlich 20% mehr Geld bekommen soll - oder andersherum gesagt, dass ich dieses Geld nicht bekommen würde, wenn ich einen solchen Antrag nicht stelle. Ich werde daher das Gefühl nicht los, dass es nicht doch noch irgendwo eine versteckte Ecke geben könnte...
bei der Nachverzinsung kann es sich um einen Bonuszins handeln, den du erhältst, wenn du auf das Darlehen verzichtest. Dazu kann ich dir aber nicht mehr sagen, da wir den Tarif nicht kennen bzw. du den Tarif nicht angeben hast. Mit dem Verzicht auf das Darlehen, wird der BSV zugeteilt und kommt zur Auszahlung. Ist ein ganz normales Vorgehen und eigentlich nichts besonderes. In wie fern die BHW dir den Zins nicht zuspricht, wenn diese Kündigung von seiten der BHW kommt, kann ich nicht beurteilen. Im Zweifel einfach nochmal nachfragen.
Hoffe ich konnte weiterhelfen, wenn nicht, einfach nochmals melden.
> bei der Nachverzinsung kann es sich um einen Bonuszins handeln, den du erhältst, wenn du auf das Darlehen verzichtest. Dazu kann ich dir aber nicht mehr sagen, da wir den Tarif nicht kennen bzw. du den Tarif nicht angeben hast.
Der Berater meinte, in dem Vertrag gäbe es keinen Bonus, sondern nur diese Reglung zur "Nachverzinsung" von 3% auf 4%, von der aber kaum ein anderer wissen würde, und die ihre Gültigkeit verlieren würde, sowie sich der BHW zur Kündigung entschliesst.
Der Tarif (bzw. das "Produkt") nennt sich "BSV D3".
> Mit dem Verzicht auf das Darlehen, wird der BSV zugeteilt und kommt zur Auszahlung. Ist ein ganz normales Vorgehen und eigentlich nichts besonderes. In wie fern die BHW dir den Zins nicht zuspricht, wenn diese Kündigung von seiten der BHW kommt, kann ich nicht beurteilen.
Durch die Beantragung der Erhöhung auf 4% wuerde sofort die Vertragssumme überschritten werden. Wenn der BHW mir also die Zinserhöhung in jedem Fall gewähren müsste, wäre es mir daher lieber, es vorerst bei den 3% zu belassen, bis die Vertragssumme durch die Zinszahlung erreicht wird, und erst dann von der Erhöhung auf 4% Gebrauch zu machen. Wenn ich durch dieses Vorgehen allerdings das Recht auf diese Zinserhöhung verlieren würde, wäre es natürlich besser, diese entweder sofort zu beantragen - oder aber, für den Fall dass die BHW mir den Vertrag gar nicht kündigen kann, erst kurz vor dem Erreichen der Vertragssumme. Allerdings verstehe ich von Bausparverträgen viel zu wenig und kann nicht beurteilen, welches Vorgehen sinnvoller wäre...
Zusammenfassend finde ich die folgenden Punkte seltsam:
* Dass der BHW mich vor dem Erreichen der Vertragssumme einfach so kündigen können soll - so dass ich möglichst schnell zu reagieren hätte, um die Nachverzinsung nicht zu verlieren;
* das dadurch begründete Drängen des Beraters auf schnelles Handeln noch vor Ablauf des Jahres;
* dass die Nachverzinsung mir nur bei einem Antrag vor dem Erreichen der Vertragssumme bzw. einer Kündigung durch den BHW gewährt werden kann.
Ich würde es logischer finden, wenn
* mich die BHW erst nach Erreichen der Vertragssumme kündigen könnte,
* ich bis dahin also auch weiterhin, mindestens aber bis zur Kündigung, von der 3% Verzinsung Gebrauch machen könnte,
* die Verzinsung sich automatisch beim Erreichen der Vertragssumme durch den Verzicht auf das Darlehen auf 4% erhöhen würde.
Da ich das Geld im Moment nicht benötige würde ich in diesem Fall einfach die Kündigung abwarten, solange noch von dem 3% Zins Gebrauch machen, und danach durch den Verzicht auf das Darlehen die Nachverzinsung trotzdem und automatisch bekommen. Und das alles natürlich ohne weitere schlaflose Nächte, in denen ich von dem Verpassen eines geheimen Termins und einer grossen Gelegenheit zu träumen hätte...
> Im Zweifel einfach nochmal nachfragen.
Das habe ich versucht - aber natürlich blieb der Verdacht, dass der Rat des BHW-Beraters vielleicht nicht der beste sein könnte. Wo könnte ich mich sonst noch informieren?
Lassen sich die Bedingungen für "BSV D3" eigentlich auch im Internet finden?
> Hoffe ich konnte weiterhelfen, wenn nicht, einfach nochmals melden.
Vielen Dank! Nun weiss ich schon ein bisschen mehr! - Aber doch noch nicht genug, um mich guten Gewissens für ein Vorgehen entscheiden zu können Herzlichen Dank noch einmal!
Viele Grüße,
Dietmar
PS: Noch eine Anregung für die Admins: Es wäre nett, wenn man vor dem Posten seine Beiträge diese "previewen" und evt. nachverbessern könnte. In diesem kleinen Editor verliert man nur allzu leicht die Übersicht über das schon geschriebene
PPS: Ich habe gerade bemerkt, dass die Beiträge auch nach dem Posten noch korrigiert werden können - und mache hiermit davon Gebrauch
zum "BSV D3" aus 1989 liegen mir leider keine Infos vor. Die neueren Modell (ab 2004) hatten hier aber die Logik mit dem Bonuszins. Hier musste der Vertrag mindestens 7 Jahre laufen und auf das Darlehen verzichtet werden, um diesen zu erhalten. Von daher liegt der Rückschluss nahe, dass es bei deinem Alttarif ähnlich ist. Wie gesagt, aber nur ein Rückschluss, keine Bestätigung, dass das so ist.
Hier die Antworten zu deinen Fragen:
Zusammenfassend finde ich die folgenden Punkte seltsam:
* Dass der BHW mich vor dem Erreichen der Vertragssumme einfach so kündigen können soll - so dass ich möglichst schnell zu reagieren hätte, um die Nachverzinsung nicht zu verlieren;
-> Du hast deine Vertragssumme bereits seit langem erreicht. Es handelt sich um einen Bausparvertrag, der u. a. auch zum Bauen/ Finanzieren verwendet werden sollte. Um zu Finanzieren musst du nur die Hälfte der Bausparssumme (kann auch abweichen, je nach Tarif) ansparen, um das Darlehen zu ziehen. Da du aber diesen Wert schon bei weitem Überschritten hast, kann die Bausparkasse davon ausgehen, dass du diesen Vertrag nicht mehr zum Finanzieren nutzen wirst. Ist zur Zeit bei allem Bausparkassen eine gängige Praxis, da die Altverträge im Vergleich extrem gute Zinsen haben und die wenigstens diese zum Finanzieren nutzen. Das ist allerdings auf Dauer für die Bausparkassen recht teuer, da auch diese mit der Niedrigzinsphase kämpfen müssen.
* das dadurch begründete Drängen des Beraters auf schnelles Handeln noch vor Ablauf des Jahres;
-> Es kann sein, dass deinem Berater eine interne Mittelung vorliegt, welche Verträge gekündigt werden sollen (reine Vermutung). Von daher würde ich ihm hier nicht etwas böses unterstellen.
* dass die Nachverzinsung mir nur bei einem Antrag vor dem Erreichen der Vertragssumme bzw. einer Kündigung durch den BHW gewährt werden kann.
-> Ist doch eigentlich logisch. Wenn du den Vertrag zuteilen lässt, dann erfüllst du die Voraussetzung für den Bonuszins. Wenn die Bausparkasse kündigt, eben nicht.
Ich würde es logischer finden, wenn
* mich die BHW erst nach Erreichen der Vertragssumme kündigen könnte,
* ich bis dahin also auch weiterhin, mindestens aber bis zur Kündigung, von der 3% Verzinsung Gebrauch machen könnte,
* die Verzinsung sich automatisch beim Erreichen der Vertragssumme durch den Verzicht auf das Darlehen auf 4% erhöhen würde.
-> Die Frage stellt sich hier nicht, was du logischer finden würdest. Es ist nur entscheidend wie die Tarife und rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu sind, nicht mehr oder weniger.
Da ich das Geld im Moment nicht benötige würde ich in diesem Fall einfach die Kündigung abwarten, solange noch von dem 3% Zins Gebrauch machen, und danach durch den Verzicht auf das Darlehen die Nachverzinsung trotzdem und automatisch bekommen. Und das alles natürlich ohne weitere schlaflose Nächte, in denen ich von dem Verpassen eines geheimen Termins und einer grossen Gelegenheit zu träumen hätte...
--> siehe oben, die Frage stellt sich nicht.
> Im Zweifel einfach nochmal nachfragen.
Das habe ich versucht - aber natürlich blieb der Verdacht, dass der Rat des BHW-Beraters vielleicht nicht der beste sein könnte. Wo könnte ich mich sonst noch informieren?
-> Gibt es Gründe dafür, dass du dem Berater nicht "vertrauen" kannst? Wenn ja, dann evlt. bei der BHW direkt in der Hotline anrufen. Wenn nein, dann könnte es doch einfach tatsächlich sein, dass der Berater für dich den maximalen Vorteil geltende machen will. Wäre das denn so unrealistisch?
Lassen sich die Bedingungen für "BSV D3" eigentlich auch im Internet finden?
Auszug aus einem Forum bzgl. der AGB. Ohne Gewähr auf Richtigkeit! Vor allem Punkt 1 und 2 sind für Deinen Fall wichtig.
Zur Bonusgewährung steht folgendes in den AGB:
(1) Das Bausparguthaben wird mit 2,5 vom Hundert jährlich auf der
Grundlage taggenauer Berücksichtigung aller Zahlungseingänge ver-
zinst (Basiszins). Hat der Bausparer bei Vertragsabschluß die Bonus-
verzinsung gewählt, so erhöht sich die Verzinsung des Bauspargut-
habens unter den Bedingungen von Absatz 2 um einen Bonus von
2,5 vom Hundert auf eine Gesamtverzinsung von 5,0 vom Hundert
jährlich.
(2) Der Bonus nach Absatz 1 wird gewährt, wenn
- der Bausparer nach § 15 kündigt oder auf das zugeteilte
Bauspardarlehen verzichtet und
- der Bausparvertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 Jahre
bestanden hat und
- die Bewertungszahl mindestens 150 beträgt.
§ 15
(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er
kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 3 Monate
nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bauspa-
rers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehal-
tung eines Diskonts von bis zu 3,0 vom Hundert des Guthabens aus.
(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht be-
gonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den
Bausparvertrag unverändert fort.
> Hoffe ich konnte weiterhelfen, wenn nicht, einfach nochmals melden.
So das müsste aus meiner Sicht zur Bewertung des Sachverhaltes ausreichen. Sollte noch was offen sein oder ich was vergessen haben, einfach melden.
hier scheint der Berater tatsächlich einen guten Rat zu geben, denke ich.
Ich hatte bis vor wenigen Tagen einen BHW D3 Tarif aus dem Jahre 1989.
Dieser war zu über 90% angespart und wurde im vergangenen Jahr von BHW nach Para 489 BGB
mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt.
Nun habe ich eine Abrechnung des Vertrages und einen Verrechnungsscheck von BHW erhalten.
Eine "automatische" Nachverzinsung von 3% auf 4% hat jedoch nicht stattgefunden, obwohl
ich ja kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen habe.
Dies hat mich gewundert, da ich davon ausgegangen war, dass diese Art von Bonusverzinsung
automatisch vorgenommen wird, wenn kein Darlehen genutzt wird.
Nun habe ich die Bausparbedingungen ("BHW_Tarif_D3_D4.pdf") im Internet gefunden
und im Detail durchgelesen. Der relevant Paragraph für die 4% Verzinsung ist Paragraph 6 Abs. 5:
"(5) Der Bausparer kann durch schriftliche Anzeige ab einer Bewertungszahl von 45,00 bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme auf eine höhere Guthabenverzinsung wechseln. In diesem Fall wird der Bausparer durch eine zusätzliche Zinsgutschrift so gestellt, als wäre das Guthaben ab Vertragsbeginn mit dem höheren Zinssatz verzinst worden. Die erreichte Summe sämtlicher Habensalden (S 11 Abs. 3) ändert sich nicht."
Das optimale Vorgehen seitens des Bausparers scheint mir daher folgendes zu sein:
(1) BHW kündigt den D3 Vertrag mit 6 Monaten Frist.
(2) Daraufhin teilt der Bausparer nach o.g. Paragraph 5 der Tarifbedingungen mit, dass er in die höhere Verzinsung wechseln möchte.
(3) BHW führt den Zinswechsel von 3% auf 4% aus. Die Nachberechnung seitens BHW ergibt, dass nun die Bausparsumme überschritten ist.
(4) Daraufhin kündigt BHW den Vertrag mit sofortiger Wirkung wegen Überschreitung der Bausparsumme.
(5) Der Bausparer erhält sein Guthaben mit der auf 4% rückgerechneten Verzinsung ausgezahlt.
Dies dürfte mit ziemlicher Sicherheit das finanziell optimale Vorgehen sein: Gekündigt wird von BHW sowieso,
daher möglichst noch schnell den Anspruch von 4% anmelden und mitnehmen. Dieser Vorteil wiegt den marginalen
Zinsverlust von weniger als 6 Monaten kürzerer Laufzeit bei weitem auf!
Wäre interessant zu lesen, ob das bei Dir so geklappt hat. Wie gesagt, ich war mir dieser Sachlage leider
nicht bewusst und habe den upgrade auf 4% daher nicht bekommen.
der BHW Berater hat absolut Recht. Beim D3 gibt es KEINEN Bonus wie bei den nacjfolge Tarifen. Du hast aber ein Umstellungsrecht auf 4% Guthabenszins und das rückwirkend. Daher die 20% mehr.
Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten für die Bausparkasse die alten Verträge abzurechnen. Wenn dies geschieht hast du dein Recht auf Umstellung verwirkt und bekommst keine 1% Mehrverzinsung.
Also sofort umwandeln und dich freuen, das du nochmal 20% mehr bekommst.