ich verstehe die Verrechnung der beim Kauf von Bundesschatzbriefen angefallenen Stückzinsen so wie das die Bundesfinanzagentur handhabt nicht.
Ich möchte hierzu ein Beispiel mit fiktiven Zahlen nennen:
Ich habe einen Bundesschatzbrief Typ A gekauft im Wert von 10.000,-€
Der Bundesschatzbrief hat einen Zins von 5%, d.h. im Beispiel 500,-€ im
ersten Jahr.
Der Bundesschatzbrief ist zum Zeitpunkt des Kaufs 36 Tage (10% von 360 )
gelaufen für die ich Stückzins zahle. Das wären dann 50,-€ Stückzinsen, die
in den Verlustverrechnungstopf wandern.
Die Bwpv zieht dann vom Kaufpreis diese 50,-€ ab und legt nur noch 9.950,-€ als
Typ A Brief an.
Nun verzinsen sich nicht die ursprünglichen 10.000,-€ auf denen die
Stückzins Berechnung beruht, sondern die verbleibenden 9.950,-€.
Das bedeutet, ich bekomme nach einem Jahr nicht die eingangs erwähnten
500,-€ (5% von 10.000,-€) Zins sondern 5% von 9.995,-€ = 497,50€
Das würde ich ja noch verstehen. Was ich aber nicht verstehe ist:
Nun werden trotzdem die ursprünglich auf einen Nennwert von 10.000,-€ berechneten
Stückzinsen in Höhe von 50,-€ steuerlich als Verlust berücksichtigt, was
meiner Meinung nach zu viel ist.