ich bin neu hier und habe eine Frage an die Profis . 2011 habe ich mir Wohneigentum gekauft das ich mir über die Sparda Bank finanzieren lies.Dabei habe ich mich sowie die Bank über die Cardif Versicherung mit einer Restschuldversicherung Sparda BaufiProtect abgesichert
Durch einen erlittenen Arbeitsunfall 2012 ,den die Cardif Versicherung als Versicherungsfall anerkannte wurden die monatlichen Raten anstandslos
von der Versicherung übernommen.
Nun beabsichtigt die Cardif eine Begutachtung 450 km in Norddeutschland . Ich vermute das der Arzt ein Vertragsarzt ist und mir schon anhand der
bisherigen Dauer der Arbeitsunfähigkeit einen Strick zu drehen und mich als berufsunfähig beurteilt um so ihren ZahlungsVerpflichtungen nicht mehr nachkommen zu müssen. In den Vertragsbedingungen steht diesbezüglich nichts ,jedoch habe ich schon gelesen das sich die Restschuldversicherungen hierzu drücken.
Wie schon erwähnt findet die Begutachtung 450 km von meinem Wohnort weg statt .Vermute das der Arzt ein Vertragsarzt der Versicherung ist .Schon aus gesundheitlichen Gründen (psychischen Problemen ,leide an einer PTBS seit dem Unfall ),Panikattacken kann ich die Fahrt nicht antreten. Ich werde mir eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung bei meinem behandelnden
Arzt ausstellen lassen. Ich denke das ich da nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstosse ,da diese Fahrt mir weiteren gesundheitlichen Schaden zufügen würde.
kann mir da jemand in meiner Fragestellung behilflich sein und mir ein paar Tipps geben.
Vorab möchte ich mich jetzt schon bei denen bedanke .
Wenn es bei Dir um's "Eingemachte" geht (also, dass die Versicherung am Ende evtl. die Raten Deines Kredits nicht mehr zahlt - was dann?) würde ich an Deiner Stelle fachanwaltlichen Rat einholen. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung (RSV), die für einen Streit mit der Bank/der Restschuldversicherungsgesellschaft aufkommen würde? Eine RSV kannst Du auch noch rechtzeitig vor einem Streit abschließen, bei manchen RSVen sogar ohne Wartezeit. Allerdings ist das nicht mehr möglich, wenn bereits ein Streit besteht, daher solltest Du - falls noch keine RSV vorhanden ist - keine Kommunkation/Konfrontation mit den "Gegnern" suchen. RSVen schließen in ihren Allg. Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARVen) ausnahmslos die Deckung von Streitigkeiten aus, welche mit der Finanzierung oder Vermietung von Neubauten zu tun haben. Wenn Du also eine Bestandsimmobilie finanziert hattest, würde es diesbzgl. nicht so schlecht aussehen. Anderenfalls müsstest Du Ausgaben für einen Fachanwalt etc. selbst zahlen, welche du bei einem gerichtlichen Verfahren und Obsiegen wieder zurückerhalten würdest. Im Falle des Unterliegens müsstest Du die gesamten Prozesskosten selbst tragen, wobei Du ggf. Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) hast. Aber das kann Dir womöglich auch nur ein Fachanwalt sagen - oder eine der Verbraucherzentralen (z.B. in Hamburg, aber der Ort ist m.E. egal), wo man entgeltlich (hält sich aber im Rahmen) sogar telefonisch guten Rat bekommen soll.
Ich bin wirklich kein Experte auf Deinem Gebiet, beschäftige mich aber (als Laie) eingehend mit dem Widerruf von Darlehensverträgen. Entsprechende Threads gibt es hier im "Baufinanzierung" Unterforum (einfach auch einmal in meine Signatur schauen). Mir ist klar, dass das bei Dir sehr wahrscheinlich nicht weiterhilft, d.h. ein Widerruf im Falle einer Arbeitsunfähigkeit/-losigkeit kommt einem Schuss ins Knie gleich, weil eine Anschlussfinanzierung große Probleme bereiten kann. Aber vielleicht findest Du trotzdem hilfreiche Infos darunter.
Schlussendlich möchte ich noch einmal meinen Rat wiederholen, ohne weiteres Verzögern fachanwaltlichen Rat einzuholen. Eine Erstberatung kostet ca. 200€ zzgl. MwSt. und ist bei so existentiellen Problemen (also solches habe ich Deine Situation nach Deiner Schilderung eingeschätzt) mit Sicherheit sehr gut angelegtes Geld. Viel Erfolg!