Ich hätte eine Frage bezüglich beiläufiger Ausgaben, da ja Weihnachten kurz vor der Tür steht und ich keinerlei Ahnung habe wie es nun dabei aussieht. Betriebs Essen/-Feiern, Arbeitskleidung und Co. können meines Wissens nach abgesetzt werden, wie sieht es jedoch mit kleinen Geschenken zu Weihnachten aus? Kann man diese als solche absetzen, oder muss man andere Wege nutzen?
um es kurz zu halten: "Ja auch diese, kannst du als Betriebsausgabe absetzen". Wenn ich mich recht erinnere muss man nur einen betrieblichen Grund angeben wofür diese Ausgaben genau sind, jedoch kann Ich mich dabei auch irren. Schau doch einfach mal hier: https://news.werbeartikel-discount.co...absetzen-1196/ , dort bekommst du deine Frage genauesten erklärt mit Paragraphen und allem was dazugehört, sodass du dir um die Steuern keine Sorgen mehr machen solltest ... Ich hoffe Ich konnte helfen