Raten

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  1. Avatar von Adrian79
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    Standard Raten

    Hallo und guten Abend,

    ich ich habe folgendes Anliegen;

    ich ich habe vor kurzem ein Haus gekauft und tilge nun meine Raten bei der Sparda Bank.

    am 30.11 wird die nächste Rate fällig. Es ist erst die zweite!

    Nun habe aber ich bei meiner Hausbank eine dauerüberweisung laufen, damit auf dem Girokonto der Sparda immer ausreichend viel Geld drauf ist. Dieses wurde immer am 28 des Monats überwiesen. Die wertstellung erfolgte bei der Sparda dann auch bereits am 28 des Monats, sodass die erste Rate problemlos abgebucht werden konnte.

    jetzt ist nun das Wochenende dazwischen, sodass ich heute bei meiner Hausbank per online Banking das Geld auf das Girokonto der Sparda überwiesen habe.

    Dennoch habe aber ich die Sorge, dass die wertstellung erst Montag erfolgt, wenn die Rate zugleich fällig wird. Ich habe auf dem Konto kein dispo, sodass es Sein kann, dass die zweite Rate bereits nicht eingezogen werden kann.

    ich habe meinen sachberater bei der Sparda gleich eine Mail mit dem Sachverhalt geschickt.

    Ich habe im Netz gelesen, dass der Immobilienkredite gekündigt werden kann, wenn man die Raten nicht zahlt.

    wäre dies in dem Fall auch so, sprich auch wenn die wertstellung Stunden später erfolgt und die Deckung dann wieder gewährleistet wird. Würde die Sparda Bank am gleichen Tag nach wertstellung erneut den Einzug tätigen?

    Bin grade sehr beunruhigt und Ärger mich, dass ich das nicht am Donnerstag bereits bemerkt habe und einfach das Geld vorzeitig überweisen habe..

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Raten

    Warum lässt Du den Kredit nicht einfach vom Girokonto deiner Hausbank abbuchen?

  3. Avatar von Adrian79
    Adrian79 ist offline
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    Standard AW: Raten

    Gute Frage..
    das ist halt so..
    das wir bei der Sparda den Kredit bekommen und ein Giro Konto eröffnet haben, um die Raten zu tilgen!

    laut Vertrag wäre der verzug noch kein Grund zur Kündigung des Vertrages!

    Weiss jemand wie die Rechtslage ist?? Am 30 des Monats muss ich ein gedecktes Konto aufweisen. In meinem Falle rechne ich mit einer wertstellung am 30. des Monats.
    was passiert wenn die Lastschrift vor der wertstellung bei keiner Deckung erfolgt..?? Also keine Lastschrift erst möglich ist?

    beispiel-> Forderung ratenkredit kommt morgens um 9uhr
    um 9uhr ist keine Deckung auf dem konto
    Ab 10uhr erfolgt die wertstellung ..
    deckung ist wider gewährleistet.

    Ist man so dann bereits im Zahlungsverzug??

    In meinem Kreditvertrag ist ja kein Zeitpunkt genannt, wann ich Deckung aufweisen muss, sprich keine Uhrzeit. Am 30. muss die Rate gezahlt werden. Bedeutet das nicht zum Geschäftsschluss??

    Danke für Tipps.
    gruss adrian

  4. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Raten

    Eine Kündigung wegen einer Rate Rückstand ist nicht möglich.

  5. Avatar von Adrian79
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    Standard AW: Raten

    In meinem Falle hoffe ich auch nicht das dies als Verzug gewertet wird. Ich habe ja heute die Überweisung mit entsprechender Deckung getätigt und bin "flüssig" ..

    sollte mir mir da die Bank quer kommen...dann müsste wohl der Anwalt entsprechendes klären...
    :-D

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Raten

    Generell interessiert sich die Bank nicht dafür wann das Geld auf dem Konto ist wenn diese per LEV einziehen.
    Sie können doch auch per Dauerauftrag von Ihrer bisherigen Bank das Geld zur Sparda "händisch" überweisen lassen und haben auch bei solchen Monatsendterminen es selbst in der Hand früher zu überweisen.
    Nun kann man aber sowieso nichts mehr ändern. Doch Sorgen machen müssen Sie sich nicht.Bei 1 Rate Rückstand passiert auch nichts. Und solche "Unfälle" wie jetzt passieren x-fach.
    Wichtig ist der Bank nur dass zeitnah die Rate bezahlt wird. Einen Anwalt brauchen Sie aber wegen solcher "Peanuts" nicht mit ins Boot nehmen.

  7. Avatar von Adrian79
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    Standard AW: Raten

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung Herr Bankkaufmann!

    Eine Frage hätte ich aber noch..

    habe im Riskobegrenzunggesetz folgenden Rechtssprechung gefunden;

    "Erweiterter Kündigungsschutz bei Immobiliardarlehensverträgen (also nur gegenüber Verbrauchern, s.o.): Eine Kündigung ist nach dem geänderten § 498 Abs. 3 BGB nur dann möglich, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 % des Nennbetrags des Darlehens im Verzug ist."

    was bedeutet in in diesem Falle 2,5 Prozent des Nennbetrages? ist der Gesamtkredit gemeint oder die monatliche Rate??

    Ich tilge 3 Prozent bei 1,65 Zins..
    192000 Euro Gesamtkredit

    wäre meine Rechnung richtig -> 192000:100 x 1,65 = 3168
    bei 3 Prozent Tilgung ca. 750 Euro im Monat

    müsste ich nun folglich über 4 Monate im Verzug sein bis mir die Bank kündigen könnte??

    Nur fürs Verständnis..Ich will ja nicht gekündigt werden :-)

    und werde vortan die Überweisung Tage früher tätigen :-D

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Raten

    Vor einer Kreditkündigung erhalten Sie mehrere Mahnbriefe und haben immer die Gelegenheit zu zahlen. Ich kenne das auch mit den 2,5% Rückstand. Das können Sie bei sich bei EUR 192.000 so anwenden dass spätestens die Kündigung ausgesprochen wird wenn Sie auf mehrere Briefe nicht reagieren und mit mindestens 2 Raten im Rückstand sind und in etwa EUR 4.800 (2,5%) einen negativen Zahlungsstand haben.
    Bei 3% Tilgung und 1,65% Zins haben Sie eine Rate von EUR 744 monatlich (EUR 192.000). Hier wird Ihnen die Kündigung angedroht wenn Sie mit EUR 1.488 im Rückstand sind (2 Raten)
    Rechtlich ausgesprochen darf es aber dann nur wenn die 2,5% vom Nennbetrag ebenfalls rückständig sind.
    Nach meiner Rechnung wäre dann sogar noch länger Luft, so 6-7 Monatsraten.
    Das ist so nach meinem Verständnis.
    Unter dem Strich spielt es alles nur eine untergeordnete Rolle.
    1 Rate Rückstand kann immer mal passieren.
    Ab 2 Raten Rückstand wird es dann bankseitig ungemütlich.

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