Brille - Lasik/Lasek/Implantat - med. Notwendigkeit

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  1. Avatar von Ander53
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    Standard Brille - Lasik/Lasek/Implantat - med. Notwendigkeit

    Guten Tag Kameraden,

    ich habe soeben den Telefonhörer zum 2. x aufgelegt, nachdem ich mit 2 unterschiedlichen Mitarbeitern meines Versicherers gesprochen habe (Debeka). Ich habe 2 völlig unterschiedliche Meinungen gehört.

    Ich habe den Unisex-Tarif N-SB.

    10. Sehhilfen
    Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillen (Brillengläser und
    Brillengestelle) einschließlich Reparaturen sowie Kontaktlinsen bis
    zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro.
    12. Brechkraftverändernde Augenoperationen
    Der Versicherer erstattet Aufwendungen für brechkraftverändernde
    Augenoperationen (zum Beispiel Lasik-Operationen).
    Das ist ein Auszug über (auch für 2015 gilt dies 1:1)
    Tarif N-SB mit Tarifbedingungen - Stand: 1. Januar 2016 -
    Aufwendungen für die Nummern 1 bis 16 werden mit 100 %
    erstattet.
    Ich soll Beitragsrückerstattung für 2015 (Mitglied seit 09/2015) i.H.v. 280€ bekommen.

    Meine Daten:
    • Ich selbst habe eine Hornhautverkrümmung, trage seit 4 Jahren eine Brille.
    • Mit Linsen kann ich die Fehlsichtigkeit nicht zu 100% kompensieren.
    • Ich bin selbstständig.


    Heute habe ich eine monatliche Beitragserhöhung ab 01.01.2016 erhalten. Kann mir jemand eine Empfehlung aussprechen, was ich noch 2015 erledigen sollte?
    • Brille
    • Augenoperation

    Insbesondere interessiert mich bei der Augenoperation - wie die DEBEKA hier vorgeht. Wie schaut es mit der medizinischen Notwendigkeit aus? Ich bin 28 Jahre alt - in Anbetracht dessen, dass die Geschäfte weiterhin gut laufen werde ich die nächsten 40 Jahre Brillen kaufen müssen und man braucht kein Mathematiker zu sein um die Augenoperation als wirtschaftlicher auszumachen.


    Unterm Strich möchte ich eine Augen OP anvisieren und als Notnagel noch eine Brille abrechnen über die DEBEKA - wie gehe ich vor

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Brille - Lasik/Lasek/Implantat - med. Notwendigkeit

    Trägt die Versicherung im ersten Jahr deine Kosten in kompletter höhe oder nur begrenzt?
    Ich habe z.B. mal bei einer Versicherung angefragt, die im ersten Jahr nur 750 € und ab dem 2. Jahr 1.500 € übernehmen würde.
    Dann wäre es natürlich gut, wenn man das eine Auge vor Ablauf eines Versicherungsjahres erledigen würde und das Andere danach.

    Weiterhin wird es mit einer OP in 2015 knapp.
    Ich war in der Uniklinik Heidelberg und die wollen z.B., dass der Patient 2 Wochen vor der Voruntersuchung keine Kontaktlinsen trägt.
    Dann solltest du dir überlegen, wie hoch deine außergewöhnlichen Belastungen dieses Jahr sind, wenn du knapp davor bist, dann versuche noch drüber zu kommen um Steuern zu sparen, falls du weit entfernt bist und nächstes Jahr weitere "Investitionen" in Betracht kommen, lieber noch warten.
    Preisunterschiede sind bei Augen OPs sehr große, teilweise um 400%.

  3. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Brille - Lasik/Lasek/Implantat - med. Notwendigkeit

    Moin,

    Untersuchen lassen - Kostenvoranschlag machen lassen --> schriftlich beim Versicherer einreichen, auf schriftliche Antwort (Zusage) bestehen (innerhalb 14 Tagen)

    Achtung:
    Auf dem Kostenvoranschlag sollte der Arzt/ Das Institut / die GmbH / die Klinik draufstehen, die tatsächlich auch später die Rechnung stellt - es soll
    schon negative Überraschungen gegeben haben, als da plötzlich eine GmbH auf der Rechnung stand und der Versicherer nicht zahlen wollte.

    Generell ist brechkraftverändernde OP aber erstattungsfähig - auch wenn in den AVB nichts drinne steht! - da medizinische Notwendigkeit bereits mehrfach bestätigt wurde.
    Sollte eigentlich entspannt ablaufen!
    Viel Erfolg

  4. Avatar von Ander53
    Ander53 ist offline
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    Standard AW: Brille - Lasik/Lasek/Implantat - med. Notwendigkeit

    Die Finanzämter lassen folgende Nachweiserleichterungen zu:


    • Bei Kosten einer Augen-Laser-Operation brauchen Sie kein amtsärztliches Attest.
    • Sind Sie chronisch erkrankt und brauchen Sie deshalb dauernd bestimmte Medikamente, müssen Sie eine Verordnung nur einmal vorlegen.
    • Auch die Erstattungsmitteilung der privaten Krankenkasse oder der Beihilfebescheid einer Behörde wird als Nachweis anerkannt.
    • Wenn ein Augenarzt bei Ihnen schon einmal die Notwendigkeit einer Sehhilfe festgestellt hat, reicht in den Folgejahren die Sehschärfenbestimmung durch einen Augenoptiker aus.
    • Sofern die Notwendigkeit einer Kur offensichtlich im Rahmen der Bewilligung von Zuschüssen oder Beihilfen anerkannt wurde, genügt bei Pflichtversicherten die Bescheinigung der Versicherungsanstalt und bei öffentlich Bediensteten der Beihilfebescheid.
    Merci für den Hinweis BenniG

    Großes Dankeschön an Sie, Herr Wolnitza - fachlich saubere, schnelle und augenscheinlich kompetente Anwort.

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