KFZ -Halterwechsel und Versicherung (Übertragung der SF-Klasse)
Guten Morgen,
ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage:
mein Noch-Ehemann hat nach langem hin und her zugestimmt, dass ich unseren 2.Wagen übernehme und er auch die TB28 (Übertragung der SFklasse) zustimmt. Bisher liefen alle Fahrzeuge bei der Versicherung auf ihn, da er im ÖD ist und auch als Halter war er überall eingetragen, obwohl die Fahrzeuge alle aus gemeinsamen Geld gezahlt wurde. War immer kein Problem für mich.
Nun sollte ich so schnell wie möglich das Fahrzeug umschreiben lassen und auch die Versicherung zahlen.
Frage:
Brauche ich für die Umschreibung die TB28? (Das Formular liegt noch bei seinem Anwalt)
Kann ich trotzdem in dem Zusammenhang die Versicherung wechseln? Oder muss ich wg der Übertragung zunächst bei der alten Versicherung bleiben?
AW: KFZ -Halterwechsel und Versicherung (Übertragung der SF-Klasse)
Die TB 28.1 (alter Begriff) wird natürlich benötigt. Sie gilt ja als Urkunde, dass Dein Noch-Ehemann auf seinen SFR ersatzlos verzichtet.
Natürlich kannst Du gleichzeitig den Versicherer wechseln. Du musst nur im Vorwege gucken (AKB), ob der neue Versicherer eine SFR-Übertragung zulässt. Es gibt nämlich auch ein paar Versicherer, die das nicht (mehr) machen. Im Regelfall sollte das aber kein Problem sein. Es wird natürlich nur der Teil übertragen, den Du selbst hättest erwerben können. Aber da Du Dich mit dem Thema ja schon beschäftigt hast, dürfte das bekannt sein.
AW: KFZ -Halterwechsel und Versicherung (Übertragung der SF-Klasse)
Danke.
Wusste nur nicht genau, ob ich das auch ne Woche später nachreichen kann bei der Versicherung. BEi der Ummelden auf der Zulassungsstelle ist das Formular ja nicht notwendig, oder?
AW: KFZ -Halterwechsel und Versicherung (Übertragung der SF-Klasse)
Nein, für die Ummeldung des Fahrzeugs ist das Formular nicht erforderlich. Aber es sollte zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Ansonsten besteht ja die Gefahr, das der Versicherer nur nach Fahrerlaubnisdatum dokumentiert. Und vor Ummeldung sollte, falls eine Kaskodeckung gewünscht wird, diese vom Versicherer im Rahmen der vorläufigen Deckung bestätigt werden.