Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Hallo,
ich hatte vor Jahren eine Rentenversicherung abgeschlossen um u.a.mit dieser den Hauskredit zu tilgen.
Kürzlich hatte ich mir die Widerrufsbelehrung der Versicherung angesehen und festgestellt dass diese völlig von den Muster-Belehrungen des Gesetzgebers abweicht.
Ich habe die Versicherung darauf hingewiesen, Widerruf erklärt und um Rückabwicklung gebeten.
Die Versicherung lehnt ab da die Urteile des BGH zu Widerrufsbelehrungen auf Lebens-und Rentenversicherungsverträge nicht anzuwenden wären.