Fehlerhafter Wiederruf bei bald auslaufenden Verträgen - Einspruch sinnvoll?
Hallo zusammen,
ich habe (wie sicherlich viele) die Verträge meiner Baufinanzierung überprüfen lassen. Abgeschlossen vor ca. 10 Jahren, in 4 Wochen bei der Volksbank auslaufend. Nachweislich inkl. fehlerhafter Wiederrufsbelehrung. Der damalige eff. Zinssatz lag bei 4,59 %. Lt. Zinssstatistik der Dt. Bundesbank lag der Basiszinssatz ab mind. der Hälfte der Laufzeit wesentlich unter dem abgeschlossenen Zinsen. Von 90.000 € Kreditsumme sind 40.000 getilgt, 50.000 € noch offen. Die noch offenen 50.000 € würde ich über eine private Übergangsfinanzierung absichern können. Ich bin mir jetzt aber unsicher, ob ein Wiederruf auch jetzt noch Sinn macht? Lt. meinem Verständnis würde folgendes passieren: es würde rückabgewickelt. D.h.
Ansprüche der Bank: Nettodarlehensbetrag + Verzinsung netto Darlehensbetrag (zu welchem Zinssatz wird verzinst?)
Ansprüche des Kunden: Rückzahlung erfolgte Tilgung & Zinsen + Verzinsung der gezahlten Tilgung/Zinsen (zu welchem Zinssatz wird verzinst?)
Frage 1: habe ich das oben richtig verstanden?
Frage 2: lohnt sich der Wiederruf, wenn die Zinsen die ersten 5 Jahre auf einem ähnlichen Niveau bis zum Abschluss waren und in der zweiten Kredithälfte massiv eingebrochen sind (aktuell ja </= 2%)
AW: Fehlerhafter Wiederruf bei bald auslaufenden Verträgen - Einspruch sinnvoll?
Hallo Eugh,
danke für den Hinweis. Das Posting ist mittlerweise ja aber über 100 Seiten lang. Ev. machts sinn den Sachverhalt bei auflaufenden Verträgen separat zu posten...