ich (Freiberufler) beabsichtige den Kauf einer ETW, möchte aber meine bisherige (preisgünstige) Zwei-Zimmer-Mietwohnung, in der bisher ein Zimmer als häusliches Arbeitszimmer anerkannt wurde - zumindest vorerst - weiterhin als "außerhäusliche Arbeitswohnung" weiter behalten.
Bisher wurde mein häusliches Arbeitszimmerin der Mietwohnung steuerlich nur begrenzt berücksichtigt (1.250,-- Euro pro Jahr). Nun könnte ich die "Arbeitswohnung", da außerhäuslich, doch grundsätzlich ggf. unbegrenzt von der Steuer absetzen - zumindest hinsichtlich der Räume, die rein beruflich genutzt werden, oder?