ich beabsichtige, evt. eine ETW zu kaufen. Gemäß Grundbuch ist für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Dabei können ja - soweit mir bekannt - betr. Kosten durch den Notar als auch durch die Hausverwaltung entstehen. Was muss ich beim Notartermin beachten, dass mir diese Kosten - die ja nicht auf meinem Mist gewachsen sind - nicht aufgebürdet werden? Oder ist es "normal", dass diese Kosten vom Käufer getragen werden?
mfg
Es ist völlig normal das die Kosten für die Verwalterzustimmung vom Käufer zu tragen sind. Ich habe damals ca. 200 Euro an Entgelt für die Arbeit des Verwalters bezahlt (beim Verwalter nach dessen Kosten fragen) und dazu die Beglaubigungskosten beim Notar.