Bundesverfassungsgericht gegen Sparkasse Seligenstadt eingeschaltet
@Dorrah: Nein, Spam wäre es, wenn wir Sie ungefragt anmailen würden. Dies sind nur Hinweise in einem Forum. Sie können sie lesen oder einfach unbeachtet lassen. Sollten Sie sich gestört fühlen, dann tut uns dies Leid, wird uns aber nicht davon abhalten, ggf. weitere Hinweise, für diejenigen, die es interessiert, hier zu hinterlassen. So zum Beispiel dieses heute erschienene "Update 03.03.2016" unter https://www.peterbiegel.jimdo.com Das Bundesverfassungsgericht hat sich wohl der Sache angenommen, was meiner Meinung nach nur zeigt, das die Sparkasse Seligenstadt anscheinen wohl "Dreck am Stecken" hat. Denn, laut Wikipedia, werden über 95 Prozent aller dem Bundesverfassungsgericht vorgetragenen Fälle (Verfassungsbeschwerden) abgelehnt und dem zu Folge, wohl nur wirklich ernsthafte angenommen.