Hallo zusammen,
bei uns steht in 2017 die Neuberechnung für unsere Hausfinanzierung an. Die Bank hat uns jetzt ein Angebot gemacht mit einem effektiven Jahreszins von 2,57 v.H.
Jetzt frage ich ich mich seit Tagen ob ich das Angebot annehmen soll oder lieber aussitzen bis 2017 und darauf hoffen daß der Zinssatz immer noch so niedrig ist wie jetzt.
Wenn der Leitzins angehoben würde, muss ich befürchten daß der Bauzins über diese 2,57 hinausschießt?
Ich weiß daß es ein wenig Kaffeesatz lesen ist, aber mich würde mal die Meinung von Euch interessieren.
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eugh
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eugh
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AW: Zinsen jetzt schon für 2017 sichern?
Hallo, ich hoffe, dass meine Frage (und die nachfolgende Antworten von mir) nicht allzu unqualifiziert erscheinen. 46.000€ Restschuld jetzt oder in 2017? Wie auch immer: 46.000€ bekommt man doch schon für 3,33% eff. als nicht grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen. Angesichts dessen erscheint mir das Angebot von 2,57% nicht sonderlich verlockend. Ich würde mal bei einem Vermittler hier im Forum oder bei Dr. Klein, Interhyp etc. anfragen (oder bei allen). Die machen womöglich bessere Angebote. Den Link bei Interhyp bitte nicht als Werbung verstehen, aber dort fand ich den Konsumentenkredit-Rechner. Es gibt ja noch weitere Vermittler-Portale oder (wie oben erwähnt) auch hier im Forum fachkundige Makler.
Achja, und mir sei der Hinweis gestattet, dass womöglich auch ein Widerruf des alten Darlehensvertrages jetzt noch möglich sein kann. Details dazu gibt es im Internet unter dem Stichwort "Widerrufsjoker", bei test.de sowie in diversen Threads hier im Forum (siehe u.a. in meiner Signatur).
Danke für Deine Antwort.
46.000€ Restschuld in 2017. Ich finde das Angebot auch nicht sonderlich attraktiv, deshalb überlege ich ja auch es evtl. auszusitzen.
ich habe nur Bedenken daß der Leitzins evtl. doch erhöht wird und ich dann in 2017 den Zinssatz nicht mehr angeboten bekomme und dann doch einen höheren Zinssatz habe.
Ersteinmal sollte man das zinsgünstigste Angebot ermitteln und diesen dann zur Diskussion stellen und nicht mit diesem indiskutablen Zinssatz oder unter diesem Diskussionen über die Sinnhaftigkeit von Forwarddarlehen führen.
Warum nicht ein Forwarddarlehen mit einem Zinssatz mit einer 1 vor dem Komma zeichnen, parallel die Widerrufsbelehrung prüfen lassen und auf jede Situation reagieren zu können? Dies bis hin zur vorzeitigen Auszahlung des Forwarddarlehens, sollte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung neue Ablösemöglichkeiten ergeben?
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matti85
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AW: Zinsen jetzt schon für 2017 sichern?
Wieso warten und aussitzen? Es reicht einmal ne anhebung kommen und die wird vielleicht noch bald kommen, dann sind die 2,57 wieder gut.
Momentan aber definitiv zu hoch.
Entweder andere Angebote holen, wo man deutlich drunter liegt oder aber sich nen Blank nehmen über 30.000€ jetzt zu unter 2% und dann hätte man bei der Bank nur noch eine Restschuld von 16.000€ und diese dann anderweitig holen 2017.
@noelmaxim:
Wie flexibel kann ein FW sein in Bezug auf frühere oder spätere Abnahme oder ggf. sogar Anpassung der Summe? Oder wie schnell ist eine Sondertilgung möglich, falls man nur eine geringere Summe benötigt? Ich frage, weil der Kunde beim ausgesprochenen Widerruf heute ja nicht genau weiß, wieviel er dann tatsächlich benötigt, falls er mit seinem Widerruf am Ende einen gerichtlichen Erfolg hat.
Im Thread zur Erfahrung mit dem Widerruf wurde erwähnt, dass Widerruf und hilfsweise Kündigung (10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Kündigungsfrist) möglich ist. Wie das jetzt mit einem FW zusammenhängt, überblicke ich nicht, wollte es aber gerne erwähnen.
Die maximale Zeit die berechnet/beachtet werden muss bis das Forward ein Darlehen ablösen kann, ist bezogen auf das abzulösende Darlehen - bei Zinsfestschreibung größer 10 Jahre wird das ja nur Gegenstand der Überlegungen - das Datum Vollauszahlung plus 10 Jahre plus 6 Monate Kündigungszeit.
Sondertilgungsrecht ist pauschal 10.000 Euro p.A. die Tilgung kann jährlich zwischen 1-5 % gewechselt werden.
Wenn das Darlehen eher in Anspruch genommen werden muss, soll, darf kann, muss geschaut werden, warum das so ist. Hat sich der Kunde einfach eher verglichen mit der Bank dürfte ein wenig Geld fehlen, da ja die Restschuld dann noch höher liegen dürfte, ggf. kann der Kunde das mit EK ausgleichen. Ist der Prozess früher beendet worden als die Forwardzeit muss unter Umständen ja nichts fehlen, da die Bank die Nutzung ja dem Kunden entgelten muss. Entsprechend zu viel aufgenommenes Geld muss nicht abgenommen werden, was aber eine Nichtabnahmeentschädigung nach sich ziehen würde. Möglicherweise kann man das weitere Geld aber auch gebrauchen, um nötige Investitionen an der Immobilie vorzunehmen.
Wieso man immer den 3. Schritt vor dem 2. vor dem 1. machen muss, ist mir ein Rätsel ...
Der Fahrplan (der nun nicht brandeilig ist) muss doch wie folgt aussehen:
1. Angebote einholen, eins liegt ja definitiv schon vor
2. dann Gedanken machen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass man vorzeitig aus dem alten Vertrag kommt.
3. sich dann Gedanken machen, ob man ein FW Darlehn zeichnen soll, bzw. WANN man es zeichnen soll - ebenso dann mit seinem Finanzpartner (Verkäufer!) die Möglichkeiten durchsprechen, wie die Möglichkeiten zur Terminierung der Auszahlung aussehen
4. dann erst irgendwas unterschreiben