folgender Fall: Verkäufer A und Käufer B gehen zwecks Kauf einer ETW zum Notariat. Die dortige Angestellte nimmt die wesentlichen Daten auf und nennt den Beteiligten einen Termin zwecks Erstellung eines Vertragsentwurfs beim Notar.
Sollte einer der Beteiligten zuvor diesen Termin absagen, würden dann schon Kosten entstehen, und falls ja, ggf. in welcher Höhe?
Nach Erstellung eines Entwurfs würden doch - bei Rücktritt vor Beurkundung - auf jeden Fall schon Kosten anfallen, oder?
Wenn der Notar schon Arbeit investiert hat, wird er diese wohl auch berechnen.
Was spricht dagegen den Notar vorab zu fragen wie in so einem Fall verfahren wird? Denke das jeder Notar dies anders händelt, also Stundenbasis, pauschal etc.
Egal ob Käufer oder Verkäufer den Notar beauftragt. Wenn es nicht zum Termin kommt wird der Notar Kosten sicherlich dem Beauftragten zuerst weitergeben.
Auch der Käufer kann ja den Notartermin machen wenn er vom Verkäufer dazu beauftragt wird.
Doch eigentlich sollte man sich ja schon einig sein im Vorfeld.
folgender Fall: Verkäufer A und Käufer B gehen zwecks Kauf einer ETW zum Notariat. Die dortige Angestellte nimmt die wesentlichen Daten auf und nennt den Beteiligten einen Termin zwecks Erstellung eines Vertragsentwurfs beim Notar.
Sollte einer der Beteiligten zuvor diesen Termin absagen, würden dann schon Kosten entstehen, und falls ja, ggf. in welcher Höhe?
Nach Erstellung eines Entwurfs würden doch - bei Rücktritt vor Beurkundung - auf jeden Fall schon Kosten anfallen, oder?
mfg
Üblicherweise wird zur Erstellung des Entwurfs aber kein 2. Termin benötigt. Der 2. Termin wäre schon der Beurkundungstermin. Für die Entwurfserstellung steht dem Notar bereits eine 15/10 Gebühr zu. Kommt natürlich darauf an, ob der Notar häufiger für den Auftraggeber tätig ist. Einem guten Mandanten wird man da wohl entgegen kommen.