ETW bei doppelter Haushaltsführung

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  1. Avatar von joka
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    Standard ETW bei doppelter Haushaltsführung

    Hallo Zusammen.
    Vielleicht kann mir ja jemand kurzfristig helfen...

    Aus beruflichen Gründen mache ich derzeit eine Mietwohnung als doppelte Haushaltsführung beim FA geltend.
    In naher Zukunft werde ich mir aber eine kleine ETW kaufen und diese dann geltend machen.

    Hier nun meine Frage:
    Ist es egal,ob ich die ETW mit meiner Frau gemeinsam kaufe?
    Oder sollte ich besser als alleiniger Eigentümer im Kaufvertrag stehen?

    Der Lebensmittelpunkt ist durch die Arbeitsstelle meiner Frau und die Anmeldung meines Sohnes im KIGA ganz klar am Erstwohnsitz.

  2. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: ETW bei doppelter Haushaltsführung

    Nur Menschen, die sich NIEEEEMMMMAAAAALS scheiden lassen (das sind wohl fast alle Verblendeten ), sollten eine Immobilie gemeinsam kaufen.

    Diese Lebensweisheit gilt generell.

    Alles andere ist nur gut für Rechtsanwälte und Notare.

  3. Avatar von Ex-Studentin
    Ex-Studentin ist offline

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    Standard AW: ETW bei doppelter Haushaltsführung

    Hallo joka,
    habe zum Thema doppelter Haushaltsführung und Eigentumswohnung einen interessanten Artikel gefunden:
    https://www.rechnungswesen-portal.de/...und-Tipps.html

    Vielleicht hilft dir das bei deinem Vorhaben.

    Weil das Thema Scheidung angesprochen wurde: Solltest du die Wohnung auf deinen Namen im Grundbuch eintragen lassen, dann achte darauf, dass du auch alleiniger Kreditnehmer bist und deine Frau nicht als Bürgin oder Ähnliches involviert ist. Wobei ich da als Papa mit Frau und kleinem Kind auch eher dazu tendieren würde, optimistischerweise alles auf gemeinsamen Namen zu machen.

  4. Avatar von Ulrich69
    Ulrich69 ist offline

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    Standard AW: ETW bei doppelter Haushaltsführung

    Aus den Regeln die für doppelte Haushaltsführung gelten geht doch eigentlich klar hervor das du nicht zwingend Eigentümer oder alleiniger Eigentümer sein musst, sondern "nur", dass sich die Wohnung näher am Arbeitsplatz befinden muss als die, welche den "Lebensmittelpunkt" bildet... so verstehe ich das zumindest, aber die beim FA müssten das doch eigentlich konkret wissen?

    Würde mich interessieren ob sich hier schon etwas ergeben hat, wenn ja wäre eine Info super!

    LG

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