Schon verstanden. Aber wenn jetzt die Anwort auf die Frage "Liegt euch das Gutachten vor" bejaht wird, ist die Frage selbst immer noch nicht beantwortet. Bei einem Totalschaden geht nichts ohne Gutachten. Wie will man denn als Versicherer nur aufgrund einer Schadenanzeige einen Restwert ermitteln?
Alles schon erlebt.
Schaden wird gemeldet.
Versicherung schickt jemanden der natürlich im Sinne der Versicherung handelt.
Kunde bekommt gesagt, du bekommst 3500 €.
Gutachten bekommt der Kunde erstmal nicht, vielleicht gibt er sich damit ja zufrieden.
Aber du hast Recht: Sollte es ein Gutachten geben bitte mal anonymisiert zukommen lassen.
ich selber weiß das leider nicht. Es gibt eins und unterm strich steht 3500€. Meine Frage ist, wie kann man jetzt dagegen vorgehen? Was für Möglichkeiten gibt es?
Als erstes würde ich bei der Versicherung nachfragen ob das so korrekt ist und nach dem Gutachten fragen.
Ansonsten steht dir natürlich frei einen eigenen Gutachter zu beauftragen, aber immer dran denken, wer bestellt bezahlt.
Sollte der z.B. unterm Strich 5000 € ermitteln und die Versicherung bezahlt trotzdem nicht mehr bleibt dir nur der Weg zum Anwalt bzw. vor Gericht.
IdR wird das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben.
Entschuldigung. Aber diesen Rat halte ich für wirklich schlimm!
Wenn diese Summe stimmt, das Gutachten des Versicherers also korrekt ist, bleibt er sowohl auf den Kosten des Gutachtens, wie auf den Anwaltskosten sitzen!
Und "unterm Strich" sagt mir, dass hier WB ./. RW gerechnet wurde. Sonst macht ein Strich keinen Sinn!
Das ist korrekt. Aber was will man ihm sonst raten ?
Versicherung hat ein Gutachten erstellt.
Unterm Strich 3500 € für Ihn.
Gutachten hat er nicht.
Seine Frage war was er tun kann.
Und da bleibt nun mal nur der Weg des eigenen Gutachters und ggf. Rechtsstreit wo er ggf. das volle Kostenrisiko trägt.
Ich gehe auch von aus das das Gutachten passt. Aber das war ja nicht die Frage
genau da ist das Problem, es dürfen keine kosten entstehen!
Das Fahrzeug hat ca. 12000€ gekostet ist nur 2 Jahre alt. Wenn ich ein Vergleichbares auto kaufen will muss ich mindesten 8500€ berappen was etwa auch der Restsummer entspricht die noch bezahlt werden muss.
Macht unterm strich ein -5000€, das kann irgendwo nicht sein.
genau da ist das Problem, es dürfen keine kosten entstehen!
Das Fahrzeug hat ca. 12000€ gekostet ist nur 2 Jahre alt. Wenn ich ein Vergleichbares auto kaufen will muss ich mindesten 8500€ berappen was etwa auch der Restsummer entspricht die noch bezahlt werden muss.
Macht unterm strich ein -5000€, das kann irgendwo nicht sein.
Das ist aber jetzt müßig, darüber nachzudenken, solange Du nicht ein Blick auf das Gutachten geworfen hast. Sollten die Reparaturkosten bis zu 130% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, kann man auch reparieren lassen. Aber das kann man ohne Blick auf das Gutachten auch nicht sicher sagen.
Natürlich kann das sein, dass man aufgrund einer Finanzierung Verlust macht, auch in dieser Höhe. Immer dann, wenn der Wiederbeschaffungswert unter dem Restkreditbetrag liegt. Du hast also erst 3.500.- Euro getilgt. Je nach Hersteller verlierst Du allein schon bis zu 30% mit dem Umdrehen des Zündschlüssels.
Gib einfach einmal die Fahrzeugdaten bei mobile.de und anderen Portalen ein und guck, was dort für den Wagen verlangt wird.
Je nach Hersteller verlierst Du allein schon bis zu 30% mit dem Umdrehen des Zündschlüssels.
Da reicht schon das zulassen, Zündschlüssel muss nicht mal gedreht werden ;-))
Wie oft hör ich "Aber die Bank will noch xxxx € haben. Der muss doch mehr wert sein".
Da fällt mir gerade noch ein. Bist du im ADAC ? Soweit ich weis bieten die kostenlose Erstberatungen für sowas an.
Ggf. also Gutachten besorgen und mal beim ADAC nachhören (falls du Mitglied bist)