Eheleute kaufen eine Immobilie als Altersvorsorge, diese wird komplett vermietet. Es entstehen Einkünfte aus Vermietung.
Diesen kann ich im vollen Umfang die Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Gebäude AfA und Darlehenszinsen abziehen.
Im Grundbuch ist jedoch nur der Ehemann als Eigentümer eingetragen. Darlehensvertrag läuft aber auf Ehefrau und Ehemann.
Darlehnszinsen können dann nur zur Hälfte abgezogen werden?
Ist das richtig?
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#2
Bankkaufmann
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AW: Darlehnszinsen
Meines Wissens kann der Ehemann die Schuldzinsen voll geltend machen im Rahmen von V+V
Ich habe selbst auch eine kleine vermietete Wohnung und bin alleiniger Eigentümer und der Darlehensvertrag läuft auf meine Frau und mich und das Finanzamt hat hier noch nie "gemosert".
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#4
Bankkaufmann
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AW: Darlehnszinsen
Meines Wissens hat die Größe hier nichts damit zu tun wenn es eine Wohnwirtschaftliche Immobilie ist. Bei Gewerbeimmobilie weiß ich es nicht 100% sollte aber auch so laufen.
Sie sind steuerlich doch gemeinsam veranlagt und nicht hälftig.
Übrigens haben sie nichts gemeinsam gekauft, ihr Mann hat die Anlage gekauft und ihm gehört sie auch, ihnen gehören - ohne Gegenwert - nur die Schulden!
letzteres ist ein ganz wichtiger Punkt, Sie haben nix, nur Schulden. Ggf. hinterher einen Anspruch gegenüber dem Ehemann. Solange die Ehe besteht / unproblematisch ist, stellt das natürlich kein Problem dar.
Ebenso stellt es kein Problem dar, wenn es um die steuerliche Betrachtungsweise geht. In 99,99999% wird die Zusammenveranlagung gewählt, was in eben dieser Prozentzahl auch sinnvoll ist.
Anders sieht es aus, wenn die Ehe nicht (mehr) besteht / getrennt lebend etc., also die Gründe für die Zusammenveranlagung entfallen.
Da Ehemann die Schulden zu 100% zuzurechnen sind - der Ehefrau aber auch (gemeinschaftliche Schulden, jeder Vertragsunterzeichner haftet voll für die Verbindlichkeiten) kommt es wie immer im Steuerrecht auf die Tatsachen an: zahlt der EM die Zinsen, sprich: werden diese vom EM-Konto / Hauskonto (was auf EM lautet) etc. abgebucht ist die wirtschaftliche Belastung beim EM, also Werbungskosten beim EM. - Sofern die EF wirtschaftlich belastet ist, handelt es sich m. E. nicht um Werbungskosten, da diese nicht in Zusammenhang einer Einnahmeerzielungsabsicht (der EF!) stehen, die EF hat ja keinen Anspruch auf die Mieten. Es zeigte sich in der VErgangenheit jedoch, dass nach einer Trennung meistens die Schuldzinsen vom Eigentümer der Immobilie (weiter) getragen werden, seltener vom Ex-Partner.
Wie immer: keine Rechtsberatung, nur meine persönlcihe Meinung, ausschließlich erlesenes, gehörtes und selbst erlebtes Wissen.