Meine Eltern haben vor ein Grundstück zu kaufen und ich darf auf dieses Grundstück ein Haus, das finanziert werden muss, bauen lassen.
Meine Eltern sind somit Besitzer des Grundstückes und ich Besitzer des Hauses (abgesehen von der Bank die dieses finanziert). Und meine Eltern lassen ins Grundbuch ein unentgeltliches Zuwendungsnießbrauchrecht eintragen damit ich rechtlich das Haus darauf bauen kann/darf.
Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich das ich dieses Grundstück (mit Nießbrauchrecht) als Eigenkapital, für die Finanzierung des Hauses, bei der Bank angebe.
Oder gilt dieses Grundstück nicht als Eigenkapital da ich kein unumfänglicher Eigentümer bin?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten und eurer Hilfe!
Grundstück kann ohne weiteres generell als Eigenkapital angesehen werden. Wenn es denn "lastenfrei" zur Hausfinanzierung eingereicht wird.
Ein Nießbrauch in Abteilung 2 ist eine Schranke und dann muss der Umfang des Nießbrauches erst geprüft werden ob entweder das Recht im Range hinter die Hausfinanzierungsgrundschuld tritt. Oder ob es ganz gelöscht werden soll.
Bitte schneidet euch hier selbst nichts ins Fleisch. Nießbrauch NACH Hausfinanzierungsgrundschuld einzutragen ist kein Problem.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Doch 2-3 Fragen hätte ich dazu noch.
Geben denn Banken einem einen Kredit für ein Haus das auf ein Grundstück gestellt werden soll in dem man keineswegs im Grundbuch steht?
"Grundstück kann ohne weiteres generell als Eigenkapital angesehen werden."
Haben Sie dafür irgendwelche Gesetzesgrundlagen und Vorschriftsgrundlagen die dies bezeugen?
Denn ich bin ja kein Eigentümer von dem Grundstück und will dies dennoch als EIGENkapital angeben
(Bei dem Wort "Eigenkapital" fällt mir der Teil "Eigen" so ins Auge)
Ist es nicht generell so dass die Hausfinanzierungsbank an oberster Stelle im Grundbuch steht?
das Konstrukt habe ich mir im Internet selbst herausgesucht. Denn ein Bankberater sagte mal das es unmöglich wird eine Hausfinanzierung zu erhalten wenn ich als Kreditnehmer nicht im Grundbuch auftauche.
Und da meine Eltern mir das Grundstück nicht schenken bleibt doch nur die Möglichkeit des Nießbrauchrechts, oder?
Aus steuerlicher Sicht hat dies nichts zu tun, würde gemäß meinen Recherchen keinerlei Steuer zahlen, da der Grundstückswert für die Erbschafts-/Schenkungssteuer unter dem Freibetrag liegt und ich, oder meine Eltern, mit dem Grundstück keine Einnahmen erziehlen.
Sie nehmen den Kredit auf und sind Darlehensnehmer und ihre Eltern stellen das Grundstück und stimmen einer Belastung des Grundstücks zu, wo ist das Problem? Ihre Eltern haften dinglich und sie persönlich. Wofür ein Nießbrauchrecht für ihre Eltern?
Was ihr Bankberater da gesagt hat ist Blödsinn, der Darlehensnehmer muss nicht Eigentümer des Grundstücks sein!!
Ok, das habe ich so verstanden. Dann wurde ich falsch beraten oder habe es falsch aufgefasst.
Doch wenn ich keineswegs im Grundbuch stehe, nur Kreditnehmer für das Haus bin, erkennt dann die Bank das Grundstück als Eigenkapital für die Hausfinanzierung an?
Ja, denn die Eltern sind Eigentümer der Immobilie und geben gegenüber der finanzierenden Bank eine Erkärung ab, haften also nur mit dem Grundstück. Aber nicht als Darlehensnehmer.
Der Beleihungswert beinhaltet auch den Grundstückswert und wenn der nicht finanziert werde muss, senkt dies den Beleihungsauslauf. Eigenkapital ist es in dem Sinne ja nicht wirklich, aber das ist auch völlig egal was es ist, es senkt das Risiko für die Bank und wirkt sich dann im Hinblick auf die Konditionen aber auch auf das Kreditvotum positiv aus.
Ihre Eltern können ihnen das Geld auch schenken und sich als Sicherheit ein Nießbrauchrecht eintragen lassen, dann können sie mit dem Haus auf dem Grundstück auch keine Zicken machen!
Warum wollen ihre Eltern das Grundstück kaufen? Warum wollen die Eigentümer werden?
Meine Eltern wollen eine Geldanlage die Wertsteigernd ist und ich will ein Haus.
Beides in der Region kann ich mir nicht leisten und daher kaufen "mir" meine Eltern das Grundstück.
Sie wollen allerdings Eigentümer bleiben, da sie mir das Geld nicht schenken wollen. Ihr Geld bei denen bleiben soll, selbstwenn ich auf ihrem Geld (Grundstück) ein Haus raufstelle.
Meine Eltern wollen unbedingt Eigentümer des Grundstücks bleiben und jetzt bin ich am recherchieren wie es möglich ist das ich, rechtlich 100% auf der sicheren Seite, auf dieses Grundstück ein Haus raufstelle und die Bank dieses Grundstück als Eigenkapital ansieht damit meine Kreditbelastungen (Zinsen etc.) nicht unnötig hoch ausfallen.
Sie können ganz in Ruhe ihre Planungen beginnen. Suchen sie mit ihren Eltern das entsprechende Grundstück, wenn das noch nicht geschehen ist. Legen sie fest wie das Haus auszusehen hat, ermitteln sie die Gesamtkosten des Bauvorhabens, legen sie fest wie die Zins-, und Tilgungsrate aussehen darf. Ermitteln sie ihren Finanzierungsbedarf.
Alle Gestehungskosten des Hauses und der Grundstückswert ergeben den Beleihungswert, zu diesem setzen sie den Finanzierungsbedarf ins Verhältnis, das ergibt den Beleihungsauslauf und danach richten sich die Konditionen. Vorab lassen sie ein individuelles Finanzierungskonzept erstellen, dann suchen sie die günstigsten Zinsen zu dem Konzept.
Mal eine dumme Frage:
Je nachdem, wie die steuerliche Last bei den Eltern aussieht, könnten die doch auch das Haus bauen und an Dich vermieten.
Früher oder später würde das haus dann eh Dir gehören und Deine Eltern könnten die Miete als Rendite nehmen und alle Kosten steuerlich geltend machen.
Somit könnte man das dann auch als Mietkauf evtl. übergehen lassen....