ein neues gutachten stellt einen erheblich geringeren wert einer immobilie als ein voriges, jahre zurückliegendes gutachten.
wenn die durch neues gutachten festgestellte wertminderung €.120000,- ; während die abschreibungen in vergangenen 10 jahren insgesamt nur €.50000,- betragen haben;
ist der differenz von €.70000,- (120000 - 50000 ) steuerlich als wertberichtigung /außergewöhnliche verlust absetzbar ?