Hallo , habe vor ein paar Tagen einen Kredit bei der Santander Bank aufgenommen.Ich hatte bereits einen Kredit ohne RSV laufen bei der Santander und habe sozusagen aufgestockt und noch einen anderen Kredit(Finanzierung) bei einer anderen Bank ausgelöst.So weit so gut.Ich wollte keine Ratenschutzversicherung,was ich auch deutlich sagte.Die Kundenberaterin sagte ,dass Sie in den Filialen generell keine Kredite ohne RSV anbieten.Also hatte ich die Wahl entweder so oder nicht.Sie klärte mich noch über die RSV auf und ich solle es mir gut überlegen ob ich diese im Nachhinein kündige.Ich würde die RSV gerne kündigen.Meine Frage,da es sich um einen verbundenen Vertrag handelt, könnte man mir den Kredit kündigen ,wenn ich diese Ratenschutzversicherung kündige? Sie ist keine Bedingung bzw.Voraussetzung für das Darlehen.Ich habe meine Unterlagen ausgiebig gelesen,trotzdem bin ich sehr unsicher. Wer hat erst Erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Danke für Ihre Antwort.Ich habe bereits ein Schreiben aufgesetzt und hoffe dass alles reibungslos geht.Eine Frage hätte ich allerdings noch.Versicherungsnehmer ist ja die Santander Bank und Versicherer ist die Gesellschaft Santander Insurance Life DAC.Schicke ich an beide die Kündigung?
Hallo, das hast du richtig erkannt. Die Bank ist Versicherungsnehmer und du bist die versicherte Person. Das die Bank keine Kredite ohne RSV anbietet ist bekannt. Allerding müsste die Bank dann die Kosten der RSV in den effektiver Jahreszin einberechnen. Dies macht sie aber nicht. Das widerrum verstößt gegen das Gesetz.
Ich kann dir nur empfehlen deinen Vertrag (auch eventuelle Altverträge) überprüfen zu lassen. Rechtsanwältin Dubas (sehr erfahren was die Santander Bank angeht) bietet dies als kostenlosen Service an. www.vertragswertcheck.de
Versuche es mal. Ich kann von Vertragswertcheck nur Gutes berichten.
Ich selbst erhielt einen Kredit bei dieser Bank ohne Restschuldversicherung, aber die Summe war auch nur im niedrigen 4-stelligen Bereich.
An wen die Kündigung zu richten ist, muss eindeutig und klar aus den Vertragsunterlagen hervorgehen. Mir sind einige (ältere) Verträge bekannt - jetzt schreibe ich allerdings vom Widerruf, nicht von der Kündigung - wo zu einer Restschuldversicherung (Unterlagen von knapp 20 Seiten inkl. Kreditvertrag, d.h. verbundenes Geschäft) drei(!) unterschiedliche Widerrufsbelehrungen zur Restschuldversicherung enthalten waren, welche sich auch inhaltlich unterschieden: mal sollte der Kunde/Kreditnehmer/die versicherte Person widerrufen, mal musste er den Versicherungsnehmer/die Bank dazu auffordern, den Widerruf gegenüber der Restschuldversicherungsgesellschaft auszusprechen. Mal war davon die Rede, dass der Kunde 30 Tage Zeit dazu habe, mal dass auch die Bank (weitere) 30 Tage dazu Zeit habe, so dass man sich dann fragen muss, ob das parallel abläuft und insgesamt nur 30 Tage seit Beitritt zum Widerruf bleiben, oder insgesamt 60 Tage. Alles sehr verwirrend, fand ich. Falls das auch bei aktuellen Verträgen so ist, lassen die sich ggf. auch noch später (also später als 30 Tage nach Beitritt der versicherten Person zur Restschuldversicherung) widerrufen. Allerdings muss man aufpassen, dass damit nicht automatisch auch der Kreditvertrag mit widerrufen wird - was durchaus der Fall sein kann, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn mit einem Teil der Kreditsumme die Prämie für die Restschuldversicherung beglichen wurde und Bank sowie Versicherungsgesellschaft als Partner auftreten. Ob es dann möglich ist, nur explizit die Willenserklärung zum Beitritt zur Restschuldversicherung zu widerrufen und explizit darauf hinzuweisen, ob man an seiner Willenserklärung zum Vertragsabschluss für den Ratenkredit festhält, weiß ich nicht. Da wäre wohl im Zweifelsfall fachanwaltlicher Rat sinnvoll.