Guten Tag,
ich bin gerade dabei das Programm der L-Bank BW von der Vorgehensweise zu verstehen und mir sind ein paar Sachen nicht ganz klar geworden.
- Bei der für uns zuständigen Wohnraumförderstelle wurde das Programm mit unseren Daten gefüttert. Dabei wurde als erstes geprüft, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dh bei uns alle Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit + vermögenswirksamen Leistungen wurden herangeogen und die Werbungskosten von jeweils 1.000€ abgezogen. Die Prüfung war in Ordnung.
- Dann wurde der Finanzierungsbedarf ermittelt und daraus ein Betrag ermittelt der Z+T+ Bewirtschaftskosten / Nebenkosten beeinhaltet
- Im Anschluss dann wurde bei der Prüfung der "monatlichen Lastenberechnung / Tragbarkeit der Belastung" nochmal das Einkommen herangezogen. Dieses mal wurden die Werbungskosten nicht abgezogen, was anfürsich kein Nachteil ist, da so das Einkommen höher ausfällt, was für die Finanzierung von Vorteil ist.
- Zum Schluss kam ein Fehlbetrag von -35€ heraus, den wir mit einer Bürgschaft von 1 bzw 2 Person(en) ausgleichen könnten, so dass kein Fehlbetrag mehr zu Buche stünde.
Meine Frage betrifft die "monatlichen Lastenberechnung / Tragbarkeit der Belastung", wo das Einkommen nochmal betrachtet wird. Zählt zum Einkommen auch Altersbeiträge zu einer Direktversicherung die ich und mein Arbeitgebeber besparen? Auf meinem Gehaltszettel steht einmal Gesamtbrutto und einmal Steuerbrutto. Was wird für die Einkommensberechnung bei 3. herangezogen. Ich hatte bei der L-Bank angerufen und einmal die Antwort erhalten JA es zählt und einmal NEIN es wird nur das Steuerbrutto herangezogen.