Umschuldung - Bank hat irrtümlicherweise vollstr. Ausfertigung an Kunden gesendet
Hallo Zusammen,
wir haben im Frühjahr unser Darlehen umgeschuldet.
Irrtümlicherweise hat die Bank A die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld direkt an uns gesendet und nicht an die Bank B.
Nun entschuldigt sich Bank A für den Fehler und fordert uns auf die Urkunde an Bank A zurückzusenden.
Das scheint schon ein schieriger Fehler zus ein, da Bank B von uns ja sozusagen keine Sicherheit besitzt.
Wir werden die Urkunde natürlich versenden aber interessiert hätte mich schon was wäre wenn man die Urkunde nicht zurückgeben würde?
AW: Umschuldung - Bank hat irrtümlicherweise vollstr. Ausfertigung an Kunden gesendet
Die vollstreckbare Ausfertigung ist nur ein Teil der Sicherheit und jetzt für die Bank B nur bedingt wichtig. Separat wird die Bank A an die Bank B die Abtretungserklärung zusenden wenn Ihr neues Darlehen bei der Bank B durch Abtretung der Grundschuld gesichert wird.
Ein schwerwiegender Fehler ist das nicht. Die einfache Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde liegt der Bank B sicherlich schon vor. Und die vollstreckbare oder sofort vollstreckbare hat nur den Vorteil dass man schon einen Titel gegen Sie hat wenn Sie Zahlungsprobleme haben sollten.
Hier also einfach das tun um was die Bank A oder B Sie bittet.
AW: Umschuldung - Bank hat irrtümlicherweise vollstr. Ausfertigung an Kunden gesendet
Sollte ein Bankkunde die vollstreckbare Ausfertigung nicht zurück senden, würde es nur Kosten verursachen, welche die Bank dann im Vollstreckungsfall auf den Kunden umlegen würde: Die Bank würde dann eine neue vollstreckbare Ausfertigung anfordern und mit dieser dann die Zwangsversteigerung betreiben. Gewonnen: je nach Geschwindigkeit des Gerichts: ein bis zwei Wochen.
Die eigentliche Sicherheit der Bank ist der Grundbucheintrag.