ich wurschtel mich seit Tagen durch das Internet und bin hierbei auf dieses Forum gestoßen. Ich hoffe, dass ich im richtigen Forum poste und man mir hier helfen kann.
Anfang 2014 wurde ein Kredit (Laufzeit 8 Jahre) bei der Santander aufgenommen in Verbindung mit einer RSV. Der Kredit wurde nach eineneinhalb Jahren vorzeitig abgelöst, aber die RSV lässt sich nicht vor Ablauf des 3. Jahres kündigen mit Berufung auf das Versicherungsvertragsgesetz. Weiterhin heißt es, dass man bis zum Ablauf der drei Jahre den vollen Versicherungsschutz ohne weitere Kosten genießen darf. Was versichert ist, steht nicht drin.
Im Internet findet man zwei Meinungen, einmal das Sonderkündigungsrecht, falls der Kredit abgezahlt ist, aber auch, dass die Versicherung, da man nur versicherte Person ist, zu recht mindestens drei Jahre läuft. Die Widerrufsbelehrungen vermitteln allerdings (zumindest bei einem Laien) das Gefühl, dass beide Verträge miteinander verbunden sind bzw. dass man den Darlehensvertrag nicht kündigen kann ...
Weiß jemand, was jetzt korrekt ist?
Hallo,
die Santander Kreditverträge haben oft falsche Widerrufsbelehrungen. Der BGH hat 2009 entschieden, dass Kreditvertrag und Restschuldversicherung verbundene Geschäfte sein können. Darauf muss in der Widerrufsbelehrung hingewiesen werden. Wenn nicht, ist die Widerrufsbelehrung in der Regel falsch und der Kreditvertrag kann noch widerrufen werden. Nach der BGH Entscheidung haben viele Banken ihre Widerrufsbelehrungen dahingehend geändert, allerdings weisen sie oftmals trotzdem Fehler auf. Auch wenn der Kredit bereits abgelöst wurde, kann der Darlehensvertrag oftmals noch nachträglich widerrufen werden. Das hat dann in der Regel weitgehende Ersparnisse zur Folge, da der Kreditvertrag rückwirkend neuzuberechnen ist. Da Kreditvertrag und Versicherungsvertrag verbundene Geschäfte sind, hat der Widerruf des Kreditvertrages auch Folgen für den Versicherungsvertrag. Davon abgesehen: Aufgrund des Verbunds bringt der Versicherungsvertrag ohne Kreditvertrag nichts, sodass die Versicherung auch zu beenden sein sollte.