Hallo zusammen,
ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner in Höhe von ca. 500€. Dazu habe ich vom Gerichtsvollzieher die Information bekommen, dass der Schuldner bereits vor einigen Monaten die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Der angefügten Vermögensauskunft ist zu entnehmen, dass der Schuldner im Prinzip Mittellos ist, jedoch über ein Nettoeinkommen von ca. 1100€, so dass ca. 20€ pro Monat vom Lohn pfändbar wären. Der der Schuldner bereits zuvor die EV abgegeben hat, gibt es offenbar noch mind. einen weiteren Gläubiger.
Fragen:
- Lässt sich herausbekommen, ob der Lohn bereits von anderen Gläubigern gepfändet wird?
- Wird mein Vollstreckungsbescheid wertlos, falls der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet bzw. diese beendet hat?
- Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten?
Viele Grüße
Sebastian