ich habe 2009 ein Annuitätendarlehen bei der ING-Diba für 130.000,-€ für ein Neubau aufgenommen. Das gesamte Objekt inkl. Grundstück habe ich vor 2 Monaten von einem Immobilienmakler schätzen lassen, die Immobilie hat einen Wert von ca. 350.000,-€
Beim Darlehensabschluss am 01.04.2009 haben wir einen Anfänglichen effektiven Jahreszins von 3,97% mit 1% Tilgung ausgehandelt. Die Monatliche Rate lag bei 530,-€ Der Vertag endet zum 30.04.2019. Am 30.12.2014 betrug das Darlehen 119.274,-€ Parallel zur Abzahlung haben wir ein Kapital von 30.000.-€ angespart (Alles was wir hier und da mal sparen konnten, haben wir auf ein Tagegeld eingezahlt)
Jetzt habe ich ein Musterschreiben bei test.de vorbereitet und werde auf Grund der falschen Widerrufsbelehrung den Darlehensvertrag widerrufen...
Meine Fragen sind jetzt;
Da die Bank voraussichtlich den Widerruf ablehnen wird und ich das Geld zum Selbstbau genutzt habe (Rechtsschutzversicherung der Roland übernimmt die Kosten nicht) wäre es interessant zu wissen, wie hoch die Anwaltskosten werden können?
Wie hoch könnten die Kosten bis zum BGH werden?
Das angesparte Kapital würde ich gerne nutzen um die Anwaltskosten zu bezahlen. Da ich kein Bankkaufmann bin, benötige ich Hilfe beim Rechnen der gesamten Konstellation die möglich sind...
Die Kosten kann Dir ein Rechtsanwalt (oder zum Vergleich auch 2 oder 3) mehr oder minder genau anhand des Streitwerts gem. BRAGO errechnen.
Unterschiede können bei verschiedenen RA auftreten, wenn hier der Aufwand anderes gesehen wird und der eine nur die einfache und der andere die 1,6 fache Gebühr für "irgendwas" abrechnen möchte.
RA außergerichtlich, gerichtlich oder beides? Was soll erreicht werden? Ein (außergerichtlicher) Vergleich mit der Bank oder die komplette Rückabwicklung (sicherlich nicht außergerichtlich erreichbar)? Im welchen Text der Widerrufsbelehrung handelt es sich? Es gibt eine WRB der DiBa, die so falsch ist, dass die Bank außergerichtlich bereits Angebote macht, zB ca. 2% auf die aktuelle Restvaluta mit 10 Jahren Zinsbindung und zB 3% Tilgung. Ob man so ein Angebot gut findet oder nicht, muss man selbst entscheiden.
Einige RÄ setzen die ursprüngliche Darlehenssumme als Streitwert an, andere nur die Restvaluta, andere nur den wirtschaftlichen Vorteil, und danach richtet sich dann das Honorar - siehe Rechner in meiner Signatur. Letzten Endes setzt vor Gericht der Richter den Streitwert fest. Gerichtlich wird das RA-Honorar nach RVG bestimmt, außergerichtlich kann uU auch ein Erfolgshonorar oder auf Stundenbasis vereinbart werden. Das kann teurer sein als nach RVG, worauf der RA hinweisen muss. Vieles mehr wird in den Threads in meiner Signatur diskutiert. Außerdem gibt es sehr hilfreiche Infos bei test.de.