Eigentlich dachte ich, dass ich das mit den Steuern so langsam (auf Laienniveau) verstanden hätte. Aktuell bin ich mit meiner Frau in Klasse IV. Wegen Elterngeld wollten wir in III/V wechseln, worauf uns jemand sagte das wäre bei uns ungünstig und wir müssten mit Steuernachzahlung rechnen. Meine Frau verdient im relevanten Jahr unter 2.000 € (kein Tippfehler; Zweitausend) steuerpfl. EK aus selbstständiger Tätigkeit. Bei mir sind es etwa 27.000 € bis 29.000 € im Jahr. Mit Klasse IV gehen mir derzeit 11 bis 12 % jeden Monat vom steuerpfl. Gehalt für Steuern weg. Mit Klasse III wären das (laut einem Online-Rechner) irgendwas unter 4 %. Daher verstehe ich nicht, wie mir ein solcher Wechsel jetzt zum Nachteil (Steuernachzahlung) bekommen sollte?
Evtl. meinte derjenige das das Elterngeld sich auf deinen Steuersatz auswirkt.
Meine Frau bekommt aktuell auch Elterngeld.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so (Beträge als Beispiel):
Auf das Elterngeld bezahlst du keine Steuer. Auf dein Gehalt wie gehabt.
Das Elterngeld wird aber beim Bestimmen des Steuersatzes berücksichtigt.
D.h. es wird ein Steuersatz für 42000 € bestimmt.
Dieser wird danach auf deine 30000 € angewendet.
Dadurch kann der Steuersatz höher sein und daher kann es zur Nachzahlung kommen.
Aber evtl. gibt es hier noch Experten die es besser erklären können.
Evtl. spielt das bei dir aber auch keine Rolle da das Elterngeld bei euch ja wahrscheinlich der Mindestsatz sein wird.
Für die reine Jahressteuer ist die Steuerklasse erstmal nicht relevant - dadurch wird nur der monatliche Abzug bestimmt.
Wenn man mit Steuerklasse 3 jeden Monat als Beispiel 100€ weniger zahlt als in Steuerklasse 4 ändert das natürlich an der jährlich fälligen Steuer nix. - Man muß also u.U. 1200€ nachzahlen (alles fikitv!)
Es gibt aber durchaus einen Unterschied beim Berechnen von Arbeitslosengeld oder Elterngeld - das wird nämlich vom Nettoentgelt der letzten X-Monate berechnet - deshalb sollte derjenige, der länger in Elternzeit geht und vorher ein Einkommen über 450€ pro Monat hatte oder absehbar arbeitslos wird die bessere Steuerklasse bekommen - dann bekommt dieser höhere Leistungen - das kann natürlich dazu führen, dass der Hauptverdiener mit der schlechteren Steuerklasse weniger netto bekommt - das sollte aber beim Jahresausgleich ausgeglichen werden.
(Solange man sich das leisten kann auf das entsprechende Geld das Jahr über zu verzichten.)
Weiterhin sollte man im Hinterkopf behalten, dass Elterngeld/Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt - es wird nicht direkt besteuert, aber zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen - deshalb kann es hier zu Steuernachzahlungen kommen - also etwas Geld als Reserve zurücklegen und nicht alles ausgeben - oder vorher einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Für die reine Jahressteuer ist die Steuerklasse erstmal nicht relevant - dadurch wird nur der monatliche Abzug bestimmt.
Verstehe - halb. Wonach wird dann die Jahressteuer (also die Prozente) berechnet? Wozu braucht man dan den Käse mit der Steuerklasse überhaupt, wenn am Ende jeder die gleichen Steuern zahlt? Abgesehen von der Zahlendreherei jeden MOnate auf dem Lohnzettel, scheint es für die Realität (was ich unterm Strich nach der EK-St.-Erklärung habe) nicht ausschlaggebend zu sein?
Zitat von xlarge
Es gibt aber durchaus einen Unterschied beim Berechnen von Arbeitslosengeld oder Elterngeld - das wird nämlich vom Nettoentgelt der letzten X-Monate berechnet - deshalb sollte derjenige, der länger in Elternzeit geht und vorher ein Einkommen über 450€ pro Monat hatte oder absehbar arbeitslos wird die bessere Steuerklasse bekommen
Genau das ist mein Gedanke. Also ist es aus Sicht des Elterngeldes schon sinnvoll (in meiner Situation), dass ich als Hauptverdiener in Klasse III (niedrigster Steuersatz) gehe, um mehr Elterngeld beziehen zu können.
Zitat von xlarge
Progressionsvorbehalt unterliegt - es wird nicht direkt besteuert, aber zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen - deshalb kann es hier zu Steuernachzahlungen kommen - also etwas Geld als Reserve zurücklegen und nicht alles ausgeben - oder vorher einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Verstehe - halb. Das macht ja die Planung aus meiner Perspektive völlig unmöglich. Natürlich möchte ich wissen, wie hoch die Nachzahlung am Jahresende (Kind wird dann ca 8 Monate alt sein) ausfallen wird, wenn ich in die III gehe. Es steht die Frage im Raum, ob der Zugewinn durch höheres Elterngeld größer ist, als die Nachzahlung. Sonst kann ich es mir ja sparen.
Ist halt die Frage, ob man lieber pro Monat 200€ mehr hat und beim Jahresausgleich nachzahlt oder 200€ im Monat weniger und dann was zurückbekommt. (Hängt jeweils vom Einzelfall ab.)
Je mehr man Steuern zahlen muß, desto mehr Geld hat man vorher verdient -
würde (außer in wenigen Ausnahmefällen) nie aus Steuergründen auf Einkommen verzichten.
Das Elterngeld hat man erstmal - wenn der Hauptverdiener Elterngeld bezieht, wird vermutlich nicht soviel normal zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben. Hohe Nachzahlungen kommen eher, wenn beide gut verdienen und der Elterngeldbezieher mit Steuerklasse 3 das Elterngeld maximiert aber der Partner auch gut verdient.
Elterngeld sind (wenn ich es richtig im Kopf habe) 67% von netto der letzten 12 Monate (min. 300 max. 2700€ pro Monat) vor der Geburt des Kindes - wenn man erst kurz vor der Geburt etwas am Steuersatz ändert, hat das evtl. wenig Auswirkungen.
Wer Elterngeld bekommt darf in der Zeit natürlich nicht mehr (voll) arbeiten - ist die Frage ob man mit den 67% von netto auskommt.
Ist halt die Frage, ob man lieber pro Monat 200€ mehr hat und beim Jahresausgleich nachzahlt oder 200€ im Monat weniger und dann was zurückbekommt. (Hängt jeweils vom Einzelfall ab.) Je mehr man Steuern zahlen muß, desto mehr Geld hat man vorher verdient - würde (außer in wenigen Ausnahmefällen) nie aus Steuergründen auf Einkommen verzichten.
Vielleicht sollte ich es von meinem Steuerberater durchrechnen lassen... Danke für die Erklärung erstmal.
Zitat von xlarge
Elterngeld sind (wenn ich es richtig im Kopf habe) 67% von netto der letzten 12 Monate (min. 300 max. 2700€ pro Monat) vor der Geburt des Kindes - wenn man erst kurz vor der Geburt etwas am Steuersatz ändert, hat das evtl. wenig Auswirkungen. Wer Elterngeld bekommt darf in der Zeit natürlich nicht mehr (voll) arbeiten - ist die Frage ob man mit den 67% von netto auskommt.
Da ich bezüglich Elterngeld in den letzten Wochen selbst viele Fehl-, Alt- und Halbinfos (selbst aus offiziellen Ratgebern) bekommen habe, muss ich hier mal korrigieren. Wichtigster Punkt und häufigste Enttäuschung ist die Berechnung des Nettoeinkommens. Hier wird nur das steuerpflichtige Brutto zur Berechnung berücksichtigt. d.h. Zuschläge für Nacht-, Sonntagsarbeit etc fallen meist weg, da diese i.d.R. steuerfrei sind. Überstunden sind auch so eine Sache. Die sind häufig als 'S' (Sonderzahlung) auf dem Lohnzettel ausgezeichnet. Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt. Sind die Überstunden (wie in meinem Fall) als 'L' (laufende Zahlung) deklariert, werden sie berücksichtigt - hoffentlich. EG liegt zwischen 300,- € und 1800,- € Euro (§2 BEEG). Prozentual sind meist 67 % (mind. 65% max 100% in Ausnahmefällen) des zu berücksichtigenden Nettoeinkommens. Lag das zu berücksichtigende EK unter 1000,- € erhöhen sich die 67% um 0,1% je 2€ der Differenz (z.B. EK = 800€, Differenz 200€ = 10% mehr, also 77%). Das geht bis 100% hoch. Auf der anderen Seite verringern sich die 67% bei einem EK von über 1200€ entsprechend (0,1% je 2€ der Differenz) bis 65% (nicht niedriger). Änderung der Steuerklasse ist witzig! Relevant ist die letzte eingetragene Steuerklasse, sofern diese im Bemessungszeitraum (also die letzten 12 Monate vor Geburt) hauptanteilig (mind. 6 Monate) gültig war. Gehe ich jetzt also in die III werden fürs EG tatsächlich die letzten 12 Monate mit Steuerklasse III veranschlagt. Frau von der Leyen hatte damals Anweisung gegeben, das zu ignorieren, obwohl es hochrichterliche Urteile dazu gibt, dass dies nicht korrekt ist. Laut Berichten aus Elternforen, führten hier jeweils nur Klagen der Antragsteller zum Erfolg bei den EG-Stellen. Checke gerade, wie meine EG-Stelle dazu steht. Die Steuern werden kalenderjährlich berechnet. Für Brutto/Netto-Berechnung gibt es Seiten im Netz - evtl. auch incl. Elterngeld/Progressionsvorbehalt? https://steuerrechner.com.de/Progressionsvorbehalt.phphttps://www.test.de/Steuerklasse-wec...eld-4577976-0/[/QUOTE]
Ist halt die Frage, ob man lieber pro Monat 200€ mehr hat und beim Jahresausgleich nachzahlt oder 200€ im Monat weniger und dann was zurückbekommt. (Hängt jeweils vom Einzelfall ab.)
Je mehr man Steuern zahlen muß, desto mehr Geld hat man vorher verdient -
würde (außer in wenigen Ausnahmefällen) nie aus Steuergründen auf Einkommen verzichten.
Vielleicht sollte ich es von meinem Steuerberater durchrechnen lassen...
Danke für die Erklärung erstmal.
Zitat von xlarge
Elterngeld sind (wenn ich es richtig im Kopf habe) 67% von netto der letzten 12 Monate (min. 300 max. 2700€ pro Monat) vor der Geburt des Kindes - wenn man erst kurz vor der Geburt etwas am Steuersatz ändert, hat das evtl. wenig Auswirkungen.
Wer Elterngeld bekommt darf in der Zeit natürlich nicht mehr (voll) arbeiten - ist die Frage ob man mit den 67% von netto auskommt.
Da ich bezüglich Elterngeld in den letzten Wochen selbst viele Fehl-, Alt- und Halbinfos (selbst aus offiziellen Ratgebern) bekommen habe, muss ich hier mal korrigieren.
Wichtigster Punkt und häufigste Enttäuschung ist die Berechnung des Nettoeinkommens. Hier wird nur das steuerpflichtige Brutto zur Berechnung berücksichtigt. d.h. Zuschläge für Nacht-, Sonntagsarbeit etc fallen meist weg, da diese i.d.R. steuerfrei sind.
Überstunden sind auch so eine Sache. Die sind häufig als 'S' (Sonderzahlung) auf dem Lohnzettel ausgezeichnet. Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt. Sind die Überstunden (wie in meinem Fall) als 'L' (laufende Zahlung) deklariert, werden sie berücksichtigt - hoffentlich.
EG liegt zwischen 300,- € und 1800,- € Euro (§2 BEEG).
Prozentual sind meist 67 % (mind. 65% max 100% in Ausnahmefällen) des zu berücksichtigenden Nettoeinkommens. Lag das zu berücksichtigende EK unter 1000,- € erhöhen sich die 67% um 0,1% je 2€ der Differenz (z.B. EK = 800€, Differenz 200€ = 10% mehr, also 77%). Das geht bis 100% hoch.
Auf der anderen Seite verringern sich die 67% bei einem EK von über 1200€ entsprechend (0,1% je 2€ der Differenz) bis 65% (nicht niedriger).
Änderung der Steuerklasse ist witzig! Relevant ist die letzte eingetragene Steuerklasse, sofern diese im Bemessungszeitraum (also die letzten 12 Monate vor Geburt) hauptanteilig (mind. 6 Monate) gültig war. Gehe ich jetzt also in die III werden fürs EG tatsächlich die letzten 12 Monate mit Steuerklasse III veranschlagt.
Frau von der Leyen hatte damals Anweisung gegeben, das zu ignorieren, obwohl es hochrichterliche Urteile dazu gibt, dass dies nicht korrekt ist. Laut Berichten aus Elternforen, führten hier jeweils nur Klagen der Antragsteller zum Erfolg bei den EG-Stellen.
Checke gerade, wie meine EG-Stelle dazu steht.