ich habe an allen Ecken eine Liste gefunden, der man entnehmen kann, welche Banken wie oft falsche Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Gibt es auch eine Liste, in der Banken und der Zeitpunkt des Vertragsabschluss berücksichtigt wird, sodass man abschätzen kann, ob der eigene Vertrag eine gültige WRB enthält oder nicht?
Ich habe auch schon mehrfach von einem Zeitraum von 2002 - 6/2010 gelesen. Was ist mit Verträgen, die nach 6/2010 abgeschlossen worden sind? Sind ab diesem Zeitpunkt die WRB nahezu alle zulässig?
Konkretes Beispiel:
Darlehensvertrag in 10/2010 bei der PSD Bank Nürnberg abgeschlossen
Gibt es für diese Bank und Verträge, die danach mit dieser Bank abgeschlossen worden sind, Erfahrungen über die Richtigkeit der WRB?
eine Liste hilft hier (Dir) nicht wirklich weiter. Helfen kann nur eine Prüfung Deiner Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt oder eine Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg
Beste Grüße
Stefan
Zitat von Seegurke
Hallo,
ich habe an allen Ecken eine Liste gefunden, der man entnehmen kann, welche Banken wie oft falsche Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Gibt es auch eine Liste, in der Banken und der Zeitpunkt des Vertragsabschluss berücksichtigt wird, sodass man abschätzen kann, ob der eigene Vertrag eine gültige WRB enthält oder nicht?
Ich habe auch schon mehrfach von einem Zeitraum von 2002 - 6/2010 gelesen. Was ist mit Verträgen, die nach 6/2010 abgeschlossen worden sind? Sind ab diesem Zeitpunkt die WRB nahezu alle zulässig?
Konkretes Beispiel:
Darlehensvertrag in 10/2010 bei der PSD Bank Nürnberg abgeschlossen
Gibt es für diese Bank und Verträge, die danach mit dieser Bank abgeschlossen worden sind, Erfahrungen über die Richtigkeit der WRB?
Mir ist klar, dass letztlich nur ein Anwalt oder jemand mit viel Ahnung eine zuverlässige Aussage machen kann.
Ich möchte aber im Vorfeld ausloten, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass in unseren Verträgen Fehler enthalten sind.
Vor allem macht mich stutzig, dass ein Zeitraum von 2002 - 6/2010 erwähnt wird. Es würde mir schon sehr helfen, wenn ich wüsste, ob die meisten Banken danach reagiert haben, oder ob es eine wesentliche Gesetzesänderung gegeben hat.
Seegurke, prüfen lassen kostet doch nichts, son Ding ist schnell eingescannt und weg gesendet. Ist das zu viel Aufwand?
Deine Zeiten stimmen ja auch nicht ganz, ich habe einen Vertrag gesehen der aus 2014 stammt und Passagen beinhaltet, die schon abgeurteilt wurden. Enstsprechend wurde der Widerruf ausgesprochen und aussergerichtliche Deckunsgzusage bei der RV beantragt.
Ich habe bei Stiftung Warentest (oder Finanztest?) gelesen, dass es 70 Euro kostet, wenn man einen Vertrag bei der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lässt.
Dass man auch kostenlos die Einschätzung eines Fachmanns erhalten kann, ist mir neu. Wer macht denn so etwas? Oder darf das hier im Forum nicht erwähnt werden?
Ich habe bei Stiftung Warentest (oder Finanztest?) gelesen, dass es 70 Euro kostet, wenn man einen Vertrag bei der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lässt.
Dass man auch kostenlos die Einschätzung eines Fachmanns erhalten kann, ist mir neu. Wer macht denn so etwas? Oder darf das hier im Forum nicht erwähnt werden?
investier die 70Euro und Du hast was schriftliches in der Hand. Oder Du gehst zu einem Fachanwalt, zahlst 190Euro zzgl.Ust, und nimmst eine Erstberatung in Anspruch.
Wenn Dir es das nicht wert ist, lass es bleiben. Mit dem Widerruf.
Ich bin bisher von 70 Euro ausgegangen und daher natürlich auch bereit das zu zahlen. Wenn es eine vergleichbare Leistung aber deutlich günstiger gibt, ist ein gesteigertes Interesse nur völlig normal. Nebenbei besteht die Chance, dass die von noelmaxim erwähnte Variante auch noch deutlich schneller wäre als der über die VBZ HH. Bei letztgenannter soll es 14 Wochen dauern.
Ich habe bei Stiftung Warentest (oder Finanztest?) gelesen, dass es 70 Euro kostet, wenn man einen Vertrag bei der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lässt.
Dass man auch kostenlos die Einschätzung eines Fachmanns erhalten kann, ist mir neu. Wer macht denn so etwas? Oder darf das hier im Forum nicht erwähnt werden?
Hallo Seegurke die IG Widerruf macht über ihre Anwälte kostenlose Prüfungen. Gebe bei Google das Schlagwort IH Wideruf ein.
Ich bin bisher von 70 Euro ausgegangen und daher natürlich auch bereit das zu zahlen. Wenn es eine vergleichbare Leistung aber deutlich günstiger gibt, ist ein gesteigertes Interesse nur völlig normal. Nebenbei besteht die Chance, dass die von noelmaxim erwähnte Variante auch noch deutlich schneller wäre als der über die VBZ HH. Bei letztgenannter soll es 14 Wochen dauern.
Bei einem Vertrag aus 2010 braucht man schon eine sehr gute Analyse ob die WRB unwirksam sein könnte oder nicht.
Eine kostenlose Analyse von Anwälten dient einzig allein der Aquise von Mandaten. Sie werden da zuerst auf Vorhandensein einer RSV und Restlaufzeit des DV abgeklopft. Besteht eine RSV und ist die RLZ noch relativ hoch, wird sich um sie gerissen. Denn dann wäre die Ersparnis einer VFE relativ hoch. Was anderes wollen manche Anwälte auch gar nicht erreichen. Sich außergerichtlich auf die Ersparnis der VFE einigen. Verdient sich recht gut daran gegenüber dem aufwändigen Klageweg.
Ansonsten bekommen Sie nur mündliche Aussagen am Telefon, mit denen Sie effektiv aber nicht viel anfangen können.
Bei der VZHH bekommen sie eine schriftliche Analyse die die 70Euro wert ist. Dort würde ich an ihrer Stelle lieber gestern als heute die Unterlagen hin senden. 14 Wochen ist ein recht langer Zeitraum, aber danach wissen Sie was Sache ist. Selbst Anwälte haben nicht immer den überblick über alle Fehler einer WRB. Die VZHH ist da recht gut. Alternativ kann man dort auch kostenpflichtig anrufen.
Meine Erfahrung aus nun fast 18 Monaten, in denen ich mich mit der Materie beschäftige.
Wenn Sie es aber besser wissen, können sie gerne den Weg einschlagen, den Sie präferieren.