Sind Winterreifen bei der KfZ-Versicherung jetzt Pflicht?
Hallo liebe User. Der Winter hat Deutschland bald wieder im Griff und ich denke, dass die meisten Autofahrer ja auch bald ihre Winterreifen aufziehen werden. Trotzdem soll es ja immer noch Leute geben, die das für unnötig halten und sich dem entziehen. Meine Frage ist jetzt, ob es nicht sogar schon Pflicht ist, ab einem bestimmten Datum die Winterreifen zu montieren. Kann es sein, dass ansonsten die Versicherung bei einem Unfall gar nicht zahlt oder man sogar Strafe zahlen muss, wenn man in eine Polizei-Kontrolle gerät? Oder handelt es sich hier nur um eine Empfehlung der Versicherungen, der man aber nicht unbedingt folgen muss?
AW: Sind Winterreifen bei der KfZ-Versicherung jetzt Pflicht?
Der Gesetzgeber (nicht die Versicherungen) schreibt vor, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen zu fahren ist. Einen speziellen Zeitraum gibt es dafür nicht.
Beim Fahren mit Sommerrreifen und winterlichen Verhältnissen kann die Versicherung den Schadenfall (Kaskoversicherung) als grob fahrlässig herbeigeführt betrachten und die Schadenersatzleistung kürzen. Allerdings verzichten die meisten Versicherer, je nach Produktlinie, auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Voraussetzung des Einwandes der groben Fahrlässigkeit wäre allerdings immer, dass der Schaden mit Winterbereifung hätte vermieden werden können.
Kann es sein, dass ansonsten die Versicherung bei einem Unfall gar nicht zahlt oder man sogar Strafe zahlen muss, wenn man in eine Polizei-Kontrolle gerät?
Zum Einen kann ein Bußgeld verhängt werden,das hat mit der Versicherung erst einmal nichts zu tun.Die Haftpflichtversicherung zahlt unabhängig davon,schließlich soll das "Opfer" nicht durch mangelnde Sorgfalt des Versicherungsnehmers schlechter gestellt werden.Anders sieht die Sache bei der Kaskoversicherung aus,hier ist der Versicherer unter Umständen dazu berechtigt,seine Leistung entsprechend der Mitschuld zu kürzen.
AW: Sind Winterreifen bei der KfZ-Versicherung jetzt Pflicht?
Zitat von katalog49
Der Gesetzgeber (nicht die Versicherungen) schreibt vor, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen zu fahren ist. Einen speziellen Zeitraum gibt es dafür nicht.
Beim Fahren mit Sommerrreifen und winterlichen Verhältnissen kann die Versicherung den Schadenfall (Kaskoversicherung) als grob fahrlässig herbeigeführt betrachten und die Schadenersatzleistung kürzen. Allerdings verzichten die meisten Versicherer, je nach Produktlinie, auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Voraussetzung des Einwandes der groben Fahrlässigkeit wäre allerdings immer, dass der Schaden mit Winterbereifung hätte vermieden werden können.
So kenne ich das auch. Ich gehe meistens nach dem Merksatz von O bis O. Also von Ostern bis Oktober