Hallo ihr,
ich bin neu hier im Forum und muss jetzt mal um Eure Hilfe bitten. Ich habe 2001 eine BAV abgeschlossen bei Versicherung A. Die lief dann 7 Jahre bis ich den Arbeitgeber gewechselt habe. Ab da habe ich die Versicherung privat weitergeführt weil der neue Arbeitgeber diese nicht übernehmen wollte als BAV mit Entgeldumwandlung.
Da auch schon die erste Frage ist eine private Weiterzahlung u. U. besser oder schlechter als die BAV?
Nun hat der jetzige Arbeitgeber einen Makler beauftragt der sich um die betriebliche Vorsorge kümmert. Er hat Angebote von Versicherung B und empfiehlt mir nun den alten Vertrag zu kündigen und das Geld aus Versicherung A dann privat in einem Depot anzulegen.
Was wäre denn hier mit der BAV Zeit? Der Makler meinte ich würde das ganze Geld daraus bekommen. Die Versicherung A sagt, das geht nicht da es ein BAV Anteil gibt. Was ja auch logisch ist. Und mich deshalb auch gegenüber dem Makler des AG stutzig macht.
Dann sagt der Makler, wäre auch kein Problem wenn ich nur einen Teil bekäme man könn diese Summe aus dem Altvertrag nach § 40 in einen nach § 3. 63 portieren?
Die Versicherung A sagt das geht nicht, die Portierung wurde ausgeschlossen.
Dann hat sich jetzt auch noch der damalige Makler bzw. die Firma eingeschaltet und rät mir davon ab die Versicherung A zu kündigen.
Nun zerren zwei Parteien an mir der eine sagt alles kein Problem schließ Versicherung B ab und Portiere ... u. der andere sagt alles Blödsinn bleib bei A.
Ich weiß auch nicht was eine Portierung für Nachteile hätte.
Freue mich über eure Meinung. Ich hoffe es ist okay, das ich die Anbieter hier nicht nenne.
Beste Grüße