Portierung BAV

+ Antworten
3Antworten
  1. Avatar von Mira95
    Mira95 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.10.2015
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard Portierung BAV

    Hallo ihr,

    ich bin neu hier im Forum und muss jetzt mal um Eure Hilfe bitten. Ich habe 2001 eine BAV abgeschlossen bei Versicherung A. Die lief dann 7 Jahre bis ich den Arbeitgeber gewechselt habe. Ab da habe ich die Versicherung privat weitergeführt weil der neue Arbeitgeber diese nicht übernehmen wollte als BAV mit Entgeldumwandlung.

    Da auch schon die erste Frage ist eine private Weiterzahlung u. U. besser oder schlechter als die BAV?

    Nun hat der jetzige Arbeitgeber einen Makler beauftragt der sich um die betriebliche Vorsorge kümmert. Er hat Angebote von Versicherung B und empfiehlt mir nun den alten Vertrag zu kündigen und das Geld aus Versicherung A dann privat in einem Depot anzulegen.

    Was wäre denn hier mit der BAV Zeit? Der Makler meinte ich würde das ganze Geld daraus bekommen. Die Versicherung A sagt, das geht nicht da es ein BAV Anteil gibt. Was ja auch logisch ist. Und mich deshalb auch gegenüber dem Makler des AG stutzig macht.

    Dann sagt der Makler, wäre auch kein Problem wenn ich nur einen Teil bekäme man könn diese Summe aus dem Altvertrag nach § 40 in einen nach § 3. 63 portieren?

    Die Versicherung A sagt das geht nicht, die Portierung wurde ausgeschlossen.

    Dann hat sich jetzt auch noch der damalige Makler bzw. die Firma eingeschaltet und rät mir davon ab die Versicherung A zu kündigen.

    Nun zerren zwei Parteien an mir der eine sagt alles kein Problem schließ Versicherung B ab und Portiere ... u. der andere sagt alles Blödsinn bleib bei A.

    Ich weiß auch nicht was eine Portierung für Nachteile hätte.

    Freue mich über eure Meinung. Ich hoffe es ist okay, das ich die Anbieter hier nicht nenne.

    Beste Grüße

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: Portierung BAV

    Eine private Weiterzahlung eines bAV-Vertrages (hoffentlich mit Wechsel des VNs von Firma auf Sie) ist nicht schlechter oder besser. Die privat gezahlten Beiträge sind logischerweise nicht steuerlich relevant, dafür werdena ber die Auszahlungen die sich aus diesen privaten Beiträgen generieren, später auch nicht voll besteuert und es sind keine KV-Beiträge darauf fällig. Voraussetzung, es handelt sich um eine Direktversicherung und nicht um eine Pensionskasse. Letztere würde ich niemals privat weiterführen.

    Der Makler Ihres neuen Arbeitgebers ist m.E. mit äußerster Vorsicht zu geniessen. Eine Kündigung bzw. die Auszahlung des bAV-Vertrages insgesamt ist unmöglich, das hätte der Makler, wenn er irgendeine Ahnung von der Sache hätte, wissen müssen. Versicherung A hat Recht. Der Makler des AGs will nur selbst Provision verdienen und rät deshalb zu solchen m.E. völlig unseriösen Dingen.

    Eine Portierung des Guthabens aus einem 40b-Vertrag in einen 3.63-Vertrag habe ich noch nicht erlebt, das sind ganz andere vertragliche und steuerliche Rahmenbedingungen. ich denke der Makler Ihres AGs hat nur mal was von Portierung gehört und Null Ahnung. Übrigens: bez. Portierung hat m.E. Versicherung A wiederum Recht.

    Mal grundsätzlich, wenn Sie den alten 40b-Vertrag nicht privat weiterzahlen wollen, so können Sie diesen ja beitragsfrei stellen und einen neuen 3.63-Vertrag beim Makler abschliessen. Aber, bitte sich hier genau über die Vor- und Nachteile klar werden.

  3. Avatar von Mira95
    Mira95 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    06.10.2015
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Portierung BAV

    Hallo,

    danke für Deine schnelle Antwort. Das ist sehr nett und hilfreich. Ich werde mich wohl noch mal etwas länger damit beschäftigen müssen.
    Bezüglich des Maklers bin ich jetzt durch die Aussage ich würde das ganze Geld bekommen so oder so stutzig das hat wohl keinen Sinn mehr.

    Ich hatte ihn ja dann mit den Aussagen von Versicherung A konfrontiert und da hieß es dann das die Sachbearbeiter das evtl. ja nicht merken würden dass das mal eine BAV war. Also da werd ich echt wütend.

    Da macht man sich Sorge ums Alter und mit diesen Sorgen wird man dann auch noch über den Tisch gezogen.

    Gibt es denn eine Möglichkeit sich irgendwo neutral beraten zu lassen?
    Ohne das einem gleich einer was Aufschwatzt?

    Beste Grüße

  4. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: Portierung BAV

    Versicherungsberater gem § 34e Abs. GewO arbeiten gegen Honorar, www.bvvb.de

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 15.08.2015, 10:24