wir wollen unsere Wohnung Mitte 2016 verkaufen, da dann unser haus fertig ist. Jetzt haben wir auf eine Makleranzeige reagiert, in der im kundenauftrag eine 4 Zimmerwohnung gesucht wird. Der Makler kommt jetzt nach 2 Wochen und will sich die Wohnung mal ansehen.
Ich will aber nicht, dass mir Kosten entstehen, da ich ja nur auf seine Anzeige reagiert habe. Ich will auch nicht, dass er meine Immobilie aktiv anbietet, wenn er nicht einen potentiellen Käufer hat. Nicht falsch verstehen, wenn ich über nen Makler verkaufe, dann mag ich mir den selber aussuchen.
Auf was muss ich achten? Kann er Bilder machen? Muss ich was unterschreiben?
Ich bin zwar keine Makler-Expertin, aber grundsätzlich: Nichts unterschreiben. Entweder ihr habt Glück und er hat passende Käufer für die Wohnung oder eben nicht. Wenn ihr nicht wollt, dass ihr Fotos von eurer Wohnung macht, dann darf er das auch nicht. Bei Bedarf kann er mit euch einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Wenn ihr euch unwohl fühlt: Wie sieht in eurer Lage die Nachfrage nach Eigentumswohnungen aus? Wenn euer Haus erst Mitte 2016 fertig ist, habt ihr ja noch etwas Zeit. Zudem würde ich an eurer Stelle noch nicht zu einem festen Termin verkaufen, falls es z.B. Komplikationen beim Bau gibt und sich euer Auszug aus der Wohnung verzögern könnte.
Grundsätzlich ist natürlich zwischen einem "Mietmakler" und eine, "Verkaufsmakler" zu unterscheiden.
Im Falle des Verkaufs von Immobilien gilt nicht das aus der Miete bekannte Bestellerprinzip: hier gilt: wer gut mit dem Makler verhandelt zahlt wenig/nichts. Ob der Makler aber bei nichts tätig wird, ist natürlich eine andere Frage.
Für den TE gilt: Fragen hilft. Einen Vertrag kann man auch durch schlüssiges Handeln oder mündlich schließen, wobei natürlich die Beweisbarkeit ein Problem darstellen würde. Insoweit: genau durchlesen was man unterschreibt. Aber das gilt ja immer. Ganz ohne Unterschriften ist eine Immobilie schwer zu verkaufen ....
Im Prinzip ist es so, dass wenn in der Anzeige nichts von Provision stand, dann muss auch keine bezahlt werden. Unterschreiben müsst Ihr auch nichts, Ihr wollt schließlich verkaufen.
Es ist doch bei einem Verkauf so, dass der Käufer den Markler bezahlt. Die Mietpreisbremse gilt ja nur bei Vermietungen. Aber im Prinzip stellen die Markler das meistens auch nur in die gängigen Immobilienportalen online. Sprich das kann man auch selbst machen und ggf. die Marklerprovision sparen / Diese dem Kaufpreis zum Teil draufschlagen. Wenn Markler würde ich mir ggf. einen Passus einbauen, dass er nichts kriegt wenn du den Käufer findest.
Es gilt ja das Bestellerprinzip. Allerdings bin ich unsicher, ob das auch bei Verkaufsobjekten so ist. Der Makler (bitte bitte nicht MaRkler) ist ja von den Käufern schon beauftragt worden. Für zwei Seiten darf er meiner Meinung nach gar nicht auftreten.