Prokon Erfahrungen

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  1. Avatar von kreis96
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    Hallo Prokon Genussrechteinhaber,

    ich mache hier einen neuen Thread mit dem Ziel auf, mit ebenfalls geschädigten Anleger Erfahrungen auszutauschen und sich über die weitere Vorgehensweise nach der Entscheidung im Sommer 2015, Umwandlung in eine Genossenschaft auszutauschen.

    Mir geht es darum, sich nicht mit den Verlusten von ca. 40% abzufinden, sondern gemeinsam sich über mögliche Strategien auszutauschen.

    Ich bin Privatperson und betroffener Genussrechteinhaber und kenne Rechtsanwälte, die über Sammelklagen versuchen werden, gegen die alte Prokon vorzugehen, damit wir geschädigte Genussrechteinhaber so weit als möglich eines Tages einmal entschädigt werden.

    Da geht es auch um die Frage, wieviel von den alten Rundbriefen noch verfügbar sind.

    Auf der Prokon-Homepage ist das Archiv mit den Rundbriefen natürlich gelöscht.

    Über Kontaktaufnahme hierzu würde ich mich sehr freuen.

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: Prokon Erfahrungen

    Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, hilft es nur, dem Anwalt einen möglichst hohen Geldbetrag zu überweisen, um dann gerichtlich festzustellen zu lassen, daß man insolventen Schuldnern nicht in die Tasche greifen kann. Das ganze natürlich steuerlich nicht abgsetzbar!

    Alternativ werden auch weiterhin zum IQ passende, andere Kapitalanlagen angeboten, wenn man sein Geld nicht thermisch verwerten möchte.

  3. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline
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    Standard AW: Prokon Erfahrungen

    Zitat Zitat von brainy
    Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, hilft es nur, dem Anwalt einen möglichst hohen Geldbetrag zu überweisen, um dann gerichtlich festzustellen zu lassen, daß man insolventen Schuldnern nicht in die Tasche greifen kann. Das ganze natürlich steuerlich nicht abgsetzbar!

    Alternativ werden auch weiterhin zum IQ passende, andere Kapitalanlagen angeboten, wenn man sein Geld nicht thermisch verwerten möchte.
    Hallo

    Richtig ist, dass der aus amerikanischen Krimis bekannte Begriff Sammelklagen in Deutschland nicht relevant ist. Allerdings gibt es in jedem Falle rechtliche Möglichkeiten auf Schadenersatzklagen.

    Aktueller denn je zeigt das der VW-Abgasskandal. Auch hier laufen bereits Klagen gegen VW von geschädigten Kapitalanlegern.

    Man muss dem Kinde nur einen anderen Namen geben und die Juristen sprechen hier von „Bündelung von Klagen“ , Musterklagen“ oder „Massenklagen“.

    Insgesamt geht es doch darum, dass wir Geschädigte Kapitalanleger einen gemeinsamen Gegner haben und wir die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien auszuschöpfen sollten, die es auch gibt.

    Zu weiteren Erläuterungen habe ich mich einiger Quellen bedient, die das sehr gut erläutern, was ich meine:

    „Gleichwohl ist es möglich, Klagen mit gleichem Sachverhalt gegen den selben Beklagten zu bündeln. Die im Anlegerschutz tätigen Anwälte wissen, dass komplexe Sachverhalte regelmäßig nur aufgeklärt und bewiesen werden können, wenn ihnen eine Vielzahl von Fällen zur Verfügung steht. Offenkundig ist, dass aus den Unterlagen von hundert geschädigten Anlegern mehr Beweismaterial zu finden sein wird, als aus den Unterlagen eines einzelnen Anlegers.

    Die Erfolgsaussichten eines jeden individuellen Klägers steigen dramatisch an, wenn er zur Begründung seiner Klage aus dem Beweisfundus hunderter weiterer anderer Geschädigter schöpfen kann und einen Anwalt hat, der sich ausschließlich mit diesem Themenkomplex beschäftigen kann. Da jeder geschädigter Anleger nur einmal klagen kann, ist es von ihm von existenzieller Bedeutung, dass er auf eine anwaltliche Betreuung vertrauen darf, die auf ein Maximum an Beweismaterial zurückgreifen kann. Auch für die Führung von Vergleichsverhandlung ist es oft hilfreich, wenn Vielzahl von Fällen einbezogen sind. Es erhöht den Druck zur Einigung.

    Quelle: https://www.resch-rechtsanwaelte.de/a...melklagen.html


    „Nach dem Skandal um manipulierte Abgaswerte beim AutobauerVW, sollen die Schadensersatzansprüche vieler Geschädigter in Zukunft einfacher geltend gemacht werden können. Das Bundesjustizministerium will hierzu die kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland gesetzlich neu regeln. So könnten etwa Verbraucherverbände das Recht erhalten, Musterfeststellungsklagen zu betreiben. Nachdem eine solche Feststellungsklage Erfolg hatte, könnten anschließend sämtliche Geschädigte ihre individuellen Ansprüche geltend machen. Allein für Kapitalanleger sind bislang Musterklagen möglich. So können etwa Anleger, die von Banken beim Vertrieb von Fonds falsch beraten wurden, gemeinsam klagen – das sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren.

    Im Jahr 2005 war das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Dieses hat für Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug die bis dahin noch nicht erprobte verfahrensrechtliche Möglichkeit eingeführt, in einem Musterverfahren rechtliche Grundsatzfragen, die für die Entscheidung einer Masse von Verfahren bedeutsam sind, klären zu lassen. Wegen der Neuartigkeit der Regelung wurde die Geltungsdauer auf 5 Jahre begrenzt und würde nach einer Verlängerung um 2 Jahre im Oktober dieses Jahres das Gesetz außer Kraft setzen. Kritik an der Neuregelung auf Probe = verstummt.Die Neuregelung hat den Praxistest bestanden. Die Evaluation durch Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Frankfurt School of Finance & Management sieht in dem Gesetz ein hervorragendes Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Kapitalmarktrecht. Der Abschlussbericht sieht zwar noch Raum für Verbesserungen, plädiert aber für eine unbedingte Beibehaltung des geschaffenen Instrumentariums.
    Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-re...06_124534.html

    Zusammengefasst:
    es gibt rechtliche Möglichkeiten, die wir nutzen sollten am Besten mit einer Rechtsschutzversicherung, die unser Kosten- und Gerichtsrisiko abdeckt.

  4. Avatar von guest
    guest ist offline

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    Standard AW: Prokon Erfahrungen

    @kreis96

    Und dann kann man einem nackten Mann in die Tasche greifen?

    guest

  5. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline
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    Standard AW: Prokon Erfahrungen

    @quest
    Es geht gegen den Wirtschaftsprüfer der alten Prokon. Ich nehme im Oktober teil an einer nichtöffentlichen Veranstaltung eines RA. Dort wird eine Bündelklage gegen die alte Prokon vorbereitet. Anlass ist die nicht ordnungsgemäße Arbeit eines der Wirtschaftsprüfers bzw. seine Versicherung.
    Zitat Zitat von guest
    @kreis96

    Und dann kann man einem nackten Mann in die Tasche greifen?

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  6. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Prokon Erfahrungen

    Was kann man dem WP denn vorwerfen?

    Das "ich zahl mal 8% System" hat sich der Zottel doch ausgedacht.

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