Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
Hallo Zusammen,
darf die Bank (vorab) eine Gebühr verlangen, wenn ich um die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung für ein Forward Darlehen bitte?
Sie will 250 Euro (!) für die Berechnung haben - lt. Preis- und Leistungsverzeichnis, das mir aber gar nicht vorliegt. Ich hatte per Online-Kontaktformular angefragt, und habe gestern telefonisch nachgefragt, dort bekam ich dann die Auskunft für die Gebühr. Als ich dann fragte, wo das denn stünde, kam die Antwort "in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis". Ich meinte dann, dass ich das überhaupt nicht vorliegen habe, interessierte die Dame nicht.
Auf meine Nachfrage, ob der Betrag denn jetzt schon anfallen würde, auf Grund meiner Online-Anfrage, meinte sie, ja! Öhm....???
Das finde ich - ehrlich gesagt, ziemlich dreist!!!
Auch auf der Internetseite der Bank kann man das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank nicht einsehen, ich finde dort nichts.
Wenn ich nicht telefonisch nachgefragt hätte, hätten die mir wohl einfach eine Rechnung über 250 Euro gestellt, oder wie?
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
@Polli1209:
Wenn die berechnete NAE vorläufig/unverbindlich ist, könntest Du überlegen, mit Hinweis darauf die Zahlung verweigern. Und wenn sie verbindlich ist, könntest Du Dich erinnern, nur eine unverbindliche Auskunft bzgl. der NAE erbeten zu haben. War es nicht so? Ich kann mir kaum vorstellen, dass im Preis- und Leistungsverzeichnis 250€ für unverbindliche Auskünfte anfallen.
Bei den Basketballern steht im Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzechnis mit Stand vom 13.03.2008:
Erstellung einer Berechnung für Nichtabnahme-/Vorfälligkeitsentschädigung: 200 Euro
Im Rahmen des Widerrufs bekam ich von denen ein "Angebot" zum Ausstieg aus dem derzeitigen Darlehensvertrag (aus Kulanzgründen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, blabla...) gegen eine (reduzierte) VFE von 10T€, wobei auch die Höhe der tatsächlichen VFE - nach vorläufiger und unverbindlicher(!) Berechnung - angegeben wurde. Es wäre ja ein Witz, wenn die Bank hierfür auch noch die Gebühr verlangt hätte. Aber: kein Auftrag - keine Gebühr. So einfach ist das.
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
@bankkaufmann: DSL-Bank...
@eugh: ich habe die NAE-Berechnung ja noch gar nicht - ich schätze, wenn ich nicht angerufen hätte, hätte ich wohl erst eine Rechnung über 250 Euro bekommen, damit sie mir DANN die NAE machen/zusenden, NACH Bezahlung der 250 Euro.
Vorläufig und unverbindlich ist sie ja eh - alleine schon vom Berechnungszeitpunkt, da ich die Nichtabnahme ja noch gar nicht erklärt habe. Und somit ja auch noch gar nicht klar ist, zu welchem Zeitpunkt sie die NAE berechnen müssen. Und so war mein Anliegen auch formuliert - unverbindlich.
Das Preis- und Leistungsverzeichnis habe ich ja gar nicht, die Dame hat mir aber auch nicht angeboten, es mir zuzuschicken und ich habe erst nach dem Telefonat gesehen, dass es gar nicht auf der Homepage veröffentlich ist....
Ich ärgere mich gerade ziemlich und alleine aus dem Grund würde ich ja schon fast die Nichtabnahme erklären.....
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
Seinerzeit bei der Aufnahme des Forward Darlehens sind bestimmt entsprechende Unterlagen übergeben worden bzw. es wurde eine Bestätigung unterschreiben, dass diese Unterlagen vorgelegt wurden bzw. wo sie zur Einsicht befinden.
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
Ah, danke! Stimmt, die gehören ja zur Postbank...
Wir haben definitiv die Unterlagen nicht übergeben bekommen, ich hab nachgesehen. Lief ja alles über Fernabsatz, wir waren ja nicht in den Räumen der Bank zur Unterschrift. Unterschrieben haben wir auch nichts, soweit ich weiß (also bzgl. vorgelegter Unterlagen).
Gucke ich mir gleich mal an..
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
Nein, das behaupte ich auch nicht - aber auf Grund einer formlosen Online-Formular-Anfrage (unverbindlich, ohne Unterschrift von mir), für die ich noch nicht einmal eine Art Eingangsbestätigung (gibt doch oft so automatisierte Antworten an die angegebenen Emailadresse) bekommen habe, mir 250 Euro in Rechnung stellen zu wollen, auf Basis eines mir nicht zur Verfügung gestellten und nicht im Internet einfach abrufbaren "Preis- und Leistungsverzeichnis", finde ich - gelinde gesagt - frech.
Wenn ich nicht telefonisch nachgefragt hätte (eben weil ich keine Eingangsbestätigung bekommen habe und nicht sicher war, ob das angekommen ist), dann hätte ich wohl erst mit Reinflattern der Rechnung überhaupt etwas davon erfahren und wäre - natürlich - aus allen Wolken gefallen!
Tut mir leid, aber das empfinde ich nicht als seriöses Geschäftsgebahren oder Kundenfreundlichkeit.
Abgesehen davon bin ich mir gar nicht sicher, ob die mir für die Berechnung der NAE (oder bei einem laufenden Darlehen einer VFE) überhaupt Gebühren berechnen dürfen - ich meine nämlich, da gab es mal ein BGH-Urteil, dass die Berechnung des Schadenersatzes (das ist ja die NAE und die VFE) zu den "normalen" Banktätigkeiten zählt und dafür keine Gebühr verlangt werden darf.
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
So, nächste Runde. Heute bekamen wir Post von der DSL-Bank, in dem sie bezugnehmend auf unser Schreiben (Online-Formular-Anfrage) uns als Anlage die AGBs zuschicken, angemarkert der Punkt bzgl. der Gebühren für eine Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung.
Interessant ist, dass wir diese AGBs das erste Mal sehen, und auch das Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. die Gebührenordnung, auf die sich die AGBs beziehen, liegt uns nach wie vor nicht vor.
Und noch interessanter ist, dass wir das Forward-Darlehen in 2013 abgeschlossen haben, die jetzt geschickte Fassung der AGBs allerdings vom 13.06.2014 ist.
Normalerweise müssen Banken ihren Kunden doch bei Beginn der Geschäftsbeziehungen die AGBs aushändigen, und sollten diese sich dann irgendwann mal ändern (kommt ja immer mal wieder vor), dann bekommt man die Neuen zugesendet. So kenne ich das.
Ich werde am Montag mal da anrufen und mal nachfragen, finde ich ja schon ein sehr merkwürdiges Gebahren, abgesehen davon, dass ich irgendwie nicht glauben kann, dass die Bank für die Berechnung IHRES Schadenersatzes (liegt ja in ihrem Interesse) vorab eine Gebühr verlangen können. Dass sie in die Berechnung eine Bearbeitungsgebühr mit einkalkulieren, ist ja o.k., aber dass sie die Berechnung erst machen, wenn man diese Gebühr bezahlt, will mir nicht einleuchten...
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
Soweit ich weiß, verlangen die meisten Banken für eine verbindliche(!) Berechnung auch eine Gebühr, so zwischen 200 und 300€. Die DiBa schicke mir einmal eine unverbindliche Berechnung ohne Gebühren. Das machen andere wohl auch.
AW: Bank verlangt Gebühr für Berechnung Nichtabnahmeentschädigung
Eine unverbindliche Berechnung würde uns ja erst einmal ausreichen, um zu entscheiden, ob wir überhaupt eine Nichtabnahme erklären. Naja, ich habe den Vertrag eh noch bei der Verbraucherzentrale liegen, die berechnen die Nichtabnahmeentschädigung für 70 Euro...
Und wenn wir die Nichtabnahme verbindlich erklären und dann eine Abrechnung von der Bank bekommen, werden wir die sowieso erst einmal prüfen lassen, die Berechnungen sind ja oft auch falsch, was ich so gelesen habe.