mein Bekannter löst seinen Haushalt auf, da er nächstes Jahr ins Ausland ziehen wird.
Also hat er seinen halben Besitz bei Ebay eingestellt und verkauft. Er hatte ein bisher seit einigen Jahren nicht genutztes Girokonto bei einer Online-Bank. Also hat er dieses Girokonto für die Zahlungen seiner Ebay-Käufer genutzt, um die Einnahmen für den Verkauf seines Hausstands von seinem Girokonto zu trennen, das er normal für Gehaltseingang und z.B. Zahlungen wie Miete, etc. nutzt.
Seit drei Monaten verkaufte er immer wieder Artikel bei Ebay und hat so ca. 30-50 eingehende Buchungen pro Monat (immer zwischen 10 und 50 EUR pro Buchung) für seine Verkäufe generiert. Insgesamt hat er in den letzten drei Monaten durch seine Verkäufe ca. 2000 EUR generiert.
Nun erhält er aus heiterem Himmel von dieser Onlinebank einen Brief, in dem ihm die Geschäftsbeziehung nach Bank AGB Paragraph 19.1 fristgerecht mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt wird.
Kein Grund wurde angegeben. Ist das die so genannte "Schalterbereinigung"?
Entstehen einer Bank durch viele eingehende Überweisungen auf dem Konto eines Kunden eigentlich besondere Kosten?
Falls ja, warum wird das mit dem Kunden nicht im Vorfeld kommuniziert, dass eine Nutzung mit vielen Zahlungseingängen z.B. durch Ebay nicht gewünscht wird?
Oder ist die Bank der Meinung, das wäre keine private Kontoführung mehr?
Seine Anfrage nach dem Grund blieb unbeantwortet.
Gibt es hier jemand der bei einer Bank arbeitet und erklären kann, warum eine Bank eine Kündigung ausgesprochen haben könnte?
Wie ist das eigentlich mit der Schufa? Erhält man einen negativen Eintrag, wenn eine Bank einem ein Konto ohne Grund kündigt? Also eine ordentliche Kündigung, keine fristlose wegen Pflichtverletzung oder Schulden!
Es gab weder eine Information der Bank davor, dass man irgendwas falsch mache. Das Konto war immer nur im Haben, nie im Soll.
Das ist unverständlich. Wenn man davon ausgeht, dass er eine "grobe Vertragsverletzung" begangen hat, müsste dann sein Konto nicht fristlos gekündigt worden sein?
Oder möchte die Bank auf diese Weise keinen Streit provozieren, dass der Kunde tatsächlich gerichtlich prüfen lässt, ob er die Grenze der privaten Nutzung eines Girokontos überschritten hat?
Und kündigt somit ordnungsgemäß ohne Angabe jeglicher Gründe, um genau diesen Streit sowie ggf. schlechte Presse zu vermeiden?
Nachdem ich das Ganze überdacht habe, kommt es mir jetzt so vor, als wäre der Kunde der Bank einfach "unlukrativ" oder "wirtschaftlich lästig" oder er gehöre nicht mehr zu der Zielgruppe der Bank. So trennt sie sich von ihm. Könnte das eventuell am ehesten zustimmen?
Nun erhält er aus heiterem Himmel von dieser Onlinebank einen Brief, in dem ihm die Geschäftsbeziehung nach Bank AGB Paragraph 19.1 fristgerecht mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt wird.
Was steht denn in besagtem Paragraphen?
Oder ist die Bank der Meinung, das wäre keine private Kontoführung mehr?
Das ist auch meine Vermutung. Von solchen Fällen habe ich auch schon früher gehört, allerdings ging es da nicht um eine Kündigung, sondern um eine Umstellung auf ein Geschäftskonto (mit den entsprechenden höheren Kosten). Oder gab es auch zahlreiche Transaktionen auf "dubiose" Auslandskonten? Bei sowas reagieren einige Banken auch manchmal allergisch.
Ich würde auf jeden Fall nochmal versuchen, ein persönliches Gespräch mit einem Bankmitarbeiter zu führen. Vielleicht besteht ja doch noch die Möglichkeit, der Kündigung durch einen Tarifwechsel zu entkommen.
Die Banken unterscheiden zwischen Privatem Konto und Geschäftskonto für Firmen.
Die umfangreichen Buchungen haben schon den Touch eines Geschäftskontos.
Paragraph 19.1 ist die allgemeine Regelung einer ordentlichen Kündigung eines Konto durch die Bank ohne angaben von Gründen mit mindestens 2 Monaten Kündigungsfrist.
Er hat ja angefragt. Aber keine Antwort bekommen. Von daher soll es nicht das Problem sein. Bei Bedarf wird halt bei einer anderen Bank ein Girokonto aufgemacht.
Ging nur darum zu eruieren, was der Grund für die Kündigung gewesen sein könnte. Aber das wird man wohl nicht rausfinden, wenn die Bank es nicht sagen will.
30-50 Umsätze pro Monat deuten bei einem (zumal vorher ungenutzten) privaten Girokonto auf gewerbliche Umsätze hin. Viele OnlineBanken bieten keine Geschäftsgirokonten an, und kündigen dann eben die Geschäftsverbdingung. Auch eine klassische Filialbank würde dich darauf ansprechen, sofern es auffällt.
Warum lässt dein Bekannter es nicht über sein Gehaltskonto laufen? Das dürfte im Zweifel zu weniger Nachfragen führen.
Auf die Schufa hat es keine Auswirkungen, wenn die Bank das Konto kündigt.
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt nicht vor, es ist einfacher das Konto ordentlich zu kündigen.
Deine Vermutung ist daher nicht verkehrt -> die Bank möchte diese Art der Kontonutzung nicht, Hintergrund hierfür ist sicherlich eine betriebswirtschaftliche Betrachtung, dass diese Konten keinen entsprechenden Deckungsbeitrag erwirtschaften.
Ich bin mir auch nicht sicher ab wann man eigentlich ein Gewerbe für Ebay anmelden muss.
Oder anderst gedacht.
Wenn der Kontoinhaber schlüssig klar macht dass nur der eigene Besitz verkauft wird dann wäre möglich dass diese doch nicht denken es wäre ein Geschäftsebaykonto.
Aber ist ja leider schon passiert.
Es gibt auch Banken die haben für Privat- und Geschäftskonten unterschiedliche Dispo-/Überziehungszinsen, aber dann hätten sie ja Sagen können, dass sie das Konto umstellen.
Zum Thema "den Hausrat einer Haushaltsauflösung verkaufen" mal googlen, da gibt es versch. Berichte (auch Ratgeberseiten von Anwaltskanzleien), da scheinen Gerichte mal so mal so zu entscheiden, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht.
Hier sind doch mehrere unterschiedliche Faktoren angesprochen.
Grundsätzlich kann hier sicher davon ausgegangen werden, dass der Bank die Anzahl der Buchungen einfach zu viel ist.
Jeder der beiden Vertragsparteien hat das Recht die Vertragsbeziehung zu beenden. Die Bank fragt ja auch nicht "wieso löschst Du Dein Konto?", bzw. besteht auf eine Begründung. So wird hier eben von dem Recht Gebrauch gemacht eine Vertragsbeziehung ordentlich zu kündigen. Dabei ist der Grund völlig egal, den die Bank intern hatte. Der Grund muss nicht offen gelegt werden und die Bank wird sich nicht angreifbar machen und diesen nennen.
Also: neues Konto suchen, jedoch werden die meisten Onlinebanken bei eBay-Konten mit 30-50 Eingängen / Monat genauso reagieren, die Hausbank (sofern keine Onlinebank) könnte an überzeugen, dass es sich in der Tat um den Verkauf des eigenen Besitzes handelt. Da könnte man ein Unterkonto zum eigentlichen Girokonto anlegen (lassen).
Ansonsten gibt es natürlich Banken die mehr oder weniger günstig Geschäftskonten anbieten. Hier muss man aber mit Kontoführungsgebühren rechnen. Einige deckeln das aber, Commerzbank bietet (bot) eine Flatrate an und vor kurzem ein Angebot der Postbank gelesen, dass auf eine Grundgebühr verzichtet wird und pro Buchung 12 ct. erhoben werden - sofern man 10k auf dem Konto schlummern lässt. Auch da wäre die Hausbank meistens ein guter Ansprechpartner, hier kann man gute Konditionen aushandeln.
Onlinenbanken sind so günstig, weil hier der Ablauf automatisiert wurde und alles schematisiert wird. Da passt ein Geschäftskunde häufig nicht hinein, da es hier Risiken gibt, Sonderwünsche etc. die diese Banken gar nicht in Ihrem Risikomanagement abbilden (wollen). Deswegen wird hier dieses Produkt gar nicht angeboten.
Verkäufe und Gewerbe anmelden: grundsätzlich natürlich unsinnig.
eBay und zu viele Verkäufe: auch ohne Gewerbeanmeldung gilt hier eine Gewerbevermutung, wenn eine bestimmte Anzahl von Verkäufen statt findet. Das ärgert natürlich die gewerblichen Verkäufer, die in der Folge aufgrund fehlender Angaben zum Widerruf und Impressumspflicht abmahnen. Gerichte geben diesen Händlern u. U. Recht.
Verkäufe und Steuer: der Verkauf von privatem Hausrat ist grundsätzlich natürlich umsatzsteuer- und auch einkommensteuerfrei. Jedoch könnte ein Beamter auf die Idee kommen hier zu überprüfen, was und wieso etwas verkauft wird. Die wenigsten heben Belege über Einkäufe lange auf, so dass der Beweis schwer fallen könnte.
Es sind also diverse Dinge zu berücksichtigen... nicht nur die Bankenfrage ...
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P. S. die Antworten sind bewusst allgemein gehalten, es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung sondern nur um ein Wiedergeben von gehörtem, gelesenen und selbst erfahrenem