Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Hallo,
um ein Hypothekendarlehen abzusichern hatte ich beim Darlehensgeber noch eine Rentenversicherung plus BU abgeschlossen und etliche Jahre Beiträge gezahlt.
Nach Jahren konnte ich eine Umschuldung auf eine andere Bank erreichen.
Aus Kostengründen habe ich die Rentenversicherung alsdann gekündigt.
Die Versicherung hat dann den Rückkaufswert plus Überschussanteile plus Schlussüberschussanteile incl.Beteiligung an Bewertungsreserven an die neue Bank zur Verringerung des neuen Darlehens erstattet.
Wie sich der erstattete Betrag errechnet wurde nicht mitgeteilt,
ob er richtig, ausreichend ist, ich weis es nicht.
Das eigentliche Hypothekendarlehen stammt noch aus den 90 iger Jahren, in 2005 hatte ich auch für diese Hypothek um eine neue Zinsfestschreibung etc.gebeten, wurde wegen Prolongation abgelehnt.
Nun erhalte ich von der Hypothekenbank (wie gesagt, die Rentenversicherung war aus gleichem Haus) ein Schreiben mit folgendem Satz:
"der Kunde wünscht nicht die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages und Rückzahlung aller eingezahlten Beträge nach EuGH vom 19.12.2013 und BGH vom 7.5.2014 sondern lediglich die Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf der Hypothek".
Nun weis ich gar nicht wie ich mich verhalten soll.
War die Erstattung aus der Rentenversicherung korrekt, könnte ich über eine Rückabwicklung noch Geld erhalten?
Wer kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
AW: Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Zitat von glamau
um ein Hypothekendarlehen abzusichern hatte ich beim Darlehensgeber noch eine Rentenversicherung plus BU abgeschlossen und etliche Jahre Beiträge gezahlt.
Wann genau abgeschlossen und wie lange lief sie?
Zitat von glamau
Wie sich der erstattete Betrag errechnet wurde nicht mitgeteilt, ..
Kann ich nicht glauben.
Zitat von glamau
ob er richtig, ausreichend ist, ich weis es nicht.
Du solltest Dir darüber Klarheit verschaffen, in dem Du Dir die Abrechungsunterlagen beschaffst.
Zitat von glamau
Das eigentliche Hypothekendarlehen stammt noch aus den 90 iger Jahren, in 2005 hatte ich auch für diese Hypothek um eine neue Zinsfestschreibung etc.gebeten, wurde wegen Prolongation abgelehnt.
Eine neue Zinsfestschreibung ist eine Prolongation.
Zitat von glamau
Nun erhalte ich von der Hypothekenbank (wie gesagt, die Rentenversicherung war aus gleichem Haus) ein Schreiben mit folgendem Satz:
"der Kunde wünscht nicht die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages und Rückzahlung aller eingezahlten Beträge nach EuGH vom 19.12.2013 und BGH vom 7.5.2014 sondern lediglich die Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf der Hypothek".
Das lässt mich vermuten, dass es ein verbundenes GEschäft war, bei dem mit dem Widerruf des einen auch das andere rückabgewickelt werden muss. Hast Du das Hypothekendarlehen widerrufen?
Zitat von glamau
Wer kann mir einen Rat geben?
Hoffentlich findet sich jemand, der mehr als ich zu den Möglichkeiten bei verbunden Geschäften aussagen kann.
AW: Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Die Rentenversicherung lief von 2001 bis Juli 2013.
Insgesamt habe ich rund 25.000 Euro an Beiträgen gezahlt.
Nach der Kündigung 2013 erstattete die Rentenversicherung einen Rückkaufswert von rund 21.000 Euro plus Überschussanteile und Schlußüberschuss von 1.800 Euro = zusammen 22.800 Euro an die Bank bei der ich die neue Finanzierung ab Juni 2013 erhalten konnte.
Eine detaillierte Darstellung wie sich die Beträge errechnen habe ich nicht erhalten.
Ich bin davon ausgegangen dass die Erstattung aus der Rentenversicherung richtig ist.
Nachdem ich im Internet las dass so viele Widerrufsbelehrungen falsch sind habe ich mir auch die Widerrufsbelehrung zur Hypothek aus 2005 einmal genauer angesehen und festgestellt dass sie der Belehrung des Gesetzgebers nicht entspricht.
Ich habe alsdann in diesem Jahr den Widerruf erklärt.
Allerdings war die Belehrung aus 2005 Teil des Verlängerungsvertrages der Hypothekenbank über weitere 10 Jahre mit neuen Konditionen etc.
Später erfuhr ich dass es sich offensichtlich um eine Prolongation handelt, dass diese keine Widerrufsbelehrung enthalten muss und dass ich daher wohl keinen Erfolg mit meinem Widerruf haben kann.
Jedenfalls lehnte die Hypothekenbank eine Rückabwicklung ab, verwies dann jedoch mit in meiner 1.Darstellung genannten merkwürdigen Hinweis auf die Rentenversicherung.
Es kann durchaus sein dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt - aber bringt mir dies noch etwas?
AW: Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Zitat von glamau
Die Rentenversicherung lief von 2001 bis Juli 2013.
Insgesamt habe ich rund 25.000 Euro an Beiträgen gezahlt.
Nach der Kündigung 2013 erstattete die Rentenversicherung einen Rückkaufswert von rund 21.000 Euro plus Überschussanteile und Schlußüberschuss von 1.800 Euro = zusammen 22.800 Euro an die Bank bei der ich die neue Finanzierung ab Juni 2013 erhalten konnte.
Eine detaillierte Darstellung wie sich die Beträge errechnen habe ich nicht erhalten.
Viel mehr bekommt man in so einem Fall auch nicht. Es ist schon schwach, das Du nach den 12 Jahren nicht einmal Deine Beiträge zurückbekommst. Nicht einmal Steuerfreiheit infolge Abschluss vor 2005 und Laufzeit länger als 12 Jahre bringt Dir mangels Gewinn etwas.
Zitat von glamau
Ich bin davon ausgegangen dass die Erstattung aus der Rentenversicherung richtig ist.
Rechtmäßig wird sie se,.gerecht aber nicht. Da wirst Du auch nichts mehr ändern können.
Zitat von glamau
Es kann durchaus sein dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt - aber bringt mir dies noch etwas?
Da kenn ich mich leider nicht so aus. Das Thema wurde - wie schon geschrieben - hier vor Monaten auch schon diskutiert. Musst halt danach suchen.
AW: Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Gab es 2005 einen Eingriff in das alte Darlehen, in das ursprüngliche Darlehe? Neues Geld, weniger Geld als die Restschuld, Tilgung geändert oder wurde lediglich der Zinssatz geändert?
Die 2005er Prolongation bedurfte eigentlich keiner Belehrung, es sei denn es wurde in den Ursprungsvertrag eingegriffen. Sollte allerdings die ggf. unnötige WRB aus 2005 fehlerhaft sein, so können sie sich darauf auch berufen.
Soweit ich das verstanden habe, resultierte die Rentenversicherung aus 2001, die Hypothek die abgesichert werden sollte was aber älter, entsprechend ist die Rentenversicherung nicht um Zuge einer Prolongation oder Vertragsänderung der Hypothek abegschlossen worden (sehe ich das so richtig?), entsprechend kann das dann auch kein verbundenes Geschäft sein.
AW: Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Hallo,
danke für die weitere Stellungnahme.
Es wurde in 2005 keine neue Geldvereinbarung getroffen, es wurde ein neuer Zinssatz, neue Tilgungsraten und eine Festschreibung bis 30.9.2015 getroffen.
Es war wohl eine Prolongation und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung - wieso sie auch immer- verwandt wurde.
Die Rentenversicherung stammt aus 2001 und sollte eine Hypothek aus 1997 absichern.
Nun lese ich heute in der aktuellen Zeitschrift "Guter Rat" folgenden Artikel:
" Lebensversicherungskunden, die von 1994 bis 2007 eine Police abgeschlossen haben und bei denen die Widerrufsbelehrung fehlte oder falsch war können ihre Verträge rückabwickeln und sich die Beiträge erstatten lassen. Hierzu Hinweis auf den Bund der Versicherten."
Nun gab es die Musterbelehrungen des Gesetzgebers erst ab 2002. Ich habe mir den Versicherungsschein der Rentenversicherung heraus gesucht, er ist wie gesagt aus 2001, somit vor der gesetzlichen Vorgabe, enthielt jedoch auch eine Widerrufsbelehrung - allerdings sagt diese nicht viel aus.
AW: Rentenversicherung zur Tilgung einer Hausfinanzierung
Zitat von noelmaxim
Sollte allerdings die ggf. unnötige WRB aus 2005 fehlerhaft sein, so können sie sich darauf auch berufen.
Darüber gibt es auch schon Entscheidungen, die hier diskutiert wurden. Ich meine, dass dabei die Fehlerhaftigkeit irrelevant war.
Zitat von glamau
Nun lese ich heute in der aktuellen Zeitschrift "Guter Rat" folgenden Artikel:
" Lebensversicherungskunden, die von 1994 bis 2007 eine Police abgeschlossen haben und bei denen die Widerrufsbelehrung fehlte oder falsch war können ihre Verträge rückabwickeln und sich die Beiträge erstatten lassen. Hierzu Hinweis auf den Bund der Versicherten."
Nun gab es die Musterbelehrungen des Gesetzgebers erst ab 2002. Ich habe mir den Versicherungsschein der Rentenversicherung heraus gesucht, er ist wie gesagt aus 2001, somit vor der gesetzlichen Vorgabe, enthielt jedoch auch eine Widerrufsbelehrung - allerdings sagt diese nicht viel aus.
Ich meine, dass das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen nicht mit dem von Versicherungen identisch ist.
Verzeiht, dass ich keine konkrete Aussagen mache, aber ich habe agenblicklich wenig Zeit zum nachlesen.