Hallo,
ich habe in 2006 einen Wagen finanziert.
Die Finanzierung ist seit 2011 mit dem Kauf eines neuen Fahrzeuges beendet.
Anfang des Jahres stellte ich fest dass die Widerrufsbelehrung aus 2006 der gesetzlichen Vorgabe nur zum Teil entspricht.

So hat die Bank über der Widerrufsbelehrung den Satz aufgeführt:
"die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt nur für einen Darlehensnehmer der Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Ist der Darlehensnehmer Unternehmer steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu".
Der Satz fehlt in der Musterbelehrung.

Außerdem fehlt im Absatz Widerrufsfolgen der Hinweis zur Sache.

Bei einem Kfz-Kredit geht es doch um eine Sache, meiner Meinung nach hätte der Hinweis zur Sache aufgeführt werden müssen.

Jedenfalls habe ich den Widerruf erklärt, auf die Fehler hingewiesen und um Rückabwicklung gebeten.

Da mit dem Kredit auch eine RSV verbunden war hatte ich auf das verbundene Geschäft hingewiesen.

Die Bank teilte mit, es wäre anerkannt dass der Widerruf eines freiwilligen mit einem Darlehensvertrag verbundenen Beitritts zu einer RSV nicht zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages führt
und weiter,
dass keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung besteht.
Dennoch habe die Bank die Musterbelehrung umgesetzt und beanspruche für sich die Gesetzlichkeitsfiktion.
Demnach sind sämtliche Widerrufsfristen zum Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung verstrichen so dass der Widerruf zurückgewiesen werde.
Ferner sei die Verwirkung eingetreten.

Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank.