Mit Baukredit zur anderen Bank wechseln: Rangeintragung Grundbuch
Angenommen man hat u.a. bei einer Bausparkasse einen Baukredit laufen.
Diesen könnte man dort kündigen und bei einer anderen Bank durch einen "Ersatzkredit" ersetzen.
Wie kann das praktisch umgesetzt werden?
Das Problem ist dass die Bank mit dem neuen Kredit zwar die Bonität des Kreditnehmers akzeptieren würde.
Allerdings sagen deren (interne) Vorschriften, dass dieser Kredit auf Rang 1 im Grundbuch eingetragen werden muss.
Auf Rang 1. ist aber schon noch der alte Kredit eingetragen.
Es gibt also so eine Art Henne-Ei-problem:
Der alte Kredit kann nicht abgelöst werden weil er Rang 1 im Grundbuch blockiert.
Gibt es dafür eine Lösung?
Diese Situation tritt doch öfters auf.
Oder machen nur manche Immokreditgeber solche Schwierigkeiten?
Einen Link zu einer Beschreibung der Vorgehensweise bei einer solchen Kreditablösung wäre schön.
AW: Mit Baukredit zur anderen Bank wechseln: Rangeintragung Grundbuch
Wenn sie einen bestehenden Kredit mit einem neuen Darlehen ablösen wollen, dann lässt sich die neue Bank die Grundschulden der abzulösenden Bank abtreten.
AW: Mit Baukredit zur anderen Bank wechseln: Rangeintragung Grundbuch
Wenn das bestehende Darlehen noch innerhalb der Sollzinsbindung läuft benötigen Sie die Zustimmung der bislang finanzierenden Bank.
Es sei denn Sollzinsbindung ist zu Ende, oder Sie schulden mit einem Forwarddarlehen um.
Um was für eine Art von Darlehen handelt es sich denn und wissen Sie wann hier die Sollzinsbindung endet?
Ansonsten wird die Sicherheit (Grundschuld) im Grundbuch nur an die neue Bank abgetreten. Also ein Sicherungswechsel. Das machen die Banken unter sich aus.