Guten Tag,
ich habe ein Teilkasko Schaden Problem.
Das Gutachten liegt mir schon vor. Nun ist mein Fahrzeug aber optisch umgebaut. Diese Umbauten wurden vom Gutachter allerdings nicht aufgenommen. Der restwertanbieter ist auch kein regionaler(insofern 300km nicht doch unter regional fallen).
Jetzt zu meinen Fragen..
An sich sind diese umbaumaßnahmen ja eine Wertsteigerung des fahrzeuges(das Fahrzeug wurde komplett mit original Teilen umgebaut, keine Japan-Spoiler Optik), unter anderem hat er auch eine Leistungssteigerung erhalten. Das ganze hat einen Wert von mehreren tausend Euro, und da es alles M3 Teile sind sollte das meiner Meinung nach eine Wertsteigerung sein?!
Dies wurde beim Gutachten allerdings nicht berücksichtigt. Ist es möglich und macht es Sinn dahingehend Einspruch zu erheben(per Email, ohne gegengutachter-somit möchte ich erstmal an die Versicherung appellieren einzulenken und das Gegengutachten vermeiden).
Rechnungen zu allen Teilen und die dazugehörigen Eintragungen(für die Leistungssteigerung) sind vorhanden.
Und eine Frage zum restwertanbieter, ein anderer Gutachter sagte mir das vom BGH festgelegt ist das der Anbieter regional sein muss(beim haftpflichtschaden).
Inwiefern regional? Denn der restwertanbieter ist mehrere 100km entfernt von mir.
Und, zählt das gleiche auch für einen haftpflichtschaden? Also das der Anbieter regional sein muss?!
Falls hier im Forum ein Gutachter oder Anwalt sich dazu äußern könnte wäre ich sehr dankbar :-)
An sich sind diese umbaumaßnahmen ja eine Wertsteigerung des fahrzeuges(das Fahrzeug wurde komplett mit original Teilen umgebaut, keine Japan-Spoiler Optik), unter anderem hat er auch eine Leistungssteigerung erhalten. Das ganze hat einen Wert von mehreren tausend Euro, und da es alles M3 Teile sind sollte das meiner Meinung nach eine Wertsteigerung sein?!
Bezüglich dieses Punktes:
Du solltest einmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen unter "welche Fahrzeugteile und welches Fahrzeugzubehör sind versichert?" werfen. Es gibt hier unterschiedliche Regelungen der Versicherer. Entweder gegen Zuschlag versicherbar oder beitragsfrei bis zu einer bestimmten Höhe versichert.
Wenn die Teile z. B. nur gegen Zuschlag versicherbar sind und der Sachverständige hiervon Kenntnis hat, wird er sie vielleicht bei seiner Berechnung herauslassen.
Hast Du dem Versicherer die Änderungen angezeigt, müssen Sie auch, falls versicherbar, berücksichtigt werden.
Die verspoilerung müsste nicht zusätzlich versichert werden, da es sich um ein M Paket handelt, das auch so befindet Versicherung angegeben ist(diese M-Pakete haben allerdings nicht serienmäßig die M-Verspoilerung dabei-das ist quasi einer Sonderausstattung und muss beim Neukauf dazu bestellt werden).
Das Auto ist quasi als M-Paket gemeldet, hatte aber nicht die verspoilerung eines M. Diese wurde nachträglich gekauft, lackiert und montiert.
Eine Motor Leistungssteigerung muss bei der Versicherung sicher angegeben werden, ansonsten wäre das Versicherungsbetrug, sehe ich das richtig?
Muss jede Leistungssteigerung angegeben werden, oder erst ab einer bestimmten KW/PS Zahl?
Eine Motor Leistungssteigerung muss bei der Versicherung sicher angegeben werden, ansonsten wäre das Versicherungsbetrug, sehe ich das richtig? Muss jede Leistungssteigerung angegeben werden, oder erst ab einer bestimmten KW/PS Zahl?
Das ist natürlich kein Versicherungsbetrug. Das wäre dann ja ein Straftatbestand. Ich würde jede Leisterungssteigerung angeben. Ob der Versicherer dann einen höheren Beitrag erhebt, ist in den AKB geregelt. Aber melden würde ich es immer, da es sich um eine Gefahrerhöhung handelt, die angezeigt werden muss. Schließlich stimmen auch die im Versicherungsschein angegebenen KW nicht mehr. Das kann in der Kaskoversicherung im Schadenfall zur teilweisen Leistungsfreiheit führen.
Wie ist der Regelung was den Restwertanbieter angeht?
Muss dieser auch beim Teilkaskoschaden regional sein?
Und wenn ja, was bedeutet in dem Falle der Begriff regional?!
Zählt es für die Region auf Landesebene, Bundesebene oder gibt es da eine Kilometer Begrenzung?!