Hallo,
ich hatte einen Autokredit im vergangenen Jahr abbezahlt.
Nachdem ich vor Monaten erfuhr dass viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft seien habe ich die Belehrung vom November 2002 mit der Musterbelehrung des Gesetzgebers, die erstmals in 2002 erlassen wurde, verglichen und etliche Abweichungen festgestellt.
Ich habe dann die Bank um Rückabwicklung aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung gebeten, ferner habe ich auf das verbundene Geschäft hingewiesen (Kredit war mit RSV verbunden) und alsdann schriftlich - aber erst in diesem Jahr den Widerruf erklärt.
Nun lehnt die Bank die Rückabwicklung ab
da nach ihrer Auffassung der Widerruf bei vollständig abbezahltem Kredit nicht in Betracht käme
ohne dass sich der Darlehensnehmer hierbei den Widerruf vorbehalten habe.
Diesen erforderlichen Widerruf hätte ich nicht gemacht.
Ich verstehe diese letzten Sätze der Bank nicht, war mein schriftlicher Widerruf zu spät oder was hätte ich machen müssen?
Zu beachten ist aber der allgemeine Rechtsgrundsatz der Verwirkung, der den Widerruf hindert, wenn der Verbraucher über einen langen Zeitraum nach Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss (z. B. 7 Jahre) und bereits erfolgter Tilgung des Darlehens (z. B. 5 Jahre) den Widerruf erklärt.
Wie bereits erwähnt war der Kredit aus 2002 und zog sich bis März 2014 als die Restzahlung erfolgte.
Somit ist die Schlußzahlung erst 1 1/2 Jahre her.
Der Hinweis auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgte Ende 2014 und Anfang 2015.
Der schriftliche Widerruf erst 2015.
Ich habe auch einen Beitrag zur Verwirkung gelesen; da steht dass es lt.Gesetzgeber ein-ewiges Widerrufsrecht- gibt wenn nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.
Ferner habe ich von Urteilen bezüglich abbezahlter Kredite gelesen, leider fehlt wohl bisher eine höchstrichterliche Entscheidung.
Ich weis nicht mehr was ich noch machen soll.
Was Dir die Bank geschrieben hat, ist Schwachsinn.
Dukannst auch den bereits abbezahlten Kredit problemlos widerrufen und die Bank muss rückabwicklen. Das macht sie in aller Regel aber erst dann, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt.
Was Dir die Bank geschrieben hat, ist Schwachsinn.
Dukannst auch den bereits abbezahlten Kredit problemlos widerrufen und die Bank muss rückabwicklen. Das macht sie in aller Regel aber erst dann, wenn ein Gericht sie dazu verurteilt.
Die stehen noch alle Möglichkeiten offen!
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung?
Da gebe ich RAM vollkommen recht.
Such Dir einen guten Berater, Du hast noch Möglichkeiten.
Rechtsschutzversicherung solltest Du haben.
Hallo,
danke für Eure Infos.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Wie ich im Internet finden konnte soll es etliche Entscheidungen hierzu geben wonach auch noch bei abbezahltem Kredit widerrufen werden kann, leider jedoch noch keine vom BGH.
Nicht klar ist mir der Satz der Bank " der Widerruf kommt nicht in Betracht -- wenn der Vertrag vollständig abbezahlt ist ohne dass sich der Darlehensnehmer hierbei den Widerruf vorbehalten hat.
Einen solchen Widerruf hätte ich nicht geltend gemacht".
Ich hatte - nachdem ich die fehlerhafte Widerrufsbelehrung feststellte - auf die Fehler in der Belehrung hingewiesen, ebenso auf gerichtliche Entscheidungen, dann habe ich formlos widerrufen.
Habe ich hier einen Fehler gemacht?